Auto Totalschaden.
Heyho Leute,
Ich/wir bräuchten mal ein wenig Hilfe.
In der Nacht vom 5.9. auf den 6.9. waren mein Kollege und ich als Beifahrer auf der Heimfahrt auf der A1. Bei leichtem Verkehr sind wir auf der linken Spur gefahren. Den ganzen Tag über hatte es schon immer wieder starke Schauer und starken Wind gegeben. Dann verlor der Fahrer Plötzlich die Kontrolle über das Auto. Durch eine Windböe sind wir von der linken komplett auf die rechte Fahrspur gekommen. Der Fahrer hat versucht gegenzulenken, aber der Wind und die Nasse Fahrbahn haben dazu geführt dass wir mit der hinteren rechten Seite zuerst gegen die Leitplanke und dann im weiteren Verlauf mit der gesamten Beifahrer Seite gegen die Leitplanke geknallt. Die Airbags haben an der rechten Seite ausgelöst, das Auto ist ein Totalschaden.
In der Nacht zu der Zeit hat es sogar 2 Bäume in der Gegend entwurzelt. Und wir haben in Kenntniss gebracht, das bei einer solchen Windgeschwindigkeit auch die Teilkasko greifen müsste.
Jetzt stellt sich allerdings die Versicherung quer. Sie meint es war eigenverschulden und das bloße Wegdrücken des Autos durch den Wind zählt nicht (Ein Baum hätte direkt auf uns fallen müssen, wurde auch als Grund genannt.)
Wir haben jetzt die Beweise, dass die Windstärke >8 war und der Polizei Bericht untermauert es. Muss die Versicherung dann trotzdem zahlen? Lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten? Wer muss den Anwalt dann zahlen?
Beste Antwort im Thema
Das ist auch ein Thread:
Wie bekomme ich mit der besten Antwort das meiste Geld von meiner Versicherung!
Wenn ich lese: Der Fahrer hat plötzlich die Kontrolle verloren!
War der Fahrer besoffen? Hat er vorher nicht die Wetterumstände gesehen? Wie alt bist du?
Durch die beschriebene Windboe seid nur IHR und nur das eine Fahrzeug (euer Fahrzeug) von der Fahrbahn in eine Leitplanke gedrückt worden?
Was du hier beschreibst ist typisch für einen VN der Geld von einer Versicherung haben will.
Nur leider bezahlen WIR das alle mit.
Der Fahrer hat seine Fahrkünste überschätzt. So einfach ist das das.
Erst ging ihm die Strasse aus und dann sein Talent.
Hast du eine VK die bezahlt?
Wenn nein, Pech gehabt.
13 Antworten
Hm -könnte es sein, dass der Fahrer im Wissen um Sturm den ganzen Tag über einen Tick zu schnell war?
Anwalt zahlt der, der verliert. Ohne Verfahren der, der beauftragt.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass hier noch was zu holen ist. Solange bei dem Wind überhaupt gefahren wurde, hat die Versicherung das Argument, dass man ja quasi mit beliebig langsamer Geschwindigkeit hätte fahren können, dann wäre der Unfall nicht passiert. Mit plötzlichen Windböen muss man immer rechnen, v.a. wenn man vom Unwetter lange vorher wusste.
Wie du schon festgestellt hast, hätte das Auto unmittelbar vom Sturm beeinflusst werden müssen. Trifft euch also ein Baum oder ein Orkan nimmt das Auto mit, obwohl ihr schon auf dem Standstreifen gehalten habt, sieht die Sache anders aus.
Zitat:
@Doqii schrieb am 10. September 2015 um 17:03:17 Uhr:
Wir haben jetzt die Beweise, dass die Windstärke >8 war und der Polizei Bericht untermauert es.
Muss die Versicherung dann trotzdem zahlen?
Lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten?
Wer muss den Anwalt dann zahlen?
Hallo,
um es abschließend beurteilen zu können, bedarf es dem Inhalt der Vertragsbestimmungen.
Nach marktgängigen Bedingungen (GDV-2015) ist folgendes versichert:
Zitat:
Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Fahrzeug. Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8.
Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden.
Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind.
- Eine unmittelbare Einwirkung ist nicht gegeben. Der Sturm im Sinne einer Windboe hätte dafür das Auto schon unmittelbar beschädigen müssen (durch eine Windboe gibt das Blech nach oder ähnliches)
- Gegenstände wurden auch nicht auf das Auto geworfen/geschleudert.
