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auto verkaufen, dann abmelden?

hallo,

was passiert wenn ich samstag oder sonntag ein zugelassenes und versichertes auto verkaufe, dazu die nummernschilder ab mache (weil händler mit roten schildern abholt), korrekterweise Uhrzeit,Datum im Kaufvertrag festhalte und kurz danach "etwas passiert", Unfall oder sonstiges.

Ist das auto dann noch auf mich zugelassen und vesichert? Ich kann ja erst Montag z.b. zulassungsstelle und versicherung informieren.

Will da nur auf Nummer sicher gehen.

Bzw. was bekommt der Käufer alles? Tüv Bescheinigung und Brief, das wars? Zulassungsbescheinigung behalte ich wei ich das zum Abmelden dann brauche? Braucht man nicht auch den Brief zum abmelden? wie soll das dann gehen?

10 Antworten

Hi

Hast zwar nen Kaufvertrag wo alles drinne steht und bist eingentlich ausn Schneider, aber sicher ist sicher.

Würde das Auto abmelden und dann verkaufen. Auf die 1 bis 2 Tage kommts ja auch nicht mehr drauf an oder ? 🙂

vg

Schick den Kaufvertrag direkt nach Verkauf an die Versicherung per FAX. Dann ist der Verkaufszeitpunkt direkt belegt.

Beim Verkauf bekommt der Käufer alle Papiere die zum Auto gehören ... das wird im Kaufvertrag auch vermerkt ... das abmelden brauchst du dadurch eigentlichnicht mehr ... aber ne formlose Mitteilung ans Amt genügt ... der Käufer ist jetzt der Pflicht .. wenn du aber auf nummer sicher gehen willlst . dann zum Amt und denen persi mitteilen das du dein KFZ (Kaufvertrag) veräussert hast ... bis zur Ummeldung oder wars bis 00:00 bist du im nachteil ...

....ich würde die Nummernschilder dran lassen und dem Händler die Abmeldung überlassen.

Mit Datum und Uhrzeit im Kaufvertrag geht der Versicherungsvertrag auf den Käufer über, so dass Du im Schadenfall nicht hochgestuft wirst... Versicherung und Zulassungsstelle (im Zweifel mit einer Kopie des KV) über den Verkauf informieren und fertig!

Dir bringts übrigens nicht viel, wenn der Händler an ein zugelassenes Auto rote Kennzeichen hinschraubt, da das Fahrzeug immer noch über Deinen Versicherer Haftpflicht versichert ist, da bei der Zulassungsstelle bis zur Ab-/Ummeldung Dein Versicherer hinterlegt ist. Abgesehen davon, dass Du zur Ab-/Ummeldung die Fahrzeugpapiere brauchst, die Dir der Händler nach dem Verkauf sicher nicht kampflos überlassen wird 😁!

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so, karre gerade verkauft privat, bargeld erhalten (viele 500er Scheine, hoffentlich echt ^^) und er will morgen früh direkt ummelden. Hat mir noch ne sms geschickt das er heile zu hause angekommen ist und morgen dann abmeldet.

mein problem nur:

1. was mach ich jetzt? muss ich irgendwas zu meiner versicherung faxen oder strassenverkehrsamt? Hab versicherungshotline angerufen und sie meinte ich brauch nix machen, die bekommen nach abmelden ca. 3 wochen später was mit... so lange weiss ich also nicht ob wirklich alles glatt gegangen ist.

2. wie kann ich nen neues auto mit meinen prozenten bei ner anderen vesicherung nutzen oder geht das nicht?

3. gibts irgendeine möglichkeit herauszubekommen ob der das auch wirklich abgemeldet hat?

Hallo

Außer bei einem seriösen Händler ( Autohaus/Vertragshändler ) würde ich mein Kennzeichen nie am Auto lassen. Klar kann man im Vertrag das Datum und die Uhrzeit der Übergabe vermerken. Hält sich der Käufer aber nicht an die Vereinbarung, das Auto abzumelden, und das kommt nicht selten vor, gibts für den Vorbesitzer ordentlich Rennerei und Stress mit den Ämtern/Versicherungen.
Auch für den Fall eventueller Gesetzesübertretungen ist dann erst mal der aktuelle Halter zuständig.
Ich habe häufig mit solchen Fällen zu tun und weiss wovon ich rede. Häufig melden sich Geschädigte und jammern, dass ihr ehemaliges Auto weiter mit deren Zulassung durch die Gegend fährt.

Für mich gäbe es nur die eine Variante bei einem Verkauf an privat oder an einen "Straßenhändler". Kennzeichen abschrauben, das Auto abmelden und erst dann übergeben. Jeder "Straßenhändler" hat rote Kennzeichen und jeder Privatmann kann sich Kurzzeitkennzeichen besorgen.

