ForumKaufberatung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Kaufberatung
  5. Auto Käufer = Fahrzeug halter ?

Auto Käufer = Fahrzeug halter ?

Themenstarteram 12. Juli 2011 um 8:41

Hallo zusammen,

Habe da mal eine Frage zum Thema Auto Kauf.

Ich will mir die Tage ein Gebraucht Wagen kaufen von einem Privatem Anbieter. Nun habe ich eine Frage ich muss warscheinlich am Tag an dem ich mit dem Verkäufer ausgemacht habe es zu Kaufen leider Arbeiten. Kann z.b. mein Bruder das Auto kaufen den Vertrag unterschreiben? Oder muss der der den Vertag unterschreibt auch gleich der sein der neuer Fahrzeughalter wird ?

mfg thomas

Ähnliche Themen
16 Antworten
am 12. Juli 2011 um 8:44

wer den kv unterschriebt ist schnurtz-piep-egal...

am 12. Juli 2011 um 8:45

Hallo,

ne, das ist kein Problem. Dein Bruder geht dorthin, kauft den Wagen und bekommt die Fzg.-Papiere.

Du gehst dann zur Zulassungsstelle und lässt den Wagen auf Dich zu.

Da der Wagen ja eh von Privat ist, ist es ja auch egal wie es mit etwaigen Gewährleistungsansprüchen aussehen würde, wenn Käufer und Halter zwei verschiedene Personen sind.

Grüße

Themenstarteram 12. Juli 2011 um 8:49

top danke euch für die schnelle antwort :D

vllt noch eine frage und zwar habe ich gelesen das man eigentlich kein KV unterschreiben soll wo drin steht " gekauft wie gesehen" , was sollte denn drin stehen damit ich unterschreib ? :D

mfg thomas

am 12. Juli 2011 um 9:03

Ich würde sagen das kommt stark drauf an um was für ein Fzg. es sich handelt. Geht es um eine 200,- Wintergurke, oder um nen 2 Jahre alten Wagen für 20.000,-................ Bei nem Winterauto würde ich mir keinen Kopf machen, wenn er bei der Probefahrt i.O. ist, und noch TÜV usw. hat.

Bei nem höherwertigen Wagen würde ich bei Kauf von Privat immer nen Gebrauchtwagen-Check bei ner Prüforganisation (z.B. TÜV, Dekra) machen lassen, und mir im Kaufvertrag die Unfallfreiheit zusichern lassen. Zusätzlich nach Möglichkeit jemanden mitnehmen der Ahnung hat.

Kaufen kann den auch Deine 99jährige Urgroßmutter, sch...egal. Der, der im KV steht, ist der Käufer.

Wer das Auto auf wen zulässt ist auch wurscht, Halter kann jeder sein, z. B. unabhängig ob Führerschein oder nicht.

Themenstarteram 12. Juli 2011 um 9:12

Zitat:

Original geschrieben von Doggy

Ich würde sagen das kommt stark drauf an um was für ein Fzg. es sich handelt. Geht es um eine 200,- Wintergurke, oder um nen 2 Jahre alten Wagen für 20.000,-................ Bei nem Winterauto würde ich mir keinen Kopf machen, wenn er bei der Probefahrt i.O. ist, und noch TÜV usw. hat.

Bei nem höherwertigen Wagen würde ich bei Kauf von Privat immer nen Gebrauchtwagen-Check bei ner Prüforganisation (z.B. TÜV, Dekra) machen lassen, und mir im Kaufvertrag die Unfallfreiheit zusichern lassen. Zusätzlich nach Möglichkeit jemanden mitnehmen der Ahnung hat.

leider kenn ich niemanden der plan von autos hat :D aber ich fahr es zur dekra das die es durch checken :D . unfall freiheit eintragen lassen das ist eine gute idee :D danke. wer noch tipps hat bin für alles offen:)

es handelt sich um einen vw golf dessen erstzulassung 2003 war der ca 40000 km weg hat .

am 12. Juli 2011 um 9:28

In 8 Jahren 40 tkm?................ Solls ja alles geben, aber skeptisch wäre ich zumindest.

Schau Dir das Serviceheft genau an, lass Dir nach Möglichkeit alte Rechnungen zeigen, HU-/AU-Berichte, alte Öl-Zettel im Motorraum, usw. Darauf sind i.d.R. der km-Stand eingetragen, anhand derer Du prüfen kannst ob der km-Stand plausibel ist. Hatte der Wagen z.B. lt. HU-Bericht schon bei der ersten HU 38 tkm drauf, dann wäre ich wohl extrem vorsichtig.

