Auto ohne Tüv papiere anmelden?
Hallo, habe mir bei einem großen Honda Autohaus ein Winterauto gekauft.
Tüv hat er noch bis 2/13 aber ich habe keine tüv papiere dazu bekommen.
in den papieren (alte version) steht aber das er eben noch bis februar tüv hat.
Kann ich den da einfach mit den alten papieren anmelden oder brauch ich unbedingt den Schein vom tüv?
mfg
30 Antworten
das kann ich dir auch nicht sagen, genausowenig wie ich weiss warum die fahrzeugbreite ohne spiegel drinsteht 😉
Also ich melde alle 2 Jahre ein anderes Fahrzeug an-bisher hat immer! ser eintrag im Schein oder sogar die Plakette auf den Kennzeichen gereicht-aber das scheint von Landkreis zu Landkreis verschieden zu sein.. Hier im Landkreis Schaumburg nimmt man das eher geschmeidig :-)
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Du brauchst die Prüfbescheinigung. Ob die HU bei TÜV, Dekra, KÜS, GTÜ oder sonstwo gemacht wurde, solltest nachfragen und Dir von der entsprechenden Organisation ein weiteres Exemplar der Prüfbescheinigung besorgen. Wenn das nicht geht: Neue HU machen (lassen).
Zitat gekürzt TE "Winterauto gekauft.
Tüv hat er noch bis 2/13 " Zitat Ende
ich denke das neuer Tüv nicht unbedingt in der Planung ist😉
na da werd ich morgen mal in der zulassungsstelle Dresden anrufen.😁
werd euch dann bescheid geben wenn ihr wollt.
aber vielleicht findet sich ja noch jemand der die bedingungen in DD kennt.
Zitat:
ich denke das neuer Tüv nicht unbedingt in der Planung ist
wenn der gut läuft evt. schon.
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lt. dresden.de brauchst du die unterlagen.
QuelleZitat:
Wer ein Fahrzeug zur Stadt Dresden umschreiben möchte, muss folgendes vorweisen:
Personalausweis oder Reisepass
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
bisherige Kennzeichen (wenn zugelassen)
Vollmacht bei Vertretung (muss die Einverständniserklärung über Bekanntgabe der Kfz-Steuerverhältnisse beinhalten), siehe Formular rechts
Lastschrifteinzugsermächtigung für die Kfz-Steuer, siehe Formular rechts
Prüfbericht zur Hauptuntersuchung
Auf der Berliner Homepage der Zulassungsstelle steht auch, dass man den HU Bericht braucht, aber ich hab schon 2 mal ein Auto ohne angemeldet, der Sachbearbeiterin hat der Termin auf dem entwerteten Fahrzeugschein gereicht. Kommt wahrscheinlich drauf an welcher Sachbearbeiter da grad sitzt und wie gut der gelaunt ist.
Hi,
bei mir hat es auch schon mit dem Stempel und den kennzeichen gereicht,also nimm das kennzeichen ruhig mit rein auch wenn sich der Zulassungsbezirk net ändert.
Manchmal ist auch ein Zulassungsdienst hilfreich,die kennen sich dann auf der Zulassungsstelle und darum geht da eher mal was 😉
GRuß tobias
Das kommt wirklich aufs Landkreis wahrscheinlich an, hier in Köln musste ich die TÜV-Bescheinigung mit einreichen.
Der Stempel im Fahrzeugschein soll nur eine Erinnerung sein, daher ist er manchmal mit drin.
Das kommt immer auf die Laune der Beamten an, die Du vor Dir sitzen hast. Bei mir hast schon ohne funktioniert, ging allerdings auch schon in die Hose.
Ein Nachduck bei Tüv z.B. kostet allerdings 10€
Zitat:
Original geschrieben von ChrissGrolm
... zumal die evtl. bei einer Kontrolle eh erforderlich sind.
Es steht aber nicht drauf, daß sie im Fahrzeug mitzuführen sind.
Wurde auch selbst bei einer Kontrolle in den vielen Autojahren nie danach gefragt.
in den zulassungsbestimmungen steht NICHTS von einem tüv papierchen sondern nur was von "gültigem hu nachweis". WIE dieser jetzt erbracht wird ist in der tat das problem der zulassungsstelle. es hat sich halt durchgesetzt das man den tüv wisch anschaut.
rein neutral betrachtet reicht in der tat der "fahrzeugschein" oder das alte nummernschild. den beides bestätigt die gültige hu. die frage is halt nur was die tante am schalter für eine meinung hat. den die sitzt am längeren hebel.
€dit
wen du den eimer beim autohaus gekauft hast dann lass DIE jungs doch den wagen anmelden. die haben meistens immer den selben typen der das macht. und der kennt seine pappenheimer auf der zulassungsstelle und hat da vielleicht mehr aktien.
Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
HU-Prüfbericht: die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein/ ZBI ergibt.
Quelle:
http://www.berlin.de/verwaltungsfuehrer/dienstleistung/324169/