Gruß Andreas

Zitat:

Original geschrieben von AS60


Außer bei einem seriösen Händler ( Autohaus/Vertragshändler ) würde ich mein Kennzeichen nie am Auto lassen. Klar kann man im Vertrag das Datum und die Uhrzeit der Übergabe vermerken. Hält sich der Käufer aber nicht an die Vereinbarung, das Auto abzumelden, und das kommt nicht selten vor, gibts für den Vorbesitzer ordentlich Rennerei und Stress mit den Ämtern/Versicherungen.

Halte ich für absolute Panikmache und weiss auch nicht, wo die Problematik ist, wenn man die Schilder dran lässt, da vermutlich der Verkäufer in einem von Tausend Fällen Schwierigkeiten oder einen wirklichen Nachteil hat, wenn er die Schilder dran lässt. (Kaufvertrag und Name und Anschrift des Käufers aus dem Ausweis vorausgesetzt)
Demgegenüber stehen 999 Fälle, in dem der Verkauf schwieriger abläuft bzw. eine unbekannte Zahl an Fällen, in denen kein Verkauf zustande kommt (ich schaue mir ein Auto gar nicht erst an, wenn seitens des Verkäufers soviel unberechtigtes Misstrauen ausgeht)

Auch für den Fall eventueller Gesetzesübertretungen ist dann erst mal der aktuelle Halter zuständig.

Einspruch mit Kopie des Kaufvertrages an die Bussgeldstelle genügt im Zweifel; in Deutschland gibts keine Halterhaftung.

Ich habe häufig mit solchen Fällen zu tun und weiss wovon ich rede. Häufig melden sich Geschädigte und jammern, dass ihr ehemaliges Auto weiter mit deren Zulassung durch die Gegend fährt.

In welchem Zusammenhang? Bei mir gehen täglich geschätzt rund 10 Verkaufsmeldungen ein und ich hatte in 10 Jahren einmal einen Fall, in dem der Käufer falsche Daten im Kaufvertrag vermerkt hatte und sich mit dem Auto ins Ausland abgesetzt hat. Das wäre auch nicht passiert, wenn der Verkäufer die Adressdaten überprüft hätte.

Für mich gäbe es nur die eine Variante bei einem Verkauf an privat oder an einen "Straßenhändler". Kennzeichen abschrauben, das Auto abmelden und erst dann übergeben. Jeder "Straßenhändler" hat rote Kennzeichen und jeder Privatmann kann sich Kurzzeitkennzeichen besorgen.

Das sind imo für alle Beteiligten unnötige Kosten.

Zitat:

Original geschrieben von Mimro



Zitat:

Original geschrieben von AS60


Außer bei einem seriösen Händler ( Autohaus/Vertragshändler ) würde ich mein Kennzeichen nie am Auto lassen. Klar kann man im Vertrag das Datum und die Uhrzeit der Übergabe vermerken. Hält sich der Käufer aber nicht an die Vereinbarung, das Auto abzumelden, und das kommt nicht selten vor, gibts für den Vorbesitzer ordentlich Rennerei und Stress mit den Ämtern/Versicherungen.

Halte ich für absolute Panikmache und weiss auch nicht, wo die Problematik ist, wenn man die Schilder dran lässt, da vermutlich der Verkäufer in einem von Tausend Fällen Schwierigkeiten oder einen wirklichen Nachteil hat, wenn er die Schilder dran lässt. (Kaufvertrag und Name und Anschrift des Käufers aus dem Ausweis vorausgesetzt)
Demgegenüber stehen 999 Fälle, in dem der Verkauf schwieriger abläuft bzw. eine unbekannte Zahl an Fällen, in denen kein Verkauf zustande kommt (ich schaue mir ein Auto gar nicht erst an, wenn seitens des Verkäufers soviel unberechtigtes Misstrauen ausgeht)

Auch für den Fall eventueller Gesetzesübertretungen ist dann erst mal der aktuelle Halter zuständig.

Einspruch mit Kopie des Kaufvertrages an die Bussgeldstelle genügt im Zweifel; in Deutschland gibts keine Halterhaftung.

Ich habe häufig mit solchen Fällen zu tun und weiss wovon ich rede. Häufig melden sich Geschädigte und jammern, dass ihr ehemaliges Auto weiter mit deren Zulassung durch die Gegend fährt.

In welchem Zusammenhang? Bei mir gehen täglich geschätzt rund 10 Verkaufsmeldungen ein und ich hatte in 10 Jahren einmal einen Fall, in dem der Käufer falsche Daten im Kaufvertrag vermerkt hatte und sich mit dem Auto ins Ausland abgesetzt hat. Das wäre auch nicht passiert, wenn der Verkäufer die Adressdaten überprüft hätte.

