ForumAutoverkauf
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Autoverkauf
  5. Auto verkauft, Käufer will Geld zurück

Auto verkauft, Käufer will Geld zurück

Themenstarteram 25. April 2013 um 18:11

Hallo,

ich hab ein Problem und zwar hab ich ein Auto verkauft. Hyundai Accent X3. Der Käufer hat sich das Auto angeschaut und wir haben ihm gesagt was wir für Mängel wissen. Dann hat er eine Probefahrt gemacht und ist zu seinem Kollegen in die Werkstatt gefahren und die haben den von unten angeschaut. Zurück angekommen war er mit dem Auto zufrieden und unterschrieb den Kaufvertrag. Nach knapp einer Woche meldet er sich wieder und meint das ich das Auto mit Schäden verkauft habe, von den ich selbst nichts wusste und meint als "Bastlerfahrzeug" und will dass wir das Reparieren oder das zurück nehmen.

 

Als Privatverkäufer bin ich doch von den Gewährleistungen und Garantien ausgeschlossen oder?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Scream014

Als Privatverkäufer bin ich doch von den Gewährleistungen und Garantien ausgeschlossen oder?

Garantien sind grundsätzlich eine freiwillige Leistung.

Von der Gewährleistung bist du als Privatverkäufer nicht automatisch befreit. Du mußt den Gewährleistungsausschluß im Kaufvertrag erklären, damit er rechtsgültig wird.

7 weitere Antworten
Ähnliche Themen
7 Antworten

Lehn dich zurück und genieße es, wie er sich die Zähne an dir ausbeißen wird.

Zitat:

Original geschrieben von Scream014

Als Privatverkäufer bin ich doch von den Gewährleistungen und Garantien ausgeschlossen oder?

Garantien sind grundsätzlich eine freiwillige Leistung.

Von der Gewährleistung bist du als Privatverkäufer nicht automatisch befreit. Du mußt den Gewährleistungsausschluß im Kaufvertrag erklären, damit er rechtsgültig wird.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Scream014

Als Privatverkäufer bin ich doch von den Gewährleistungen und Garantien ausgeschlossen oder?

Garantien sind grundsätzlich eine freiwillige Leistung.

 

Von der Gewährleistung bist du als Privatverkäufer nicht automatisch befreit. Du mußt den Gewährleistungsausschluß im Kaufvertrag erklären, damit er rechtsgültig wird.

...und stell doch mal den Vertrag bitte anonymisiert hier rein, dann kann man besser die Details erkennen und darüber diskutieren.

 

Und z.B. mit dem Vertrag von TimK... vergleichen.:p

Der Käufer hat eine Probefahrt gemacht, den Wagen in einer Werkstatt checken lassen und du hast ihm bekannte Mängel offen gesagt.

Da kann er lange versuchen irgendwas zurück zu bekommen.

Solang ihr im Kaufvertrag "gekauft wie gesehen" (o.Ä.) stehen habt ist der Drops sowieso gelutscht.

Zitat:

Solang ihr im Kaufvertrag "gekauft wie gesehen" (o.Ä.) stehen habt ist der Drops sowieso gelutscht.

Es sei denn er hat arglistig getäuscht. Kilometer falsch, Sägemehl im Getriebe, Unfall verschwiegen usw.

Sonst muss aber der Käufer erstmal agieren und in Vorkasse beim Anwalt gehen. Also ruhig bleiben und nichts machen.....

 

Da er dem Käufer ja die Mängel genannt hat, ihn das Fahrzeug sogar in einer Werkstatt hat durchchecken lassen würde ich arglistige Täuschung eigentlich ausschliessen.

Wer so etwas vor hat, der lässt den potentiellen Käufer vorm Kauf eher selten einen Gebrauchtwagen-Check in der Werkstatt machen.

Zitat:

Original geschrieben von flosen23

Solang ihr im Kaufvertrag "gekauft wie gesehen" (o.Ä.) stehen habt ist der Drops sowieso gelutscht.

Ich bin jetzt kein Jurist, aber im Zweifelsfall sollte man als Privatverkäufer immer eine Ausschlussklausel für die Sachmängelhaftung im Vertrag stehen haben. Ob "gekauft wie gesehen" auch schlimmstenfalls vor Gericht Bestand hat, weiß ich nicht.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Autoverkauf
  5. Auto verkauft, Käufer will Geld zurück