Auto nach FR verkauft
Hallo, ein Freund von mir hat sein Auto nach FR verkauft (er hat es leider angemeldet übergeben) der Käufer meinte er wird es schnellstmöglichst ummelden. Nun habe ich im Internet gelesen, das die Ummeldung in FR kein Einfluss auf die Deutsche Abmeldung hat stimmt das?
Bekommt die Deutsche Zulassungsstelle Bescheid, das das Fahrzeug umgemeldet worden ist in FR?
Vielen Dank
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Speedfighter42 schrieb am 5. März 2020 um 10:07:07 Uhr:
Ich habe der versicherung und der zulassungsstelle bescheid gesagt...
Und dein Freund, um dessen Auto es hier geht, kümmert sich gar nicht?
18 Antworten
Zitat:
@guruhu schrieb am 5. März 2020 um 16:36:30 Uhr:
Zitat:
In D wird das Auto spätestens nach 14 Tagen Zwangsstillgelegt
In einer idealen Welt... vielleicht.
Erkundige dich doch mal. Und dann kannst du uns allen das mitteilen wie es in D ist
Dann wirst du uns ja sicherlich verraten können, wie ein nicht auffindbares Auto abgemeldet, sprich entsiegelt wird, gell?
Und wo du den optimistischen Zeitraum von 14 Tagen hernimmst, wirst du sicherlich auch mit einer Grundlage belegen können, nicht wahr?
Willkommen in der Realität!
Die Frage ist ja auch: Lassen die Franzosen ein Auto zu, was noch eine deutsche Zulassung hat? Selber die Schilder zu entwerten ist ja sinnlos. Das dazugehörige Dokument muß die deutsche Zulassungsbehörde erst mal ausstellen.
Die Franzosen lassen das Auto zu und teilen das der deutschen Zulassungsstelle mit, damit es hier abgemeldet werden kann. Solche Prozesse funktionieren auch grenzüberschreitend.