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Auto ummelden im EU Ausland

Themenstarteram 9. November 2018 um 9:03

Ich möchte mein Fahrzeug an einen Dänen Verkaufen. Da dieser am Wochenende kommt kann ich das Fahrzeug nicht abmelden. Habe meine Fahrzeuge bisher immer angemeldet verkauft und nie Probleme damit gehabt. Sehe da auch nicht die grosse Gefahr warum immer so davor gewarnt wird. Er möchte auch überführungskennzeichen mitbringen nur wie läuft das mit der Abmeldung in Deitschland. Arbeiten die Eu Länder hier irgendwie zusammen das bei einer Ummeldung in Dänemark das Kba informiert wird? Habe dazu wiedersprüchliche Aussagen im Inet gefunden

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17 Antworten

Zitat:

@Kai R. schrieb am 9. November 2018 um 17:52:13 Uhr:

Super Idee. An ein zugelassenes Auto fremde Kennzeichen machen. Und Du als Halter bist dafür verantwortlich. Und begehst damit eine Straftat. Das ist ganz sicher die blödste von allen Lösungen.

Melde das Auto vorher ab und mach KZK drauf. Kannst Dir ja vorab eine Sicherungszahlung überweisen lassen.

No Risk no Fun!

Die 20 Euro für abmelden und ggf wieder anmelden, wenn der Däne den nicht nimmt, hätte ich dann auch noch über.

Angemeldet Mit meinen Kennzeichen bzw angemeldet und mit seinen Kennzeichen, würde der nicht bei mir vom Hof fahren.

Gruß m

Themenstarteram 9. November 2018 um 20:24

Zitat:

@Kai R. schrieb am 9. November 2018 um 17:52:13 Uhr:

Super Idee. An ein zugelassenes Auto fremde Kennzeichen machen. Und Du als Halter bist dafür verantwortlich. Und begehst damit eine Straftat. Das ist ganz sicher die blödste von allen Lösungen.

Melde das Auto vorher ab und mach KZK drauf. Kannst Dir ja vorab eine Sicherungszahlung überweisen lassen.

Mhh das will mir nicht in den Kopf warum ich als Halter dafür verantwortlich bin und welche Straftat wäre das denn. Ich hab doch durch das entfernen meiner Schilder das Fahrzeug gegen Benutzung gesichert. Das er jetzt andere Kennzeichen dran macht und das Fahrzeug überführt bevor er es rechtmässig zugelassen hat entzieht sich dann doch wohl meinem Einflussbereich.

Aber bin über jeden Input dankbar und überdenke das ganze nochmal

Da ein angemeldetes Fahrzeug nur mit der ZB 1 und den Kennzeichen um-bzw. angemeldet werden kann und du das Fahrzeug somit angemeldet verkauft hast, wie willst Du Dich da rausreden, wenn Du Kennzeichen und ZB 1 behälst und den Käufer mit anderen als den dem Fahrzeug zugeteilten Kennzeichen losfahren lässt. Da bist Du,sollte der angehalten werden,auf jeden Fall mit im Boot.

Entweder Du meldest den Wagen vorher ab, oder riskierst es den Angemeldet mit Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung mitzugeben. Die Meldung aus Dänemark, dass der Wagen dort meldet wurde, kann aber etwas dauern, wenn der Erwerber das auch macht.

Gruß M

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