- Das was Du beschreibst ist eher der Ausschlusstatbestand, wobei ich auch nicht wirklich vom einen Verhalten des Fahrers sprechen würde, wenn er die Kontrolle vierliert.
Somit nach marktgängingen Bedingungen ein klares Nein für ein Teilkaskoschaden. Daraus leitet sich dann auch die Beantwortung der Frage zum RA ab.
Gruß
Zitat:
@Doqii schrieb am 10. September 2015 um 17:03:17 Uhr:
Dann verlor der Fahrer Plötzlich die Kontrolle über das Auto. Durch eine Windböe und nicht angepasster Geschwindigkeit sind wir von der linken komplett auf die rechte Fahrspur gekommen. Der Fahrer hat versucht gegenzulenken, aber der Wind und die Nasse Fahrbahn haben dazu geführt dass wir mit der hinteren rechten Seite zuerst gegen die Leitplanke und dann im weiteren Verlauf mit der gesamten Beifahrer Seite gegen die Leitplanke geknallt. Die Airbags haben an der rechten Seite ausgelöst, das Auto ist ein Totalschaden.
Habs mal korrigiert, wie es richtig heißen muss.
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das nicht das zentrum des Problems!
grobe Fahrlässigkeit ist heutzutage mitversichert. verschulden ist hier somit nicht gegestand des Problem des TE
Gegenstand des Problem des TE ist vielmehr, dass keine versicherte Gefahr (nach marktgängiger Definition) den Schadenverursacht hat.
gruß
Ich wollte damit sagen, Unfallursache ist nicht der Wind, sonder die dem Witterungsverhältnis nicht angepasste Geschwindigkeit.
Allein deshalb kann das von der Logik her kein versicherter Schaden.
Ansonsten könnte ja jeder bei Windstärke >8 irgenwo anfahren und es über TK abwickeln lassen.
klarer fall für die vollkaskoversicherung.. sofern hoffentlich vorhanden. wenn nicht, dann kannst du je nach vertragsbedingungen eventuell die - sofern vorhanden - glasschäden (scheinwerfer, scheibe) über die teilkasko regulieren lassen.
Das ist auch ein Thread:
Wie bekomme ich mit der besten Antwort das meiste Geld von meiner Versicherung!
Wenn ich lese: Der Fahrer hat plötzlich die Kontrolle verloren!
War der Fahrer besoffen? Hat er vorher nicht die Wetterumstände gesehen? Wie alt bist du?
Durch die beschriebene Windboe seid nur IHR und nur das eine Fahrzeug (euer Fahrzeug) von der Fahrbahn in eine Leitplanke gedrückt worden?
Was du hier beschreibst ist typisch für einen VN der Geld von einer Versicherung haben will.
Nur leider bezahlen WIR das alle mit.
Der Fahrer hat seine Fahrkünste überschätzt. So einfach ist das das.
Erst ging ihm die Strasse aus und dann sein Talent.
Hast du eine VK die bezahlt?
Wenn nein, Pech gehabt.
Zitat:
@Doqii schrieb am 10. September 2015 um 17:03:17 Uhr:
Muss die Versicherung dann trotzdem zahlen?
Zu 99,9999 % wird die Versicherung nicht zahlen.
Zitat:
Lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten?
Zu 0,00001 % lohnt es sich
Zu 100 % lohnt es sich für den Anwalt 😁
Zitat:
Wer muss den Anwalt dann zahlen?
Zu 100 % derjenige der den Anwalt beauftragt. Wer die Kapelle bestellt bezahlt sie auch.
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 11. September 2015 um 10:14:23 Uhr:
Zu 0,00001 % lohnt es sich
rrwaith? 😁
Da macht auch rrwaith keinen Daumen krumm.
Doofheit muss bestraft werden.
es ist irgendwie schon traurig aber stereotypisch...
0 x Danke für einen Fachbeitrag
6 x Danke für hetzterischen Beitrag gegen den TE
ab nun an werde ich nurnoch hetzerische Beiträge schreiben, die inhaltlich mit der Frage des TE / dem Thema nichts mehr zu tun haben.
Ich habe nicht gehetzt.
Den Dankeknopf in deinem Beitrag habe ich dann mal gedrückt.;-)