Auto verkauft nun meldet sich der Käufer und behauptet KM-Stand ist manipuliert - was nun?

Hallo liebes Forum,

Folgendes Problem. Habe vor ca 3 Monaten mein Audi verkauft Bj 2009.
Gestern schreibt mir der Käufer und gleich ohne Vorwarnung ich soll das Auto bis Freitag abholen da Km Stand nicht passt ansonsten Anzeige. Auf meine Frage wie er drauf kommt kam nur: nimm die Fgst Nr und geh zu einem Audi Autohaus die werden es dir dann sagen. Gesagt getan heut morgen Auto eingestiegen und los. Angekommen, mein Anliegen geschildert und abgewiesen worden da sie laut dem Audi Autohaus Leiter keinerlei Infos rausrücken dürfen egal ob ich der Halter war oder immernoch wäre. Heute hab ich den Käufer angeschrieben und er meinte er zeigts mir heut Mittag. Darauf fing er an beleidigend zu werden und meinte nur laut Audi kann man alles nachvollziehen und seine Anwältin hat ein Ausdruck den sie aber nicht zeigen darf wegen Datenschutz ?!?! Dann wirde er pampig meinte er schickt mir nichts zu und ich solls bis Freitag abholen oder ich komm in den Knast. Ich hab keinerlei Ahnubg wie er drauf kommt und er zeigt mir auch nichts. Hab leider den Kaufvertrag nicht mehr wo ich das Auto damals gekauft habe. Weiss nun nicht was ich Unternehmen soll. Hab nur den Kaufvertrag wo ich mit ihm abgeschlossen habe mehr leider nicht. Was nun?!?!

Beste Antwort im Thema

Moin,

Erstmal entspannt bleiben.

Wichtig ist was in deinem Kaufvertrag steht (eventuell bekommst du vom Händler wo du ihn gekauft hast ne Kopie) deinem Verkaufsvertrag und was du weisst bzw. wissen konntest.

Behaupten kann ein Käufer erstmal sehr viel. Es kann sogar RICHTIG sein - dennoch kann es so sein, dass er dir gegenüber keine Ansprüche hat. Die genauen Hintergründe, Probleme und Regelungen teilt dir dein Anwalt sicherlich gerne mit, das ist nämlich nicht simpel und manches Mal von einem einzelnen Wort im Vertrag abhängig.

Ich vermute am Auto ist irgendwas kaputt gegangen und er versucht das Auto nun günstig wieder loszuwerden.

Und W201W210 ... du solltest bei Rechtsthemen echt nix schreiben ... HIER kann es keine Akteneinsicht geben, weil es noch gar keine Akte gibt. Hier gibt es NUR Schriftverkehr und Unterlagen. Akteneinsicht gäbe es erst im Rahmen eines Gerichtsverfahrens, wenn es ein Aktenzeichen gibt. Soweit IST es aber nicht und muss es ja nicht einmal kommen...

MfG Kester

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Einsicht in die Akten des Anwaltes mit Sicherheit nicht.

Moin,

Das kannst du ihm nkch 5 mal erzählen ... er hat trotz mehrmaliger Erklärung den Unterschied zwischen Zivil- und Strafrecht noch immer nicht verstanden. Er ist DAS Paradebeispiel weshalb nur fachlich ausgebildete Personen Rechtsberatung durchgeführen dürfen.

Leider macht er es immer wieder :-(

MfG Kester

w202w210 und kester habt euch wieder lieb! LOS! 😁

Das habe ich doch garnicht gesagt... Puuuuhhh

Es bringt nichts, zig lange Posts zu verfassen, dann hat man nicht automatisch Recht. Die Aussage von euch ist doch natürlich richtig, aber wie soll ich euch das noch erzählen

Es war einfach eine Abhilfe für seine Nervosität und Angst bei der Sache. Was der Käufer behauptet ist ja Quark und ich hab doch nur gesagt, dass wenn es so sei, dann wäre ja die Option diese und diese.

Da schafft man es echt, einen so aufzuregen. Wenn ich schon vorher schreibe, wie ich das gemeint habe, noch weiter Posts zu hinterlegen. Beenden wir doch diese Diskussion einfach. Ich sage ja nicht, dass du Unrecht hast, sondern was meine Intention war und ich es für präzise genug beschrieben hielt, es zu verstehen.

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Hallo TE,

wenn Du möchtest, kannst Du mir folgende Daten per PN schicken:

- VIN
- Dein Kaufdatum und der damalige km-Stand
- Dein Verkaufsdatum mit dem dazugehörigen km-Stand

Ich kann am Freitag gerne mal drüber schauen, ob die Daten alle mit der Historie zusammen passen. Allerdings kann ich dir dann - natürlich wegen dem Datenschutz - nur mitteilen, ob was an der Behauptung drann ist oder nicht.

Gruß J_Novi

Hier steht ja insgesamt schon viel Unsinn bzgl. des Datenschutzes. Beim Thema Datenschutz geht es immer um personenbezogene Daten und natürlich dürfen diese mit Einwilligung der betroffenen Person weitergegeben werden. Das bedeutet im Umkehrschluss: die auf den Servern des Herstellers hinterlegten Daten mit Bezug zum Vorbesitzer dürfen diesem auch ohne Weiteres ausgehändigt werden. Viel mehr noch hat dieser ein Anspruch darauf über ihn gespeicherte Daten ausgehändigt zu bekommen. Jederzeit und kostenfrei.
Des Weiteren ist der Verweis auf den Datenschutz vom Käufer natürlich totaler Unsinn. Entweder hat dieser die Daten bereits mit Verletzung des Datenschutzes erhalten oder es geht um Daten die mit seiner Person verknüpft sind. In diesem Fall kann er natürlich auch darin einwilligen diese Daten weiterzugeben.

Zitat:

@Nico82x schrieb am 13. Mai 2015 um 20:17:20 Uhr:


Das bedeutet im Umkehrschluss: die auf den Servern des Herstellers hinterlegten Daten mit Bezug zum Vorbesitzer dürfen diesem auch ohne Weiteres ausgehändigt werden. Viel mehr noch hat dieser ein Anspruch darauf über ihn gespeicherte Daten ausgehändigt zu bekommen. Jederzeit und kostenfrei.

Und das ist der Knackpunkt. Es stehen

keine

personenbezogene Daten drinnen. Deswegen hat der Vorbesitzer kein Recht auf Aushändigung der Daten.

Moin,

Ich muss von Niemandem lieb gehabt werden - das ist überbewertet :-D

Ich denke für viele Menschen ist Datenschutz etwas total unverständliches - das viele aber sehr wichtig nehmen. Deshalb ist das für Audi oder auch andere ein einfaches Mittel - viel einfacher als z.B. zu sagen Eigentum hier Eigentum da. Dazu kommen z.T. irre interne Datenschutzrichtlinien ... die sich da irgendwer ausgedacht hat um sicherer als sicher zu sein, damit keiner klagt oder schimpft. Da isses dann gar nicht mehr so wichtig ... was wirklich im Gesetz als im Nutzungsvertrag steht.

MfG Kester

Vielleicht bekommt man ja die Daten über das Kanzleramt. Da sieht man das doch etwas lockerer....

Moin dreamz89250,

wie ist diese Geschichte nun ausgegangen?

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