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Auto ins Ausland überführen

Themenstarteram 29. Oktober 2005 um 0:33

Hoi all,

ich weiß nicht ob das jetzt in den Thread passt, naja die Frage stell ich aber trotzdem:

Ich möchte mein altes Auto (über 15 Jare), was noch bis zum Dezember 2005 TÜV hat, ins Ausland (Polen) überführen. Das Auto wird an einen Cousin verschenkt bzw. verkauft.

Google half mir da nicht weiter. Vielleicht aus dem Forum :D

1. Muss ich da irgendwas beachten? Oder setzte ich einfach ein Kaufvertrag wo er das Fahrzeug kauft, womit ich das Auto dann bei der KFZ-Stelle abmelden kann.

2. Und wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus? Kann er das Auto noch überführen wenn meine Haftpflicht gilt? Oder ist es zu empfehlen eine Überführungsversicherung (für 2 Tage) abzuschliessen, falls es sowas gibt?

Wieder Fragen über Fragen...

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13 Antworten

Erst ma zur Versicherung: Nimm dir Überführungskennzeichen, da haste eine befristete anmeldung und Versicherungsschutz.

Zu der Überführung kann ich dir leider auch nichts genaueres sagen, könntest ja mal auf der Zulassungsstelle nachfragen.

*KLICK*

am 30. Oktober 2005 um 21:36

Wenns Geldsparend sein soll auf eigenen Kennzeichen rüber, ist aber risiko mit dem Zoll und der Zulassung in Polen. In Polen muss der Wagen zur technischen Untersuchung, dann möglichst am gleichen Tag zum zuständigen Zoll und/oder Finanzamt.

Wie alt ist der Wagen?

Themenstarteram 30. Oktober 2005 um 23:17

Zitat:

Original geschrieben von Martinhio

Wenns Geldsparend sein soll auf eigenen Kennzeichen rüber, ist aber risiko mit dem Zoll und der Zulassung in Polen. In Polen muss der Wagen zur technischen Untersuchung, dann möglichst am gleichen Tag zum zuständigen Zoll und/oder Finanzamt.

Wie alt ist der Wagen?

Der Wagen ist 16 Jahre (ES 03/1990) alt. TÜV ist noch bis 12/2005 gültig. Gut in Schuss.

Ich wollte das eigentlich so machen, dass mein Cousin hier nach Deutschland kommt und den abholt. Er fährt dann mit meiner Zulassung nach Polen. Ich gebe ihn den Fahrzeugschein und sobald er in Polen ist schraubt er die Kennzeichen ab und schick die mit mit dem Fahrzeugschein zurück.

Dann gehe ich zu der KFZ-Zulassungstelle und melde das Auto dann ab.

Das sollte doch klappen!?!?

am 30. Oktober 2005 um 23:35

Im prinzip schon,

ich habe einen Golf3 nach pl verkauft, da aber brauchst du einen Kaufnachweis in Polnischer Sprache, halt n kaufvertrag.

Wenn in deutsch-kein Problem, muss dann halt in Polen durch einen Vereidigten Dolmetscher übersetzt werden (ca. 25€).

Fahrzeugschein reicht nicht. Der Brief muss mit(auch entstempelt, der wahrscheinlich mit übersetzt werden muss).

Sämtliche Dokumente müssen ins polnische übersetzt werden,

der Preis im Kaufvertrag muss so niedrig(und realistisch!) wie möglich angegeben werden, da 65% Zoll draufgeschlagen werden(Bei einem auto dieses alters).

Wichtig: Es muss im Kaufvertrag stehen , dass dies und jenes beschädigt ist, so dass der 50€ Kaufvertrag auch realistisch klingt.

Gruß

Themenstarteram 31. Oktober 2005 um 0:54

Super, danke Martinhio für ausführliche Information.

Das heißt ich bzw. er müsste:

- Brief (nach dem ich den hier in DE zum abmelden vorlege)

- Schein

- Kaufvertrag in DE

- TÜV / AU Bericht

übersetzten lassen. Das wärs glaube ich und sollte auch kein Problem sein.

Ich wollte zunächst im Kaufvertrag eine Summe über 1 EUR angeben :D Hmm...Dann werden wohl 50 draus. Welche Schäden könnte man den angeben? Den beschädigt ist in wirklichkeit nichts.

am 31. Oktober 2005 um 1:26

An sich normale Gebrauchsspuren angeben, z.B. Lackschäden durch Steinschlag, Beulen an der Heckklappe, Rost, Kratzer an Karosserie und Verglasung, Innenraum verschmutzt, Sitz durchgesessen, Zustand Bereifung, Bremsen, Auspuff.

