Auto ohne Vertrag verkauft

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Hallo ich brauch mal eure Hilfe habe vor 2 Tagen einen polo 6n für 780 euro verkauft habe ihn durch den tüv gebracht .jetzt kommt sie an das der motor zu warm wird und das sie ihr geld wieder haben möchte habe ihr bei dem kauf gesagt das es ein altes Auto ist und das immer mal was kaputt gehen kann.was kann ich da jetzt denn machen.
MFG Christoph

Beste Antwort im Thema

Privat an privat?

Hör nicht hin, bis der Anwalt kommt.
Pech gehabt für die Dame.

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stimme Kester und Udo hier zu.

Daher, um weiteren "Problemen" und etwaigen Forderungen der kommenden Monate
entgegenzugehen, würde ich den Wagen wieder zurück nehmen, nach Abzug der
gefahrenen kilometer (0.30 € pro km) bekommt sie den Kaufpreis erstatte
und Du reparierst den Wagen und verkaufst ihn mit Vertrag unter
"Ausschluss der Gewährleistung".

Und, nciht vergessen, die Rückgabe vertraglich (kann einfache
Form sein) dokumentieren und von ihr / ihm Unterschreiben lassen.

Im Endeffekt "dumm gelaufen"

bzgl. Rechte & Pflichten beim Autokauf/Verkauf, vlt. hilft das hier:
https://www.jungesportal.de/.../...rtuemer-beim-gebrauchtwagenkauf.php

Grüße

Moin,

Klar würde ein Sachmangelausschluss auch mündlich gelten ... WENN er denn beweisbar wäre.

Das ist der Knackpunkt - und deshalb kann man den erfahrungsgemäß NUR schriftlich fixiert durchsetzen.

Und deshalb wird sie aus praktischen Dingen (nicht alles muss gesetzlich fixiert sein, damit es ein muss wird) einfach zu einem schriftlichen Muss. Das gesprochene Wort ist in solchen Fällen nix wert. Weil jeder etwas anderes verstehen kann, weil nicht jeder ehrlich ist, die Erinnerung eine untreue Geliebte ist usw.pp. Und WEM soll im Zweifel vor Gericht der Richter glauben? Dem Ahnungslosen Mädchen oder dem geübten Menschen der ein Auto selbst über den TÜV bringt um dieses dann zu verkaufen? Der Richter wird hier vermutlich einen Halbprofi sehen und entsprechend für die Ahnungslose entscheiden und sagen - Gewährleistung bestehend.

Und ein Schaden entsteht ihm daraus eh nicht. Wenn es ne Lapalie ist ist das für 20€ repariert - und nen Polo mit 2 Jahren TÜV wird man für das Geld immer los - dann aber mit mehr Sicherheit. ;-)

MfG Kester

Zitat:

Selbst bei Privat an Privat gilt die Sachmangelhaftung, die kann aber bei privaten Verkäufen ausgeschlossen werden. Dazu benötigt man allerdings einen Kaufvertrag wo der Zusatz:

"Das Fahrzeug wird unter Ausschluß der Sachmangelhaftung verkauft "

Fehlt dieser Zusatz im Kaufvertrag bzw bei einem mündlichen Kaufvertrag haftet der Verkäufer auch privat für Sachmängel, denn wie will der Verkäufer dieses mündlich und beweiskräftig notfalls vor Gericht beweisen können wenns nur mündlich vereinbart wird.
Deshalb nochmal an alle nehmt doch einfach von Mobile oder ACDC 😁 den Vordruck und gut ist.

Zitat:

Nein, das ist nicht richtig. Verträge haben auch Gültigkeit, wenn sie mündlich oder per Handschlag geschlossen werden, dazu gehören auch Ausschlussklauseln.

Grüße
Udo

Es geht hier ja um die Beweiskraft notfalls vor Gericht und da hat man mit mündlichen Vereinbarungen schlechte Karten.

Er hatte zwar seinen Kumpel dabei, aber ob das jetzt sooooo ein toller Zeuge ist...

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Leute... Jetzt verbreitet doch keine Panik. Der Käufer hat immernoch das Problem mit dem Beweis, das der Schaden bei Übergabe da, aber nicht offensichtlich war.

Zitat:

@andy1080 schrieb am 20. Juni 2015 um 21:52:26 Uhr:


Leute... Jetzt verbreitet doch keine Panik. Der Käufer hat immernoch das Problem mit dem Beweis, das der Schaden bei Übergabe da, aber nicht offensichtlich war.

Euer Halbwissen ist beängstigend

Der Verkäufer muss es innerhalb von 6 Monaten beweisen nicht der Käufer.

§ 476 BGB Beweislastumkehr

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

Hier noch mehr

http://www.anwalt.de/.../...stumkehr-bei-privatem-autokauf_004291.html

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 20. Juni 2015 um 22:58:53 Uhr:



Zitat:

@andy1080 schrieb am 20. Juni 2015 um 21:52:26 Uhr:


Leute... Jetzt verbreitet doch keine Panik. Der Käufer hat immernoch das Problem mit dem Beweis, das der Schaden bei Übergabe da, aber nicht offensichtlich war.
Euer Halbwissen ist beängstigend

Der Verkäufer muss es innerhalb von 6 Monaten beweisen nicht der Käufer.

§ 476 BGB Beweislastumkehr

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

Hier noch mehr

http://www.anwalt.de/.../...stumkehr-bei-privatem-autokauf_004291.html

Wenn du schon Texte verlinkst, solltest du sie auch genau lesen. Da ist ganz klar die Rede von Verbrauchsgüterkauf. Verbrauchsgüterkauf ist in 474 bgb definiert.

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 20. Juni 2015 um 22:58:53 Uhr:



Zitat:

@andy1080 schrieb am 20. Juni 2015 um 21:52:26 Uhr:


Leute... Jetzt verbreitet doch keine Panik. Der Käufer hat immernoch das Problem mit dem Beweis, das der Schaden bei Übergabe da, aber nicht offensichtlich war.
Euer Halbwissen ist beängstigend

Der Verkäufer muss es innerhalb von 6 Monaten beweisen nicht der Käufer.

§ 476 BGB Beweislastumkehr

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

Hier noch mehr

http://www.anwalt.de/.../...stumkehr-bei-privatem-autokauf_004291.html

In der Quelle geht es doch um einen gewerblichen Verkäufer?

Wäre mir auch neu, dass die Umkehr bei privaten Verkäufern anzuwenden wäre.

Wie war das mit Halbwissen? 😁

Zitat:

@JGibbs schrieb am 19. Juni 2015 um 06:08:25 Uhr:


Und ich dachte noch, wart auf den Anwalt...

Warum auf den Anwalt warten? Wenn ich jemanden schriftlich auffordere zu zahlen hat das genauso eine Aussage wie ein Brief vom Anwalt.

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