Auto ohne TÜV aufgebrochen
Hallo@all😁
Bei einem Bekannten von mir wurde gestern Nacht das Auto aufgebrochen. Das Auto hat aber seit 06.2015 kein TÜV mehr er hätte bis zum 30.07.2015 zur Nachkontrolle gemusst.
Nun hat der Bekannte angst das die Versicherung ärger machen könnte wegen dem Fehleden TÜV.
Muss er sich nun Gedanken machen oder nicht😕
Navi und Airbag wurden gestohlen.
Schon mal danke für eure Hilfe.
Beste Antwort im Thema
Nochmal, es kommt NICHT aufs Fahren an. Die 75 EUR werden auch fällig, wenn das Fahrzeug keinen Meter fährt oder auf dem Hänger steht.
Der Tatbestand ist verwirklicht, wenn es zugelassen ist aber seit mehr als 8 Monaten keinen TÜV hat.
27 Antworten
Zitat:
@djohm schrieb am 27. August 2015 um 12:51:15 Uhr:
Muss er sich nun Gedanken machen oder nicht😕
der Versicherungsschutz (VS) könnten erlischen,
- wenn die Betriebserlaubnis (BE) erloschen wäre und
- das Erlöschen der BE im kausalen Zusammenhang mit dem Schadenereignis steht oder den Schadeneintritt gefördert hat.
Die BE erlischt nach §19StVZO nicht und einen kausalen Zusammenhang sehe ich schon einmal garnicht.
gruß
Zitat:
@MalerMe schrieb am 27. August 2015 um 17:09:46 Uhr:
Gegen welches Gesetz verstoße ich?
-->
http://www.motor-talk.de/.../...r-auto-verwsicherung-t5272810.html?...Danke. Wurde aber inzwischen ja schon beantwortet.
ja ich wollte dir aber ein zaun hinwerfen :-)
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Zitat:
@BlueSin schrieb am 27. August 2015 um 17:18:15 Uhr:
Da gibt es sicherlich einen Ausdruck mit D.. beginnend - für mich stellt sich eher die Frage wieso? Kein Tüv, im Keller ergo wird nicht gefahren aber jedes Jahr brav zahlen?!Zitat:
@MalerMe schrieb am 27. August 2015 um 17:09:46 Uhr:
Mein Motorrad steht schon seit über 10 Jahren im Keller und hat keinen Tüv.Angemeldet und versichert ist es aber trotzdem.
Gegen welches Gesetz verstoße ich?
Wenn das Fahrzeug günstig ist sinkt er schön in der SF Einstufung und kann dann als Rentner einen Porsche für schmales Geld versichern 😁
Zitat:
@Hafi545 schrieb am 27. August 2015 um 18:05:31 Uhr:
Auf dem Hänger zum TÜV bringen wäre aber schon wieder gefährlich. 😉
Zum TÜV fahren darf man immer, egal wie lange er abgelaufen ist.
MfG
Mike
Zitat:
@e30lion schrieb am 28. August 2015 um 08:33:11 Uhr:
Zum TÜV fahren darf man immer, egal wie lange er abgelaufen ist.
...
Nein!
http://www.tuev-nord.de/.../nicht-zugelassene-kfz-2759.htmZitat:
@Oetteken schrieb am 28. August 2015 um 11:59:41 Uhr:
Nein!Zitat:
@e30lion schrieb am 28. August 2015 um 08:33:11 Uhr:
Zum TÜV fahren darf man immer, egal wie lange er abgelaufen ist.
...
http://www.tuev-nord.de/.../nicht-zugelassene-kfz-2759.htm
Es ging nur um den abgelaufenden TÜV und nicht um eine fehlende Zulassung. Ohne Zulassung darf ich nichts und ohne Versicherung bekomme ich auch kein Geld von der Versicherung egal ob er TÜV hat oder nicht.
Man kann natürlich nicht weiter ausholen und sagen man darf auch ohne Zulassung und ohne TÜV zum TÜV fahren wenn das Fahrzeug herstellerbedingt nicht schneller als 6 km/h fährt, allerdings muß man dann auch nicht zum TÜV.
Und komm jetzt nicht mit E-Bikes.
Darum ging es in dem Thema nicht, sonder nur um den abgelaufenden TÜV.
MfG
Mike
P.S. Man darf auch nicht ohne Führerschein zum TÜV fahren selbst wenn das Auto TÜV hat und Zugelassen ist, und ohne Motor geht es auch nicht)
Man muss unterscheiden, ob ein Fahrzeug, das außer Betrieb gesetzt wurde zum TÜV muss, oder ob ein zugelassenes Fahrzeug keinen TÜV mehr hat.
Nochmal, es kommt NICHT aufs Fahren an. Die 75 EUR werden auch fällig, wenn das Fahrzeug keinen Meter fährt oder auf dem Hänger steht.
Der Tatbestand ist verwirklicht, wenn es zugelassen ist aber seit mehr als 8 Monaten keinen TÜV hat.
Zitat:
@Hafi545 schrieb am 28. August 2015 um 16:34:44 Uhr:
Nochmal, es kommt NICHT aufs Fahren an. Die 75 EUR werden auch fällig, wenn das Fahrzeug keinen Meter fährt oder auf dem Hänger steht.
Der Tatbestand ist verwirklicht, wenn es zugelassen ist aber seit mehr als 8 Monaten keinen TÜV hat.
Der Bekannte war ja im Juni beim TÜV ist aber nicht rübergekommen.und aus Privaten gründen hat er es auch nicht Geschafft den Wagen in der 1 Monats Frist fertig zu machen.
@djohm: Dein Bekannter hat kein Problem. Der TÜV hat mit dem Versicherungsschutz (in diesem Fall) nichts zu tun. Ich hatte mich nur zu dem Seitenthema geäußert. 😉
Das ist gut zu hören...ich war schon ganz verwirrt (und das mehr als sonst😁)
Dann werde ich es dem Bekannten so weiter geben.