Auto verkauft mit Hagelschaden, Versicherung des Käufers will Restwert erfahren?
Hallo zusammen,
ich habe vor einiger Zeit ein Auto verkauft, welches vor mehr als 4 Jahren einen Hagelschaden hatte. Ich wollte keine Reperatur und das Auto galt somit als wirtschaftlicher Totalschaden. Ich bekam Geld von der Versicherung.
Ich habe das Auto noch einige Jahre so gefahren und habe es nun Schluss endlich verkauft.
Jetzt meldet sich der Käufer (privat) bei mir und meint seine Versicherung möchte den damals ermittelten Restwert erfahren, ich soll ihm doch eine Kopie des Gutachtens machen.
Ich Frage mich was dahinter steckt, den mir ist so ein Vorgang schleierhaft. Was will die Versicherung des Käufers mit dem Restwert von vor 4 Jahren und warum kann diese nicht einfach auf meine damalige Versicherung zugehen? Die Schadens Vorgangsnummer habe ich dem Käufer schon genannt.
Irgendwie kommt mir das doch ein wenig seltsam vor. Was meint ihr, ist das nur ein Prozess der Versicherung um einen Referenzwert zu ermitteln oder geht es hier um etwas anderes?
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31 Antworten
Wen interressiert der damalige Restwert ?
Das Fahrzeug ist inzwischen älter, hat eine höhere Laufleistung und der Markt hat sich anders / weiter entwickelt als Stand vor vier oder 5 Jahren.
Will der Käufer oder dessen Versicherung einen aktuellen Wert wissen so können sie den doch jederzeit gutachterlich feststellen lassen.
Außer dem letzten Halbsatz gäbs von mir keine weitere Antwort an die Versicherung oder den Käufer.
Zitat:
@Spi95 schrieb am 25. August 2024 um 08:03:34 Uhr:
Wen interressiert der damalige Restwert ?
Hatte ich ja geschrieben. Wenn das Fahrzeug Kasko versichert wird und hat danach einen größeren Schaden, könnte ein damaliger Restwert von z. B. 500 € statt 4000 € eine Rolle spielen.
Nur so eine Idee.
Also woher will die aktuelle Versicherung wissen, daß es mal einen (Total-) Schaden gab?
Einzige Möglichkeit: der jetzige Besitzer will einen neuen Schaden abrechnen und die Versicherung hat festgestellt, daß es zu diesem Fahrzeug einen HIS Eintrag gibt.
Genau das.
Hab ich jetzt auch schon zweimal geschrieben.
Zitat:
@nogel schrieb am 25. August 2024 um 09:49:30 Uhr:
Also woher will die aktuelle Versicherung wissen, daß es mal einen (Total-) Schaden gab?
HiS-Eintrag scheidet wahrscheinlich aus, da hier die Löschungsfrist 4 Jahre nach Eintrag ist, d.h. alles vor 2020 ist bereits gelöscht. Laut TE ist der Schaden aber älter.
Also wenn du ein schlechtes Gefühl hast: das alte Gutachten ist nicht mehr vorhanden, fertig.
Die Frist beginnt erst mit dem Kalenderjahr nach der Speicherung. Schäden aus 2019 sind also noch nicht gelöscht.
Sicher, dass du richtig gerechnet hast?
Meine Rechnung:
2019 Schaden und HIS-Eintrag
2020 Jahr 1
2021 Jahr 2
2022 Jahr 3
2023 Jahr 4
2024 Jahr 5 und HIS-Eintrag gelöscht.
Zitat:
@DaTho schrieb am 25. August 2024 um 17:39:48 Uhr:
Die Frist beginnt erst mit dem Kalenderjahr nach der Speicherung. Schäden aus 2019 sind also noch nicht gelöscht.
Somit also 2020 bei 0
und in 2024 erst bei 4
damit noch nicht gelöscht.
Zitat:
Somit also 2020 bei 0
Nein. Jahr 0 ist 2019 und nicht 2020. remarque47 hat recht, 2024 sind 2019er Einträge nicht mehr da.
2019 Schaden
2020 1. Jahr
...
2023 4. Jahr
2024 5. Jahr, ab 1.1. zu löschen
Nochmals: Schäden stehen nach dem Eintragungsjahr noch 4 Jahre drin. Löschung erfolgt am 31.12 des letzten Speicherjahres laut HiS-Webseite.
Worst Case knapp 5 Jahre:
Eintrag 2.1.2019
Löschung 31.12.2023
Best Case genau 4 Jahre:
Eintragung 31.12.2019
Lösung 31.12.2023
Wenn wir uns gegenseitig immer öfter bestätigen, wird es trotzdem nicht noch richtiger! 🙂
Zitat:
@DaTho schrieb am 25. August 2024 um 17:39:48 Uhr:
[/quoteDie Frist beginnt erst mit dem Kalenderjahr nach der Speicherung. Schäden aus 2019 sind also noch nicht gelöscht.
ok ok , habe verstanden , Mathe "6" setzen .....
Zitat:
@DaTho schrieb am 26. August 2024 um 11:38:23 Uhr:
ok ok , habe verstanden , Mathe "6" setzen .....
Kein Grund rot zu werden: 2024-2020 = 4 Jahre ist halt eine böse Falle, in die man schnell tappt.
An den Fingern abzählen oder einen Datumsrechner zu nutzen ist bei sowas immer ratsam. Vorallem wenn es dabei um Geld geht wie bei der Steuererklärung.
Zitat:
@aditreiber schrieb am 24. August 2024 um 10:17:56 Uhr:
...
2. Hast du im Kaufvertrag angegeben, daß es mal ein wirtschaftlicher Totalschaden war? Wenn nein, könnte das ungut für dich sein. Nur den Schaden im Kaufvertrag festhalten reicht nicht. Daß der Kaufpreis über dem Restwert lag, ist kein Problem, sondern eher normal.
...
Quelle?
M.W. müssen zwar Unfallschäden genannt werden, aber weder im allerletzten Detail, noch die Schadenssumme, noch der Umstand ob Totalschaden oder nicht.