Für mich gäbe es nur die eine Variante bei einem Verkauf an privat oder an einen "Straßenhändler". Kennzeichen abschrauben, das Auto abmelden und erst dann übergeben. Jeder "Straßenhändler" hat rote Kennzeichen und jeder Privatmann kann sich Kurzzeitkennzeichen besorgen.

Das sind imo für alle Beteiligten unnötige Kosten.

Halte ich für absolute Panikmache und weiss auch nicht, wo die Problematik ist, wenn man die Schilder dran lässt, da vermutlich der Verkäufer in einem von Tausend Fällen Schwierigkeiten oder einen wirklichen Nachteil hat, wenn er die Schilder dran lässt. (Kaufvertrag und Name und Anschrift des Käufers aus dem Ausweis vorausgesetzt)
Demgegenüber stehen 999 Fälle, in dem der Verkauf schwieriger abläuft bzw. eine unbekannte Zahl an Fällen, in denen kein Verkauf zustande kommt (ich schaue mir ein Auto gar nicht erst an, wenn seitens des Verkäufers soviel unberechtigtes Misstrauen ausgeht)

Kann ich so nicht nachvollziehen und halte die Zahl von 1:1000 auch für sehr gewagt. Habe auch nur für mich gesprochen. Wer sich dem Risiko aussetzen will, soll weiter seine Kennzeichen am Auto lassen. Und wenn der Käufer meint, auf Grund des meiner Meinung nach berechtigten gesunden Misstrauens nicht kaufen zu müssen: Bitteschön

Einspruch mit Kopie des Kaufvertrages an die Bussgeldstelle genügt im Zweifel; in Deutschland gibts keine Halterhaftung.

Jeder der schon einmal Korrespondenz mit Bußgeldstellen hatte, weiß dass es kein Vergnügen ist. Für einige Leute ist es der pure Stress. Aber wie gesagt, wer das Risiko eingehen will.
Und Halterhaftung gibt es sehr wohl. Sämtliche Parkverstöße, abgefahrene Reifen, TÜV-Überschreitungen .....
Wird mit dem verkauften Pkw ein Unfall verursacht und der Verursacher flüchtet. Zunächst wird der Halter aufgesucht. Auch nicht so angenehm. Klar kommt man dann da wieder raus, der Stress muss aber nicht sein.

In welchem Zusammenhang? Bei mir gehen täglich geschätzt rund 10 Verkaufsmeldungen ein und ich hatte in 10 Jahren einmal einen Fall, in dem der Käufer falsche Daten im Kaufvertrag vermerkt hatte und sich mit dem Auto ins Ausland abgesetzt hat. Das wäre auch nicht passiert, wenn der Verkäufer die Adressdaten überprüft hätte.

In dem Zusammenhang, als dass sich häufig Halter bei der Polizei melden und jammern, dass ihr verkauftes Auto noch nicht abgemeldet ist, obwohl es der Verkäufer doch versprochen hat. Und jetzt flattern die Bussgeldbescheide ins Haus, obwohl man es doch selbst nicht war. Und wie ich schon sagte, Halterhaftung gibts bei einigen Verstößen sehr wohl.
Es gibt Fälle genug, glaub mir. Und wie ich schon sagte, ist es für einige Leute mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, dementsprechende Schreiben zu formulieren, um die Sache aus der Welt zu schaffen.
Ich arbeite seit über 30 Jahren bei der Polizei und weiß wirklich wovon ich spreche.

Das sind imo für alle Beteiligten unnötige Kosten.

Das ist kein Argument. 20 - 40 Euro für ein Kurzzeitkennzeichen. Das sind lächerliche Kosten im Vergleich zu dem was kommen kann.

Abschließend gesagt vertrete ich hier auf Grund meiner Erfahrungen nur meine Meinung und will keinen davon abhalten, vetrauensvoll sein Auto mit Kennzeichen auszuhändigen. In den meisten Fällen funktioniert dies ja wohl auch und geht ohne Komplikationen über die Bühne.
Nur sollte man sich darüber im Klaren sein, dass es auch schief gehen kann.

Gruß Andreas

Zitat:

Original geschrieben von AS60


Abschließend gesagt vertrete ich hier auf Grund meiner Erfahrungen nur meine Meinung und will keinen davon abhalten, vetrauensvoll sein Auto mit Kennzeichen auszuhändigen. In den meisten Fällen funktioniert dies ja wohl auch und geht ohne Komplikationen über die Bühne. Nur sollte man sich darüber im Klaren sein, dass es auch schief gehen kann.

....ich wollte Dich auch nicht angreifen und lasse Dir natürlich auch Deine Meinung 😉!

