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Auto verkaufen - wie läuft es ab?

Themenstarteram 27. April 2016 um 18:23

Hey zusammen,

möchte unser altes Auto verkaufen. Dachte ich stelle es mal bei eBay Kleinanzeigen rein, weil es nix kostet. Es ist ein alter Getz mit knapp 190.000 km. Wie läuft das ab, wenn sich ein Interessent meldet und das Auto kaufen möchte. Momentan ist er noch zugelassen.

Muss ich es dann abmelden bevor der Käufer es wieder anmelden kann? Kann der neue Käufer es ummelden und ist das für mich sicher? Ich will natürlich nicht dass jemand das Auto nicht richtig ummeldet und dann bin ich am Ende der Arsch ...

Wie soll ich am besten vorgehen?

Danke für eure Hilfe!

Beste Antwort im Thema

Das wurde hier schon zig-mal abgehandelt, also bitte erst mal die Sufu benutzen.

Wenn dann noch Fragen bestehen, kannst du die dann immer noch stellen.

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Und bei allem die Veräußerungsanzeige gem. § 27 (3) StVZO nicht vergessen, dann ist man auf der ganz sicheren Seite.

am 28. April 2016 um 14:00

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 28. April 2016 um 15:33:04 Uhr:

Zitat:

@MaxMueler schrieb am 28. April 2016 um 14:45:41 Uhr:

 

Pefekt ist das sichherlich nicht.

Denn dann hafte ich zumindest noch immer gesamtschuldnerisch für die Kfz Prämie.

Jein. Kommt auf die Versicherung drauf an. Wenn es blöd läuft, haftest DU für die Prämie, kannst aber die Prämie beim Käufer einklagen. Die Versicherung muss Dir dann bescheinigen wie hoch der Prämienanteil ab Verkaufstag war. Kommt aber nur vor wenn kein Kaufvertrag vorliegt. Z.Bsp. Schenkung, verkauf für 0 Euro, innerhalb der Familie. Auch in diesen Fällen ist ein Kaufvertrag zu empfehlen! ;)

Oder man prüft die Daten nicht und Max Mustermann, Bahnhofstr. 1, 10000 Berlin kauft das FZG.

Normal läuft es:

Kopie an Versicherung, die macht eine "Käufer Kündigung", die wird die vorläufige Deckung mit 14 Tagesfrist beim Käufer kündigen. Dein Vertrag wird zum Verkaufsdatum abgerechnet. Sollte es einen Schaden geben oder der Käufer lässt sich mehr als 5 Werktage Zeit, wird ein Vertrag über den Zeitraum der vorläufigen Deckung mit dem Käufer gemacht. Abrechnungsgrundlage §§49-52 VVG. Manche Versicherer verzichten aber auch auf die Prämie wenn`s unter 1 Monat ist.

Nach der Kündigung (14 Tage) wird vom Versicherer eine Anzeige versandt und das FZG zwangsabgemeldet bzw. Interpol ausgeschrieben.

Vertrag geht natürlich nur, wenn die Adresse und der Name im Kaufvertrag richtig ist und es sich um eine deutsche Anschrift handelt.

Anzeige und Interpolausschreibung geht immer, auch wenn es ins Ausland ging. ;)

Man sollte als Verkäufer also möglichst bald die Versicherung und Zulassungsstelle informieren.

Bei 95% der Fälle wird das FZG innerhalb von 3 Werktagen ab- bzw. umgemeldet!

Kopie an Zulassungsstelle, die geben das Datum des Verkaufs an die KFZ-Steuer weiter.

Nochmal:

"Perfekt" ist für mich 100%. Nicht 95 ;)

Auto an oder Abgemeldet verkaufen hängt auch stark vom Bauchgefühl ab, wie schätzt man den Gegenüber ein.

Wenn man formal alles richtig macht kann da nicht viel schief gehen und das läuft auch 100fach täglich problemlos.

Ausnahme wär bei mir ganz klar eine Person ohne deutschen Wohnsitz.

Bedenke das wenn du das Fahrzeug (Getz mit +190 000 km)abgemeldet verkaufen tust, du den Käuferkreis erheblich einschrenkst. Bei dem Wägelchen wär ja schon ein Kurzzeitkennzeich 50 % vom Kaufpreis:D:D. So ein Wagen kauft man und nimmt ihn gleich mit.

Andernfalls bleiben dann nur die Export Ali´s und die zahlen dir weniger als ein privater, der mal ein Wagen mit paar Monaten TÜV sucht.;)

Obwohl ich kenn mich mit dem Hyundai Markt nicht aus, wenn der Gerät:D in Afrika gefragt ist zahlen die recht gut.:cool:

Zitat:

@tartra schrieb am 28. April 2016 um 17:29:54 Uhr:

Auto an oder Abgemeldet verkaufen hängt auch stark vom Bauchgefühl ab, wie schätzt man den Gegenüber ein.

Seltsamerweise gibt es die meisten Probleme bei Verkauf ohne Kaufvertrag im Familien-/Freundeskreis, bei Schenkung (Verkauf für 0 Euro ohne Kaufvertrag) oder wenn ein Auto auf Kommission einem Händler gegeben wird, bei dem man den Neuwagen kauft, die vergessen oft das ab- oder ummelden. ;)

Kann sein, diesbezüglich habe ich noch keine schlechten Erfahrungen gemacht.

Wichtig bei Verkauf an Verwandte/Bekannte, weit unter Marktwert oder alte Möhren gleich symbolisch für 1 EUR, andernfalls gibt es wirklich schnell unangenehme Situationen, wenn das Auto 3 Tage später beim Kumpel die Grätsche macht.

Perfekt! :)

Themenstarteram 28. April 2016 um 19:14

So ich werde mein Auto einfach abmelden. Das Auto läuft aber auf meinen Vater. Muss ich eine Vollmacht einholen oder genügt es Fahrzeugschein / Fahrzeugbrief und Kennzeichen zum Abmelden?

Abmelden kann jeder der die Papiere und Kennzeichen hat.

Ohne Probefahrtmöglichkeit kannste eigentlich gleich einen Kärtchenhändler anrufen, da kommt kein Privater mehr.

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