ForumAutoverkauf
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Autoverkauf
  5. Auto verkauf über Whats app

Auto verkauf über Whats app

Themenstarteram 28. April 2019 um 12:34

Hatte eine Anfrage über mobile und dann hatten wir weiter geschrieben über Whats app und uns auf den verkauf/kauf geeinigt

Mit einer festen Summe und meine frage ist ob das bindet ist ob man da einfach so zurück treten kann.

Beste Antwort im Thema

Ein Vertragsabschluss kann schriftlich, mündlich oder in anderer Form erfolgen ! Gesetzliche Vorgaben gibt es beim Autokauf nicht.

D.h. Ja, auch eine Willenserklärung per Whatsapp kann ein rechtskräftigen Kaufvertrag sein !

Aber sowas gerichtlich einzuklagen ist dann wieder etwas anderes, da es bei Whatsapp ja keinen wirklichen Identitätsnachweis gibt ! Die Chatnachricht könnte ja auch das 5 Jährige Kind geschrieben haben, das sich einen Spass erlaubt hat !

5 weitere Antworten
Ähnliche Themen
5 Antworten

Grundsätzlich kannst du über WhatsApp einen bindenden Kaufvertrag schließen. Kommt halt darauf an was genau geschrieben wurde.

 

Trotzdem ist recht haben und recht kriegen was völlig unterschiedliches. Wenn er die Karre jetzt doch nicht nimmt, willst du ihn dann wirklich verklagen und die Zeit, Mühe und Kosten auf dich nehmen? In der Realität macht das doch niemand...

Zitat:

@Lattementa schrieb am 28. April 2019 um 15:00:34 Uhr:

Grundsätzlich kannst du über WhatsApp einen bindenden Kaufvertrag schließen. Kommt halt darauf an was genau geschrieben wurde.

Trotzdem ist recht haben und recht kriegen was völlig unterschiedliches. Wenn er die Karre jetzt doch nicht nimmt, willst du ihn dann wirklich verklagen und die Zeit, Mühe und Kosten auf dich nehmen? In der Realität macht das doch niemand...

Warum macht man sowas, wenn man dann die Flatter bekommt.???

Ein Vertrag zu Kfz-Verkauf bedarf keiner besonderen Form.

Wenn übereinstimmende Willenserklärungen per WhatsApp abgegeben werden, ist der Vertrag prinzipiell gültig.

Einzig die sichere Identifizierung der beiden Parteien könnte problematisch sein - z.B. wenn im Streitfall einer der Beteiligten sich an keinen "Chat" erinnern kann.

Ein Vertragsabschluss kann schriftlich, mündlich oder in anderer Form erfolgen ! Gesetzliche Vorgaben gibt es beim Autokauf nicht.

D.h. Ja, auch eine Willenserklärung per Whatsapp kann ein rechtskräftigen Kaufvertrag sein !

Aber sowas gerichtlich einzuklagen ist dann wieder etwas anderes, da es bei Whatsapp ja keinen wirklichen Identitätsnachweis gibt ! Die Chatnachricht könnte ja auch das 5 Jährige Kind geschrieben haben, das sich einen Spass erlaubt hat !

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 28. April 2019 um 15:43:37 Uhr:

Ein Vertrag zu Kfz-Verkauf bedarf keiner besonderen Form.

Wenn übereinstimmende Willenserklärungen per WhatsApp abgegeben werden, ist der Vertrag prinzipiell gültig.

Einzig die sichere Identifizierung der beiden Parteien könnte problematisch sein - z.B. wenn im Streitfall einer der Beteiligten sich an keinen "Chat" erinnern kann.

Und genau aus solchen Unklarheiten lässt man davon die Finger!

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Autoverkauf
  5. Auto verkauf über Whats app