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Auto verkaufen - wie läuft es ab?

Themenstarteram 27. April 2016 um 18:23

Hey zusammen,

möchte unser altes Auto verkaufen. Dachte ich stelle es mal bei eBay Kleinanzeigen rein, weil es nix kostet. Es ist ein alter Getz mit knapp 190.000 km. Wie läuft das ab, wenn sich ein Interessent meldet und das Auto kaufen möchte. Momentan ist er noch zugelassen.

Muss ich es dann abmelden bevor der Käufer es wieder anmelden kann? Kann der neue Käufer es ummelden und ist das für mich sicher? Ich will natürlich nicht dass jemand das Auto nicht richtig ummeldet und dann bin ich am Ende der Arsch ...

Wie soll ich am besten vorgehen?

Danke für eure Hilfe!

Beste Antwort im Thema

Das wurde hier schon zig-mal abgehandelt, also bitte erst mal die Sufu benutzen.

Wenn dann noch Fragen bestehen, kannst du die dann immer noch stellen.

22 weitere Antworten
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Das wurde hier schon zig-mal abgehandelt, also bitte erst mal die Sufu benutzen.

Wenn dann noch Fragen bestehen, kannst du die dann immer noch stellen.

Der sicherste weg ist vorher abmelden.

am 28. April 2016 um 6:45

Der sicherste Weg ist ein Kaufvertrag.

Vor der Probefahrt bitte Führerschein zeigen lassen.

Im Kaufvertrag bitte die vollständige Adresse des Käufers und die Pass-/Ausweis-Nr. eintragen. Bei ausländischen Käufern auch aus welchem Land er kommt.

Sollte ein FZG ins Ausland gehen, möglichst abgemeldet verkaufen, spart sich Ärger. Ist der Käufer im Inland gemeldet ist es egal. ;)

Kaufdatum, Uhrzeit und Vermerk muss innerhalb von 3-5 Werktagen um- oder abgemeldet werden.

Kopie vom Kaufvertrag an Zulassung und Versicherer schicken.

Perfekt!

also mir ist das NICHT egal mit dem ummelden.. (Jedenfalls zahlst auch BIS DAHIN Steuer / Versicherung) - Zudem, was soll das..

Also wenn ich (überhaupt) schon zu jemandem das Vertrauen entgegen bringe / und gebe ihm angemeldetes Fahrzeug mit (macht die Sache halt schon einfacher..) aber dann wird das FIX ausgemacht.. MORGEN ist Ummeldung.. (oder Abmeldung) von wegen ein paar Tage..

wenn es je garnicht geht (zwecks Wochenende / Feiertag) dann halt am nächsten Werktag. Aber da OHNE "wenn & aber"..

am 28. April 2016 um 10:59

Aber der über dir schreibt Perfekt.

Ja was denn nun?

Zitat:

@Deni1968 schrieb am 28. April 2016 um 12:49:54 Uhr:

also mir ist das NICHT egal mit dem ummelden.. (Jedenfalls zahlst auch BIS DAHIN Steuer / Versicherung) - Zudem, was soll das..

Also wenn ich (überhaupt) schon zu jemandem das Vertrauen entgegen bringe / und gebe ihm angemeldetes Fahrzeug mit (macht die Sache halt schon einfacher..) aber dann wird das FIX ausgemacht.. MORGEN ist Ummeldung.. (oder Abmeldung) von wegen ein paar Tage..

wenn es je garnicht geht (zwecks Wochenende / Feiertag) dann halt am nächsten Werktag. Aber da OHNE "wenn & aber"..

Woher hast Du diese Weisheit?

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 28. April 2016 um 13:02:57 Uhr:

 

Woher hast Du diese Weisheit?

Er hat das von Einem gehört, der Einen kennt, der das schon mal von Einem gehört hat... :D

Die "Weisheit" ist KEINE Vorschrift oder "Gesetz"..

NUR persönliche Abwicklungspraxis.. (VEREINBARUNG ! )

 

wenn ein Käufer "zuckt und rumdruckst" (will noch 3 oder 5 Tage mit meinen Kennzeichen rumfahren) gibts kein Geschäft (bzw. gebe Fzg. NUR abgemeldet ab)

Nochmal.., diesbezüglich sind die Vorschriften nicht "sehr streng"..; allerdings IST streng dass der Halter Versicherungsprämie und KFZ-Steuer schuldet / und zwar bis zum Tag der Abmeldung (das GANZ STRENG)

auch wenn Du Uhrzeit und Datum der Fzg.-Übergabe in Vertrag schreibst.

Ich (persönlich) kann mir nahezu keine Situation vorstellen, die es einer Privatperson (die heute einen Gebrauchtwagen kauft und abholt) "unmöglich macht", dieses KFZ am nächsten Werktag um- oder abzumelden.

