Auto Totalschaden - Frage zum Brief von Versicherung. Was würdet ihr machen?

Moin!

Und zwar ist vor 1 1/2 Wochen in dem Astra G Caravan (noch Top in Schuss, gerade mal 70.000km gelaufen) von meinem Vater ein älterer Herr reingefahren.
Wir haben den nächsten Tag auch direkt einen unabhängigen Gutachter beauftragt, der folgendes Gutachten geschrieben hat:

Wiederbeschaffungswert differenzbesteuert 3% = 4.800€
Instandsetzungskosten (excl. MwSt.) = 6.814,11€
Instandsetzungskosten (inkl. MwSt.) = 8.108,79€
Restwert (inkl. MwSt.) = 1.000€
Wiederbeschaffungsdauer = 10 Werktage
Nutzungsausfallentschädigung pro Tag = 29€

Mein Vater wollte das Auto eigentlich nicht in eine Vertragswerkstatt bringen, sondern das Auto mit einem Bekannten zusammen, der eine kleine Garage mit Hebebühne besitzt, so günstig wie möglich reparieren und das Auto dann selber weiterfahren.
Ich kannte es so, dass man in diesem Fall den Wiederbeschaffungswert (in diesem Fall 4.800€) minus die MwSt. von der gegnerischen Versicherung ausgezahlt bekommt.
Mein Vater hat gestern aber ein Brief von der Versicherung bekommen, dass sie jemanden gefunden haben, der das Auto für 1.200€ kaufen würde.
Ich hab das Schreiben leider nicht hier, aber mein Vater meinte am Telefon, dass außerdem im Schreiben steht, wenn er das Auto nicht verkauft, dann werden die 1.200€ von dem Betrag abgezogen. Von welchem Betrag? Von dem Wiederbeschaffungswert?
Dann würde er ja nur 4.800€ -19% MwSt. - 1.200€ (+10 x 29€ Nutzungsausfall) von der Versicherung bekommen, oder?
In dem Fall würde sich ja gar nicht lohnen, dass Auto so günstig wie möglich zu reparieren.

Kann mich jemand aufklären, wieviel die Versicherung zahlen würde?
Was würdet ihr in dem Fall machen? Auto so günstig wie möglich reparieren und weiterfahren, oder Auto kaputt verkaufen und neues Auto kaufen?

Beste Antwort im Thema

Hi,

an Eurem Wagen ist ein wirtschaftlicher Totalschaden eingetreten. Das bedeutet, dass das die Reparatur unwirtschaftlich ist, weil sie den Wert des Fahrzeugs erheblich übersteigt.

Das wiederum bedeutet, dass Ihr nicht die Reparaturkosten, sondern den Wiederbeschaffungswert erstattet bekommt.
Einen Teil davon bezahlt der Restwertaufkäufer, wenn Ihr den Wagen verkauft. Den Rest bezahlt die Versicherung.
Insgesamt kommt Ihr dann auf die 4660 EUR also den netto WBW.

Am einfachsten solltet Ihr den in dem Schreiben angegebenen Aufkäufer anrufen (Frist!), den Wagen abholen und cash bezahlen lassen und auf das restliche Geld der Versicherung abwarten.

Ihr könnt zusätzlich eine Pauschale (idR 20-25 EUR) für Briefe und Telefonate verlangen und -falls im Gutachten steht, dass der Wagen nicht mehr fahrbereit /verkehrssicher ist, könnt Ihr Nutzungsausfall für die im Gutachten angegebene Dauer der Wiederbeschaffung verlangen. Ein Anruf oder kurzer Brief reicht dafür aus.

Kauft Ihr ein Ersatzfahrzeug bei einem Händler, reicht Ihr die Rechnung nach und bekommt die aufgewandte MwSt (max 140 EUR), die Euch noch fehlt.

Und schwupps ist die Sache erledigt.

Gruß
Hafi

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Ich hab´s mir in dem anderen Faden gerade noch verkneifen können.
Aber jetzt ist es ja raus. Sehr gut!😁😁

Schönen Restsonntag noch

Hafi

Birne ist halt der beste hier, ich hab das schon immer gewust.......😁

Ihr verkennt halt alle sein Talent und profundes Fachwissen

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545



Zitat:

Original geschrieben von Amen


Ich glaube die Antwort geht an den Fakten vorbei - der TE will ja gerade NICHT verkaufen.
Und wo genau habe ich das bei der Antwort nicht berücksichtigt? 😕

Diese Frage:

Zitat:

Original geschrieben von ruffy05


wenn er das Auto nicht verkauft, dann werden die 1.200€ von dem Betrag abgezogen. Von welchem Betrag? Von dem Wiederbeschaffungswert?

sehe ich mit dieser Antwort:

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Einen Teil davon bezahlt der Restwertaufkäufer, wenn Ihr den Wagen verkauft. Den Rest bezahlt die Versicherung.

nicht wirklich beantwortet. Aber ich mag mich täuschen. Ist jetzt auch egal, der TE sollte alles und noch viel mehr wissen.

Amen

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