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Auto ohne TÜV aufgebrochen

Themenstarteram 27. August 2015 um 10:51

Hallo@all:D

Bei einem Bekannten von mir wurde gestern Nacht das Auto aufgebrochen. Das Auto hat aber seit 06.2015 kein TÜV mehr er hätte bis zum 30.07.2015 zur Nachkontrolle gemusst.

Nun hat der Bekannte angst das die Versicherung ärger machen könnte wegen dem Fehleden TÜV.

Muss er sich nun Gedanken machen oder nicht:confused:

Navi und Airbag wurden gestohlen.

Schon mal danke für eure Hilfe.

Beste Antwort im Thema

Nochmal, es kommt NICHT aufs Fahren an. Die 75 EUR werden auch fällig, wenn das Fahrzeug keinen Meter fährt oder auf dem Hänger steht.

Der Tatbestand ist verwirklicht, wenn es zugelassen ist aber seit mehr als 8 Monaten keinen TÜV hat.

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Wenn das Auto versichert ist, dann gut. TÜV hat damit nix Zutun. Weil man auch ein Auto versichert haben kann ohne TÜV bzw. mit abgelaufenen TÜV. Probleme hätte es nur geben können wenn er gefahren wäre und einen Unfall gebaut hat.

Nö, solange er die Versicherungsprämie gezahlt hat ist der Autowagen auch versichert. Ausser in den AGBs der Verischerung steht sowas drin, habe ich aber noch nie gelesen.

MfG

Mike

Themenstarteram 27. August 2015 um 11:13

Das Auto ist Versichert...dann kann ich dem Bekannten ja Bescheid geben das er sich keine Sorgen machen muss.

am 27. August 2015 um 11:57

Bist Du der Bekannte selbst ?

am 27. August 2015 um 12:10

Tüv und Versicherung sind wie Apfel und Birne

Themenstarteram 27. August 2015 um 12:40

Zitat:

@audifan66 schrieb am 27. August 2015 um 13:57:51 Uhr:

Bist Du der Bekannte selbst ?

Nö warum:confused: wenn ich es wäre hätte ich es auch geschrieben.

Wo hat das Auto denn geparkt?

Ohne gültige HU darf es nicht im öffentlichen Verkehrsraum und u. U. sogar auf Privatgrund nicht stehen.

Hat die Polizei ein Knöllchen verteilt?

Jedes zugelassene Auto muss eine gültige HU haben, egal ob es genutzt wird oder nicht.

Themenstarteram 27. August 2015 um 14:22

Das hat auf der Straße geparkt, und ein Knöllchen hat er nicht bekommen

am 27. August 2015 um 14:22

Zitat:

@Oetteken schrieb am 27. August 2015 um 16:06:37 Uhr:

Jedes zugelassene Auto muss eine gültige HU haben, egal ob es genutzt wird oder nicht.

Wo steht das?

am 27. August 2015 um 14:37

Ich verweise in diesem Falle jetzt einfach mal auf den Punkt "D.2.2" der AKBs des GDVs.

Der Tüv hat in diesem Falle keinen Einfluss, ob ein Fahrzeug aufgebrochen wird, oder nicht.

Daher dürfte die Versicherung nicht von der Leistung frei sein.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/anlage_viii.html

"2

Zeitabstände der Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen

2.1

Die Fahrzeuge sind mindestens in folgenden regelmäßigen Zeitabständen einer Hauptuntersuchung und einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen; die Zeitabstände für Sicherheitsprüfungen beziehen sich hierbei auf die zuletzt durchgeführte Hauptuntersuchung:"

oder

http://www.tuev-nord.de/.../haeufig-gestellte-fragen-2606.htm

"Wie lange darf ich die Hauptuntersuchung überziehen?

Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich.

..."

Wird ein Kfz von der Polizei kontrolliert und eine abgelaufene HU festgestellt, dann bekommt man einen Mängelschein und hat dann sieben Tage Zeit, die Mängel beheben zu lassen und Vollzug zu melden.

am 27. August 2015 um 15:09

Mein Motorrad steht schon seit über 10 Jahren im Keller und hat keinen Tüv.

Angemeldet und versichert ist es aber trotzdem.

Gegen welches Gesetz verstoße ich?

Zitat:

@MalerMe schrieb am 27. August 2015 um 17:09:46 Uhr:

Mein Motorrad steht schon seit über 10 Jahren im Keller und hat keinen Tüv.

Angemeldet und versichert ist es aber trotzdem.

Gegen welches Gesetz verstoße ich?

Da gibt es sicherlich einen Ausdruck mit D.. beginnend - für mich stellt sich eher die Frage wieso? Kein Tüv, im Keller ergo wird nicht gefahren aber jedes Jahr brav zahlen?!

Zitat:

@MalerMe schrieb am 27. August 2015 um 17:09:46 Uhr:

Mein Motorrad steht schon seit über 10 Jahren im Keller und hat keinen Tüv.

Angemeldet und versichert ist es aber trotzdem.

Gegen welches Gesetz verstoße ich?

Par. 29 STVZO, Bußgeldkat.

Frist um mehr als 8 Monate überschritten = 75€ und ein Punkt.

Wo das Fahrzeug steht, ist egal. Es muss auch nicht gefahren werden. Abgelaufen ist abgelaufen.

Nur wird es eben kaum in eine Kontrolle kommen, wenn es im Keller steht.

Auf dem Hänger zum TÜV bringen wäre aber schon wieder gefährlich. ;)

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