Auto ummelden auf Ehepartner und dann Versicherungswechsel!?
Servus,
ich bin mit meiner KFZ Versicherung so unzufrieden,dass ich
die am liebsten wechseln würde aber die habe ich erst abgeschlossen.
Jetzt überlege ich mir,das Auto auf meine Frau umzumelden
und deshalb die Versicherung zu kündigen.
Geht das?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@GerhHue schrieb am 12. Juli 2018 um 14:30:11 Uhr:
Es ist immer noch nicht klar, warum man mit einer Versicherung unzufrieden ist, ohne
Leistungsfall?
Entweder man hat sie abgeschlossen und merkt später, dass sie viel zu teuer ist,
dann ist man doch selbst schuld. Ansonsten schließe ich die ab, zahle die Beiträge
und mehr hat mich nie interessiert, weil ich sie nie brauchte.
Die Beantwortung dieser Frage spielt für das ursprüngliche Anliegen auch gar keine Rolle, sondern würde lediglich die Neugier anderer befriedigen.
Man muß eine Frage oder ein Thema auch nicht unnötig ausbreiten.
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15 Antworten
Ja natürlich!
Aber warum ist man unzufrieden? Ist sie Dir zu teuer?
Leisten musste sie ja wohl noch nicht!
Durchhalten bis November und dann kündigen geht nicht?
Wenn du Willens bist und etwas Humor besitzt, kündigst Du der jetztigen Versicherung unter Inanspruchnahme einer Sonderkündigung. Als Begründung schreibst Du genau haarklein auf warum und wie du dich geärgert hast. Ich nehme mal hier an, dass du schlecht behandelt (Service) wurdest und nicht derjenige bist dem die Versicherung kündigen sollte.
Dann wart mal ab was passiert. Der Reparaturversuch der Versicherung stellt Dich vielleicht doch wieder auf Normalwert, ansonsten kannst Du immer noch kündigen. Die Erfahrung zeigt, wer kommuniziert ist im Vorteil.
Zitat:
@GerhHue schrieb am 12. Juli 2018 um 12:47:51 Uhr:
Ja natürlich!
Das geht nur wenn Du nicht der neue Versicherungsnehmer bist. Wirst Du auch bei der neuen Gesellschaft VN so hat die alte Versicherung die älteren Rechte und die neue muss den Vertrag aufheben. Dann besser zum Ablauf kündigen. Kannst Du heute schon machen. Nur nicht vergessen rechtzeitig neue Versicherung ab zu schliessen. Hast ja Zeit zum vergleichen.
Was für Gründe gibt es unterjährig weg zu wollen?
Im Schadenfall hast Du ein Sonderkündigungsrecht.
Wenn die Prämie vom Angebot abweicht, hast Du ein 14 tägiges Widerspruchsrecht.
Wenn Du den Antrag unterschrieben hast gilt ein 14 tägiges Widerrufsrecht.
Letztere beiden gelten aber nicht für die Zeit der vorläufigen Deckung. Die Zeit muss bezahlt werden.
Sollte die Versicherung eine Kasko abgelehnt haben, so bestehst Du darauf und wenn sie die nicht nehmen bittest Du um Vertragsfreigabe mit 14 tägiger Frist/ab sofort.
Ansonsten wie gesagt gibt es nur noch die Ablaufkündigung, die muss dem Versicherer spätestens 1 Monat vor Ablauf zugegangen sein. Nicht zu lange warten, Du kannst jetzt schon kündigen.
@genie21hat recht, vorallem was die Kommunikation angeht. Und immer freundlich bleiben, sind auch nur Angestellte und wie man in den Wald ruft ...!