Sonderfälle wie "Verkauf an Bekannten" oder sowas - natürlich jetzt mal außen vor gelassen.

Zitat:

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 28. April 2016 um 13:02:57 Uhr:

Woher hast Du diese Weisheit?

Er hat das von Einem gehört, der Einen kennt, der das schon mal von Einem gehört hat...

Jetzt wird's klarer. Beim letzten war das 1953.

Zitat:

@Deni1968 schrieb am 28. April 2016 um 13:39:20 Uhr:

Die "Weisheit" ist KEINE Vorschrift oder "Gesetz"..

NUR persönliche Abwicklungspraxis.. (VEREINBARUNG ! )

 

wenn ein Käufer "zuckt und rumdruckst" (will noch 3 oder 5 Tage mit meinen Kennzeichen rumfahren) gibts kein Geschäft (bzw. gebe Fzg. NUR abgemeldet ab)

Nochmal.., diesbezüglich sind die Vorschriften nicht "sehr streng"..; allerdings IST streng dass der Halter Versicherungsprämie und KFZ-Steuer schuldet / und zwar bis zum Tag der Abmeldung (das GANZ STRENG)

auch wenn Du Uhrzeit und Datum der Fzg.-Übergabe in Vertrag schreibst.

Ich (persönlich) kann mir nahezu keine Situation vorstellen, die es einer Privatperson (die heute einen Gebrauchtwagen kauft und abholt) "unmöglich macht", dieses KFZ am nächsten Werktag um- oder abzumelden.

Sonderfälle wie "Verkauf an Bekannten" oder sowas - natürlich jetzt mal außen vor gelassen.

Lies Dir mal ganz langsam und bis zum Ende den Post von Gustav Sturm durch!

Nutz mal auf MT oder google die Suche mit "Käufer meldet Auto nicht ab". Auch wenn das was Gustav Sturm geschrieben hat formal richtig ist, stressfreier ist leider doch selber vor Übergabe abmelden.

am 28. April 2016 um 12:45

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 28. April 2016 um 11:08:16 Uhr:

Perfekt!

Pefekt ist das sichherlich nicht.

Denn dann hafte ich zumindest noch immer gesamtschuldnerisch für die Kfz Prämie.

Zitat:

@MaxMueler schrieb am 28. April 2016 um 14:45:41 Uhr:

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 28. April 2016 um 11:08:16 Uhr:

Perfekt!

Pefekt ist das sichherlich nicht.

Denn dann hafte ich zumindest noch immer gesamtschuldnerisch für die Kfz Prämie.

Jein. Kommt auf die Versicherung drauf an. Wenn es blöd läuft, haftest DU für die Prämie, kannst aber die Prämie beim Käufer einklagen. Die Versicherung muss Dir dann bescheinigen wie hoch der Prämienanteil ab Verkaufstag war. Kommt aber nur vor wenn kein Kaufvertrag vorliegt. Z.Bsp. Schenkung, verkauf für 0 Euro, innerhalb der Familie. Auch in diesen Fällen ist ein Kaufvertrag zu empfehlen! ;)

Oder man prüft die Daten nicht und Max Mustermann, Bahnhofstr. 1, 10000 Berlin kauft das FZG.

Normal läuft es:

Kopie an Versicherung, die macht eine "Käufer Kündigung", die wird die vorläufige Deckung mit 14 Tagesfrist beim Käufer kündigen. Dein Vertrag wird zum Verkaufsdatum abgerechnet. Sollte es einen Schaden geben oder der Käufer lässt sich mehr als 5 Werktage Zeit, wird ein Vertrag über den Zeitraum der vorläufigen Deckung mit dem Käufer gemacht. Abrechnungsgrundlage §§49-52 VVG. Manche Versicherer verzichten aber auch auf die Prämie wenn`s unter 1 Monat ist.

Nach der Kündigung (14 Tage) wird vom Versicherer eine Anzeige versandt und das FZG zwangsabgemeldet bzw. Interpol ausgeschrieben.

Vertrag geht natürlich nur, wenn die Adresse und der Name im Kaufvertrag richtig ist und es sich um eine deutsche Anschrift handelt.

Anzeige und Interpolausschreibung geht immer, auch wenn es ins Ausland ging. ;)

Man sollte als Verkäufer also möglichst bald die Versicherung und Zulassungsstelle informieren.

Bei 95% der Fälle wird das FZG innerhalb von 3 Werktagen ab- bzw. umgemeldet!

Kopie an Zulassungsstelle, die geben das Datum des Verkaufs an die KFZ-Steuer weiter.

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