Wenn Du bei der Probefahrt nen freundlichen VAG-Händler/Werkstatt findest, dann kann dieser auch anhand der Fahrgestellnummer die Reparatur-Historie des Wagens abrufen, ebenfalls inkl. der damaligen km-Stände.

Du kannst den Verkäufer ja darauf ansprechen ob das ok ist, wenn er das nicht möchte, dann weißt Du gleich Bescheid...........

Themenstarteram 12. Juli 2011 um 9:50

ah das sind gute ideen. danke

aber wenn ich die anzeige richtig verstanden habe ist der wagen von vater zu tochter übergegangen und geht nun an mich als 3. besitzer. 40000 km kommt mir auch etwas wenig vor ich werde am Mittwoch die Verkäuferin treffen und sie mal darauf ansprechen.

Themenstarteram 13. Juli 2011 um 9:29

huhu

ich nochmal mit einer neuen frage :D

 

das auto was ich kaufen will muss ich ja auf mich zulassen. indem ich auf die zulassungs stelle "fahre". hier die frage darf ich mit dem gekauften auto zur zulassungsstelle fahren oder nicht ? Und wie ist das mit dem Kennzeichen momentan ist ja das alte vom vorbestitzer noch drauf , wird das bei der zulassungsstelle geändert oder wie läuft das ab ?

 

mfg thomas

am 13. Juli 2011 um 11:11

Hallo,

angeblich darf man zum Zwecke der Zulassung mit dem nicht angemeldeten Wagen zur Zulassungsstelle fahren. Ich persönlich würde das Risiko aber nicht eingehen, da ich mir fast sicher bin daß es im Fall der Fälle (Polizeikontrolle oder gar ein Unfall) ein riesen Theater nach sich zieht.

Wie meinst Du das mit dem Kennzeichen? Das Kennzeichen vom Vorbesitzer machst Du ab, und Dein neues welches Du bei der Zulassung bekommst, machst Du drauf....... :confused:

Es sei denn, der Vorbesitzer und Du kommt beide aus dem selben Landkreis/Stadt. Dann gibt es evtl. die Möglichkeit das Kennzeichen zu übernehmen. Ist aber von Zulassungsbezirk zu Zulassungsbezirk unterschiedlich geregelt soweit ich weiß.

Grüße

Themenstarteram 13. Juli 2011 um 12:07

ok das beantwortet die frage schon :D

hab eben mit dem halter geredet und ich meinte er müsse beim ummelden des wagens auf mich nicht dabei sein stimmt das ? Oder muss der altbesitzer dabei sein ?

Wenn das Auto z.b. aus versicherungsgründen (2. wagen) über vater oder opa laufen soll muss dann der jenige über den es versichert wird auch mit zur zulassung ?

Und habe gelesen das ich bei der Zulassungsstelle ein Versicherungsschein mit bringen soll . Woher nehm ich den ? :D

mfg thomas

am 13. Juli 2011 um 13:15

Ich helf ja gern, aber so ein bissl Eigeninitiative wäre vielleicht auch mal angebracht........... :rolleyes:

Meinst nicht, daß diese Fragen alle innerhalb von 5 Minuten mit nem Anruf bei der Versicherung/Zulassungsstelle geklärt wären? Mit denen musst Du dich sowieso in Verbindung setzen, um z.B. die angesprochene Versicherungsbestätigung (Deckungskarte) zu bekommen.

Grüße

Themenstarteram 13. Juli 2011 um 14:12

Zitat:

Original geschrieben von Doggy

Ich helf ja gern, aber so ein bissl Eigeninitiative wäre vielleicht auch mal angebracht........... :rolleyes:

Meinst nicht, daß diese Fragen alle innerhalb von 5 Minuten mit nem Anruf bei der Versicherung/Zulassungsstelle geklärt wären? Mit denen musst Du dich sowieso in Verbindung setzen, um z.B. die angesprochene Versicherungsbestätigung (Deckungskarte) zu bekommen.

Grüße

jau wären sie wenn nicht ausgerechnet heute die zuallsungsstelle zu hätte :/

versicherung hab ich schon angerufen ;D

@surgeon: der 2. Gang beim Autokauf führt doch eh zu einer Versicherung deiner Wahl. Ohne Versicherung kann man kein Auto normal Zulassen, die werden dir schon alles geben, was du benötigst.

Erst der 3. Gang führt dich dann zur Zulassungsstelle.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Kaufberatung
  5. Auto Käufer = Fahrzeug halter ?