Bei meinem hatte ich Rost an der Heckklappe, Beule im Frontgrill, Kratzer in der Frontscheibe, Kratzer und Dellen in Front und Hecksstossstange, Lackschäden auf zwei Alufelgen.

Das übersetzt hat dann für 400€ Wert gereicht und das habe ich auch angegeben.

Gekostet hatte der knapp 1000€.

Wenn der Behörde nämlich der Preis suspekt vorkommt, muss man auf eigene Kosten zum Gutachter(hatte ich gehört).

Der kommt dann erneut 100€.

Zulassungsstelle kostet in PL ich glaube 150€ und Zoll wie gesagt ab 10 jahren 65%.

das hatte ich im September so gehabt(Krakau).

Möglichst am gleichen Tag des auf dem Kaufvertrag angegebenen Datums zum PL-Tüv,->Übersetzer->Zoll.

Die denken sich, binnen 3 Tagen muss man das dem Zoll melden, sonst wird pro Tag überziehung 25€ Strafe fällig !=?!

Welches modell wirds denn sein?

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Elfride

...Dann gehe ich zu der KFZ-Zulassungstelle und melde das Auto dann ab.

Das sollte doch klappen!?!?

Formal gesprochen, wird das Fahrzeug "stillgelegt". Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug in ein EU-Land oder Nicht-EU-Land exportiert wird.

Wenn Du Mitglied im ADAC oder ähnlichem bist, würde ich mich dort erkundigen.

Was die Stilllegung betrifft, hilft Dir Dein zuständiges Strassenverkehrsamt weiter.

saluti

elkman

Moin,

was du am einfachsten machren kannst ist:

Fahrzeug bei der Zullassungstelle abmelden, dein Verwandter holt sich Exportkennzeichen und meldet im in PL an.

Ihr müsstet aber noch einen Kaufvertrag machen, auf keinen Fall ein schenkungsvertrag (akt darowizny) sonst langt die Steuer in PL richtig zu.

Übrigens an die Anderen: Man zahlt in PL keinen Zoll auf ein Fahrzeug , es ist nur eine Einfuhrsteuer zu entrichten, die z.Zt bei 60% des kaufwerts des Fahrzeugs ist.

Es gibt noch eine andere möglichkeit sich den ganzen Qutsch mit der Einfuhrsteuer zu sparen, aber das würde hier den Rahmen sprengen. Wenn du genauer wissen willst wie das geht, dann gib mir per PN kurz bescheid.

Gruß

Themenstarteram 31. Oktober 2005 um 17:05

Danke an alle für die Beiträge.

@audi cabrio95

Das mit dem Exportkennzeichen würde ich gern sein lassen, da es ja fast 150 EUR kostet.

Aber den Umweg für die Einfuhrsteuer würde ich schon gerne wissen. Hast PN.

 

Nochmal zu dem Kaufvertrag. Sind 50 EUR genug, oder soll ich lieber zur Sicherheit 200 EUR machen?

Themenstarteram 5. November 2005 um 11:24

So ich habe mich nun doch entschieden für Ausfuhrkennzeichen zu beantragen.

Dazu braucht man:

• Fahrzeugbrief

• Fahrzeugschein

• dreifach gelbe Versicherungskarte (http://www.autos-versichern.de)

• Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr (grün)

• gültiger Personalausweis oder Pass, Führerschein

• Hauptuntersuchung des Techn. Überwachungsvereins muss während der Zuteilungsdauer noch gültig sein

• Vorführung des Fahrzeuges ist erforderlich

 

Die dreifach gelbe Versicherungskarte werde ich über www.autos-versichern.de beantragen (incl. 53 EUR). Aber woher kriege ich die Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr (grün)???

Das ist das meine letzte Frage :D

Die grüne Karte bekommt man immer mit ausgehändigt, wenn man eine Haftpflicht-Versicherung abschließt, also normalerweise zusammen mit der Doppelkarte (bzw. in Deinem Fall Dreifachkarte :D).

Mußt nur aufpassen, daß Osteuropa bei dem Versicherer nicht im Kleingedruckten ausgeschlossen ist ;)

Gruß

Lars

Themenstarteram 5. November 2005 um 12:20

Super. Danke für den Beitrag.

Damit ist alles Beantwortet und der Thread kann geschlossen werden.

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