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Auto Kauf Mitsubishi Lancer

Mitsubishi Lancer 7 (CS0)
Themenstarteram 21. April 2012 um 21:21

Hallo Liebes Forum,

da ich mir in nächster zeit ein Mitsubishi Lancer kaufen will, würd ich hier im Forum gerne nach eurer meinung fragen.

Also zu den Technischen Daten des Lancer´s

Mitsubishi Lancer 2.0 Sport 4-türig

EZ: 05/2004, Metallic-Lackierung

PS 135

KM ~93.000

Hubraum 1997 cm³

Sonderausstattung:

Radio CD

Alufelgen

Winterräder auf Felge

Klimaautomatik

Metallic-Lackierung

Und ich würde gerne von euch wissen worauf ich beim Kauf dieses Autos achten muss,

das ist mein erstes Auto, deswegen hoffe ich das Ihr mir gute ratschläge geben könnt.

Er soll beim Händler 5900€ (Festpreis) kosten, aber ich glaube da lässt sich noch was machen :).

Könnt ihr mir vielleicht sagen ob er seinen preis wert ist oder ob da noch verhandlungs spielraum ist.

 

Mfg Andre

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9 Antworten
am 22. April 2012 um 10:30

Darauf achten, das Der Zahnriemen gemacht wurde, der muss bei 90.000 oder alle 6 Jahre gewechselt werden... kostet nämlich ca. 600 Euro.

Dann Rost Radlauf untersuchen, Klimaanlage mal laufen lassen, ob die funktioniert, ist aber kein typisches Problem...

Spurstangen und Köpfe auf Spiel prüfen, auf neuen TÜV bestehen, denn dann fallen ausgeschlagen Spurstangen auf.. nur das Fahrzeug kaufen, wenn TÜV neu..

Man kann, wenn man überhaupt keine Ahnung hat, bei der Dekra zum Beispiel gegen Bezahlung einen Gebrauchtwagencheck machen lassen inklusive Fahrzeugbewertung. Ein seriöser Händler stimmt dem zu. Natürlich nur dann, wenn DU das bezahlst. Frag mal bei der Dekra oder TÜV nach, wie das genau funktioniert und was das kostet.

http://www.dekra.de/de/1441

Themenstarteram 22. April 2012 um 13:34

Ich hab da angerufen und er meinte

ich bekomme 1/2 jahr garantie

er macht mir neuen TÜV

ZAHNRIEMEN + SPANNROLLE + WASSERPUMPE sind neu

als ich ihn gefragt habe ob ich den gebraucht wagen check machen kann meinte er nur das brauche ich nicht er sei ein auto haus.

am 23. April 2012 um 6:57

Zitat:

Original geschrieben von Hymniator

Ich hab da angerufen und er meinte

ich bekomme 1/2 jahr garantie

er macht mir neuen TÜV

ZAHNRIEMEN + SPANNROLLE + WASSERPUMPE sind neu

als ich ihn gefragt habe ob ich den gebraucht wagen check machen kann meinte er nur das brauche ich nicht er sei ein auto haus.

1. Die gesetzliche Gewährleistung gilt auch für Gebrauchtwagen!

Das Gewährleistungsrecht, welches für alle Konsumgüter gilt, ist ohne Abstriche auch auf den Kauf von Gebrauchtwagen anzuwenden, die bei Konzessionären oder Autohändlern erstanden werden.

2. Die Dauer für die gesetzliche Gewährleistung liegt auch bei Gebrauchtwagen in der Regel bei 2 Jahren ab Kauf.

Vertraglich können sich Käufer und Verkäufer auf eine Gewährleistungsfrist von mindestens einem Jahr einigen.

Der Konzessionär könnte auch eine längere Garantie anbieten. Hierbei spricht man jedoch von der vertraglichen Garantie.

3. Das Recht auf Garantie ist vom Gesetz vorgesehen und kann nicht vertraglich verneint werden!

4. Die gesetzliche Gewährleistung ist kostenlos! Für diese Leistung darf nichts verrechnet werden!

5. wenn er ein seriöser Händler ist und der Wagen in Ordnung ist, dann hat er nichts dagegen, wenn DU auf Deine Kosten den Wagen bei der Dekra prüfen lässt. Er muss davon auch gar nichts mit bekommen, wenn Du den Wagen während der Probefahrt in die Dekra in der Nähe bringst. Vorher absprechen, ob die dann auch Zeit für Dich haben. Wenn Du Dir unsicher bist, ist es besser, da ein wenig Geld zu investieren, als das Geld des Autokaufs in den Sand zu setzen.

Themenstarteram 23. April 2012 um 19:57

Also das heisst das er mir 2 jahre garantie geben muss?

am 24. April 2012 um 7:10

Zitat:

Original geschrieben von Hymniator

Also das heisst das er mir 2 jahre garantie geben muss?