Wenn ich den Halter wechsle ,also auf meinen Partner und auf den wird auch versichert,dann müsste das gehen?
Ja. Aber um für ein knappes halbes Jahr ein paar € zu sparen einen zusätzlichen Besitzer in den Papieren? Wenn es eine alte Kiste ist und in absehbarer Zeit kein Verkauf ansteht ok, ansonsten macht es das bei einem evtl. Verkauf auch nicht besser, wenn er z.B. statt 2. Hand dann 3. Hand ist (oder wie vielter Besitzer du auch immer bist).
Zitat:
@Kvogt1 schrieb am 12. Juli 2018 um 13:36:58 Uhr:
Wenn ich den Halter wechsle ,also auf meinen Partner und auf den wird auch versichert,dann müsste das gehen?
Ja, das ist dann wie ein Verkauf. Neuer Halter+VN = neues Glück!

Musst dann nur der Versicherung mitteilen, dass das FZG verkauft wurde und sie das Guthaben auf das Konto ... auszahlen sollen.

Zitat:
@McFlyHH schrieb am 12. Juli 2018 um 13:39:24 Uhr:
Ja. Aber um für ein knappes halbes Jahr ein paar € zu sparen einen zusätzlichen Besitzer in den Papieren? Wenn es eine alte Kiste ist und in absehbarer Zeit kein verkauf ansteht ok, ansonsten macht es das bei einem evtl. Verkauf auch nicht besser.
In den neuen Papieren stehen doch gar nicht mehr die Vorbesitzer, oder?
Zitat:
@GustavSturm schrieb am 12. Juli 2018 um 13:40:47 Uhr:
Zitat:
In den neuen Papieren stehen doch gar nicht mehr die Vorbesitzer, oder?
Die Anzahl der Besitzer schon, nur nicht mehr alle Namen.
Es ist immer noch nicht klar, warum man mit einer Versicherung unzufrieden ist, ohne
Leistungsfall?
Entweder man hat sie abgeschlossen und merkt später, dass sie viel zu teuer ist,
dann ist man doch selbst schuld. Ansonsten schließe ich die ab, zahle die Beiträge
und mehr hat mich nie interessiert, weil ich sie nie brauchte.
Zitat:
@GerhHue schrieb am 12. Juli 2018 um 14:30:11 Uhr:
Es ist immer noch nicht klar, warum man mit einer Versicherung unzufrieden ist, ohne
Leistungsfall?
Entweder man hat sie abgeschlossen und merkt später, dass sie viel zu teuer ist,
dann ist man doch selbst schuld. Ansonsten schließe ich die ab, zahle die Beiträge
und mehr hat mich nie interessiert, weil ich sie nie brauchte.
Die Beantwortung dieser Frage spielt für das ursprüngliche Anliegen auch gar keine Rolle, sondern würde lediglich die Neugier anderer befriedigen.
Man muß eine Frage oder ein Thema auch nicht unnötig ausbreiten.
Geht doch, ist doch kein Problem.
Man sagt zwar, man würde das Auto auf die Frau überschreiben,
aber faktisch meldest Du dann das Auto ab und Deine Frau meldet es an, genau so
wie es bei einer x-beliebigen anderen Person auch laufen würde.
Ehemann und Ehefrau sind doch juristisch gesehen getrennte natürliche Personen.
Nur beim Staat hat man da ein paar Besonderheiten.
Zitat:
@Golf_GTsport schrieb am 12. Juli 2018 um 16:39:11 Uhr:
Zitat:
@GerhHue schrieb am 12. Juli 2018 um 14:30:11 Uhr:
Es ist immer noch nicht klar, warum man mit einer Versicherung unzufrieden ist, ohne
Leistungsfall?
Entweder man hat sie abgeschlossen und merkt später, dass sie viel zu teuer ist,
dann ist man doch selbst schuld. Ansonsten schließe ich die ab, zahle die Beiträge
und mehr hat mich nie interessiert, weil ich sie nie brauchte.
Die Beantwortung dieser Frage spielt für das ursprüngliche Anliegen auch gar keine Rolle, sondern würde lediglich die Neugier anderer befriedigen.
Man muß eine Frage oder ein Thema auch nicht unnötig ausbreiten.
Also „weil unzufrieden“ stammt immer noch vom TE. Und die Frage nach Schadensfall ergibt sich auch daraus. Ich interagiere mit meinem Versicherer auch nur wenn ich Bedarf habe.