Wie gesagt, sehe ich kein Kostenrisiko für den Verkäufer, lediglich zu Unannehmlichkeiten kann es kommen, wenn der Käufer das Auto wirklich mal nicht zeitnah ummeldet.... Das Gute ist, dass man im Falle von Schwierigkeiten immer jemand greifen kann, weil man ja die Daten des Käufers überprüft hat und es gäbe im (seltenen) Fall der Fälle doch genug Möglichkeiten den Käufer zur Ummeldung zu bewegen (unabhängig davon, dass die Polizei den Käufer sicherlich überprüfen wird, wenn er geblitzt wird und der Verkäufer ihn als Fahrer angibt)!

Das Du dem Vorgehen so negativ gegenüber stehst, liegt aber wahrscheinlich an einer gewissen Negativauswahl, da Du bei der Polizei natürlich nur die Fälle mitbekommst, wo wirklich was schief gegangen ist (wobei ich mich immer frage, warum man sich nicht einfach den Käufer greift). Ich denke aber, dass ich sicherlich mit meiner 1:1000-Schätzung näher liege, als wenn ich sie auf 1:100 korrigieren würde.

Hinsichtlich der Halterhaftung bin ich dann scheinbar falsch informiert; in dem einen mir bekannten Fall, wo der Käufer einen falschen Namen angegeben hat, hat das mit dem "Kaufvertrag an Bussgeldstelle" bei einem Falschparkticket aber reibungslos geklappt!

Zitat:

Original geschrieben von Mimro



Zitat:

Original geschrieben von AS60


Abschließend gesagt vertrete ich hier auf Grund meiner Erfahrungen nur meine Meinung und will keinen davon abhalten, vetrauensvoll sein Auto mit Kennzeichen auszuhändigen. In den meisten Fällen funktioniert dies ja wohl auch und geht ohne Komplikationen über die Bühne. Nur sollte man sich darüber im Klaren sein, dass es auch schief gehen kann.
....ich wollte Dich auch nicht angreifen und lasse Dir natürlich auch Deine Meinung 😉!

Wie gesagt, sehe ich kein Kostenrisiko für den Verkäufer, lediglich zu Unannehmlichkeiten kann es kommen, wenn der Käufer das Auto wirklich mal nicht zeitnah ummeldet.... Das Gute ist, dass man im Falle von Schwierigkeiten immer jemand greifen kann, weil man ja die Daten des Käufers überprüft hat und es gäbe im (seltenen) Fall der Fälle doch genug Möglichkeiten den Käufer zur Ummeldung zu bewegen (unabhängig davon, dass die Polizei den Käufer sicherlich überprüfen wird, wenn er geblitzt wird und der Verkäufer ihn als Fahrer angibt)!

Das Du dem Vorgehen so negativ gegenüber stehst, liegt aber wahrscheinlich an einer gewissen Negativauswahl, da Du bei der Polizei natürlich nur die Fälle mitbekommst, wo wirklich was schief gegangen ist (wobei ich mich immer frage, warum man sich nicht einfach den Käufer greift). Ich denke aber, dass ich sicherlich mit meiner 1:1000-Schätzung näher liege, als wenn ich sie auf 1:100 korrigieren würde.

Hinsichtlich der Halterhaftung bin ich dann scheinbar falsch informiert; in dem einen mir bekannten Fall, wo der Käufer einen falschen Namen angegeben hat, hat das mit dem "Kaufvertrag an Bussgeldstelle" bei einem Falschparkticket aber reibungslos geklappt!

Hallo

Ich habe mich auch nicht nur eine Sekunde angegriffen gefühlt, das kam dann wohl falsch rüber.
Für den Austausch verschiedener Meinung gibt es so ein Forum nun mal.

Dass mit der Bussgeldstelle klappt auch in aller Regel. Ich vermute mal, dass wir beide ein kurzes Schreiben aufsetzen würden und gut ist. Für manche Menschen ist jedoch die Formulierung so eines Einspruchs sehr schwierig und somit mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden.

Mag sein, dass ich insgesamt der Sache negativer gegenüberstehe als manch anderer. Es ging mir ja auch nur darum, aufzuzeigen, dass etwas passieren kann, was mit Unanehmlichkeiten verbunden ist und dass ich aus diesem Grund nur so wie beschrieben handeln würde.
Was nutzt es jemandem, selbst wenn deine Schätzung von 1:1000 richtig ist, dieser jemand dann unglücklicherweise die 1 ist. Den interessiert dann dieses Statistik eher weniger.🙂
Aber jetzt ist´s genug. Jeder soll seine Erfahrungen machen und dementsprechend reagieren.

Noch einen schönen Tag

Andreas

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