Er darf auch nur 1 Jahr Gewährleistung geben, wenn er das in den Vertrag schreibt und du das unterschreibst. Das ist leider gängige Praxis geworden, das immer nur 1 Jahr gegeben wird. Dies ist erlaubt. Wenn NICHTS im Vertrag steht von Gewährleistung, dann ist automatisch 2 Jahre durch den Gesetzgeber vorgeschrieben.

Habe noch nie gehört, das ein Händler auch wirklich die 2 Jahre gegeben hat im richtigen Leben, es wird immer geschrieben, ein Jahr...

"Die Dauer für die gesetzliche Gewährleistung liegt auch bei Gebrauchtwagen in der Regel bei 2 Jahren ab Kauf.

Vertraglich können sich Käufer und Verkäufer auf eine Gewährleistungsfrist von mindestens einem Jahr einigen."

Garantie muss niemand geben, das ist IMMER eine freiwillige Leistung. Nicht zu verwechseln mit Gewährleistung, die bestimmt der Gesetzgeber.

Themenstarteram 24. April 2012 um 11:33

Okay

meinst du ich soll ihn auf die von ihm 1/2 jahre garantie ansprechen?

 

Und was ist mit dem gebraucht wagen check soll ich den noch machen lassen oder soll ich ihm vertrauen?

am 24. April 2012 um 11:38

Zitat:

Original geschrieben von Hymniator

Okay

meinst du ich soll ihn auf die von ihm 1/2 jahre garantie ansprechen?

 

Und was ist mit dem gebraucht wagen check soll ich den noch machen lassen oder soll ich ihm vertrauen?

Also, frage ihn, wie lange Du auf den Wagen GEWÄHRLEISTUNG hast, da MUSS er mindsetens ein Jahr geben. Garantie ist ja wie gesagt, eine freiwillige Leistung auf die Du Dich nicht berufen kannst.

Wegen dem Gebrauchtwagencheck, da kann ich aus der Ferne natürlich nicht helfen. Und Du schreibst, es sei Dein erster Wagen, somit hast Du ja auch noch wenig Erfahrungen mit Autokauf. Deshalb kann ich Dir so eine Bewertung nur ans Herz legen, bevor DU da auf die Nase fällst. Der Händler muss das ja auch gar nicht unbedint mitbekommen, wenn der Termin bei der Dekra oder TÜV mit dem Probefahrttermin übereinstimmt.

Was auch noch interessant zu wissen wäre, ob Du vielleicht noch Bekannte hast, die mit diesem Händler schon Erfahrngen gemacht haben. Denn schlechte Erfahrungen sprechen sich rum.

Lasse DIr im Serviceheft zeigen, das der Zahnriemenwechsel dort vermerkt ist...

Bei Mobile bekommste auch schon das Modell für 3500 Euro aufwärts.. hier mal der Link:http://suchen.mobile.de/.../mitsubishi.lancer.benzin.html?...

1. Er braucht nicht zu fragen, wie lange er Gewährleistung hat. Er hat sie automatisch laut   Gesetz für 1 Jahr. Zu beachten wäre nur die Beweislastumkehr nach 6 Monaten.

2. Es braucht nicht extra schriftlich im Kaufvertrag vermerkt sein, daß die Gewährleistung von 2 auf 1 Jahr reduziert wird. Das ist in der Regel bei gewerblichen Verträgen bereits in den beigefügten AGB`s geregelt.

3. Wenn ich von einem serösen Händler ein anscheinend sauberes Auto ohne Wartuns- und Reparaturstau für einen fairen Preis bekommen kann, brauche ich mir nicht bei e... oder M... oder in sonstigen Foren eine vielleicht abgerittene Gurke für 3500 € zu kaufen, um anschließend eventuell viel Geld und Nerven zu investieren. Macht den TE doch nicht mit dem ganzen Halbwissen und müßte, hätte und sollte ganz konfus.

 

am 24. April 2012 um 21:19

Zitat:

Original geschrieben von helmutauto

1. Er braucht nicht zu fragen, wie lange er Gewährleistung hat. Er hat sie automatisch laut   Gesetz für 1 Jahr. Zu beachten wäre nur die Beweislastumkehr nach 6 Monaten.

2. Es braucht nicht extra schriftlich im Kaufvertrag vermerkt sein, daß die Gewährleistung von 2 auf 1 Jahr reduziert wird. Das ist in der Regel bei gewerblichen Verträgen bereits in den beigefügten AGB`s geregelt.

3. Wenn ich von einem serösen Händler ein anscheinend sauberes Auto ohne Wartuns- und Reparaturstau für einen fairen Preis bekommen kann, brauche ich mir nicht bei e... oder M... oder in sonstigen Foren eine vielleicht abgerittene Gurke für 3500 € zu kaufen, um anschließend eventuell viel Geld und Nerven zu investieren. Macht den TE doch nicht mit dem ganzen Halbwissen und müßte, hätte und sollte ganz konfus.

Jau, wenn Du es sagst, dann m achen wir das sofort. :rolleyes:

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