Auto könnte nicht zugelassen werden

Hallo gemeinde

Habe ein problem

Wollte heute mein Auto zulassen ging aber nicht weil Fahrzeug vom Vorbeziter

nicht abgemeldet wurde laut aussage der zulassungstelle

Bräuchte die alten schilder aber die sind nicht vorhanden

das komische daran das auto hatte seit 2014 keinen TÜV mehr

Jetzt weiß ich nicht ob ich zu Polizei gehen soll Papiere und Kaufvertrag habe ich vom

Händler bekommen

P.s. Habe heute neuen TÜV gemacht

Beste Antwort im Thema

Zitat:

P.s. Habe heute neuen TÜV gemacht

Per Anhänger zum TÜV?

Oder mit welchen Kennzeichen fährst du rum?

19 weitere Antworten
19 Antworten

Die Adresse des letzten Besitzrs steht doch in den Papieren drin, da brauch der TE gar nicht erst nachforschen.

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 31. März 2015 um 19:47:23 Uhr:


Tja, man könnte aber auch die ZUB II mal umdrehen. Da steht in der Regel, ob ein Fahrzeug außer Betrieb gesetzt worden ist.

Die Abmeldung wird auf Teil I (dem Fahrzeugschein) dokumentiert.

Zitat:

@hk_do schrieb am 1. April 2015 um 23:33:15 Uhr:



Zitat:

@derbeste44 schrieb am 31. März 2015 um 19:47:23 Uhr:


Tja, man könnte aber auch die ZUB II mal umdrehen. Da steht in der Regel, ob ein Fahrzeug außer Betrieb gesetzt worden ist.
Die Abmeldung wird auf Teil I (dem Fahrzeugschein) dokumentiert.

Sorry, falsch geschrieben. Selbstverständlich auf der ZUB I. Die ZUB II umzudrehen macht ja auch keinen Sinn 😁

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 31. März 2015 um 20:05:04 Uhr:


Könnten Kurzzeitkennzeichen sein oder gar keine.
Zu zwei Dingen gibt es Ausnahmen, das ist die Fahrt zu Zulassungsstelle und zur HU.
Damit wird das Henne-Ei Prinzip umgangen, immer nach dem Motto, ohne HU keine Zulassung und ohne Zulassung keine HU.

Ganz ohne Kennzeichen? Bist du dir da gaaaanz sicher? Oder meinst du ungestempelte Schilder, die in diesem Fall nicht vorhanden sind?

Ähnliche Themen

Um es kurz zu machen:

Es gibt keine (legale) Konstellation, in der man Zulassungs- oder Kennzeichenpflichtige Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen ganz ohne Kennzeichen in Betrieb setzen darf.

Für die ungestempelten Kennzeichen braucht es neben einer dafür gültigen Versicherung vor allem aber noch eine Vorab-Zuteilung der Nummer.

Deine Antwort
Ähnliche Themen