Auto in Restwertbörse
Hallo zusammen
mein Wagen ist nach einem Unfall von einem Sachverständigen ohne mein Wissen in eine Restwertbörse gestellt worden.
Wie kann ich mich dagegen wehren?
Gruß
Blacky
Beste Antwort im Thema
Sei mir nicht böse. Aber Dein letzter Beitrag ist das Ergebnis von zuvielen Halbwahrheiten aus dem Internet.
Hier (im I-Net) bekommt man leider gebetsmühlenartig Sachen vorgebetet wie: "Restwertbörsen sind lt. BGH unzulässig" oder "Der RW wird von Werkstätten im Umkreis bestimmt" usw. usw.
Aber auch sowas wie: "Bei Unfall sofort zum Anwalt. Das zahlt die Versicherung".
Vorsicht! Das ist leider in dieser Allgemeinheit nämlich alles nur teilweise richtig und teilweise auch komplett falsch.
Und für Deinen Fall (Kasko-Schaden) kannst Du das alles getrost vergessen.
Der Versicherer ist hinsichtlich der Abwicklung weisungsberechtigt.
Er lässt den Schaden ermitteln. Und zwar von dem Sachverständigen, den er beauftragt. Dieser wird, wenn er aus seiner Sicht für erforderlich hält, den Wagen in eine Börse einstellen und das dort erzielte Gebot in sein Gutachten aufnehmen und der Versicherer wird genau danach abrechnen.
Anwalt geht im Kasko Schaden auf Deine Kappe (und ist meistens auch taktisch unklug. Wer im Kasko-Fall sofort mit dem Anwalt kommt, vergiftet das Klima oder hat Dreck am Stecken😎).
Gruß
Hafi
10 Antworten
Gegenfragen:
Ist es ein Haftplicht- oder Kaskoschaden?
Wie beabsichtigst du diesen Schadenfall abzurechnen?
Warum willst du dich denn dagegen wehren ?
...na ja....!!!!
Er ist immer noch Besitzer, vielleicht auch Eigentümer!
Also, sollte er mindestens darüber informiert bzw. am Besten darüber beraten werden...!
I.d.R. werden die meisten Geschädigten dieser Art der Verwertung zustimmen, wenn sich eine Reparatur nicht mehr lohnt... - man sollte aber solch einen Weg nicht ohne vorherige Mitteilung einschlagen!
Wenn der TE was dagegen hat, dann will er entweder reparieren, behalten oder selbst veräußern, was sein Recht ist.
ohne Hintergrundwissen kann man da im Moment nur wenig, aber etwas grundsätzliches zu sagen.
Er ist immer noch Besitzer, vielleicht auch Eigentümer!
Das bleibt er auch nach einstellen des Autos in die Börse.
man sollte aber solch einen Weg nicht ohne vorherige Mitteilung einschlagen!
Den Restwert, die Reparaturkosten, den merkantilen Minderwert, die Reparaturdauer und auch den Wiederbeschaffungswert ermittelt immer noch der KFZ- Sachverständige eigenverantwortlich ohne Weisungen von dritten -auch nicht vom Anspruchsteller- (im KH-Schaden) Der Kaskoschaden bildet hier eine Ausnahme, da vertragliche Regelungen zu beachten sind.
Wo kämmen wir denn dahin, wenn der Geschädigte "mitbestimmt" wie viel Schadenersatz er denn gerne haben möchte....
hallo
zur Info: Es ist ein Kaskoschaden
auch die Bestimmungen der Versicherung habe ich gelesen, es wird ein Restwert ermittelt.
Ich will auch nicht mitbestimmen, wie hoch der Restwert ist. Das soll der Sachverständige tun mit Hilfe des Wiederbeschaffungswertes und des Unfallschadens sowie meinetwegen von Werkstätten in unserem Raum hier.
Mir geht es hier in erster Linie um den Datenschutz.
Und erst in zweiter Linie dann um "Mondpreise", die in solchen Börsen geboten werden - und die laut BGH ohnehin nichtig sind. Zu diesem Thema will ich keinen Thread eröffnen, das klärt mein Anwalt.
Hat sich einer schon einmal Gedanken über den Datenschutz bei solchen Aktionen gemacht? Ich habe den SV nicht ermächtigt, auf diesem Weg mit Bekanntgabe der Daten rund um mein Auto inklusive Bildern den Wagen öffentlich zur Schau zu stellen (offenbar inklusive Kennzeichen)
gruß
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Sei mir nicht böse. Aber Dein letzter Beitrag ist das Ergebnis von zuvielen Halbwahrheiten aus dem Internet.
Hier (im I-Net) bekommt man leider gebetsmühlenartig Sachen vorgebetet wie: "Restwertbörsen sind lt. BGH unzulässig" oder "Der RW wird von Werkstätten im Umkreis bestimmt" usw. usw.
Aber auch sowas wie: "Bei Unfall sofort zum Anwalt. Das zahlt die Versicherung".
Vorsicht! Das ist leider in dieser Allgemeinheit nämlich alles nur teilweise richtig und teilweise auch komplett falsch.
Und für Deinen Fall (Kasko-Schaden) kannst Du das alles getrost vergessen.
Der Versicherer ist hinsichtlich der Abwicklung weisungsberechtigt.
Er lässt den Schaden ermitteln. Und zwar von dem Sachverständigen, den er beauftragt. Dieser wird, wenn er aus seiner Sicht für erforderlich hält, den Wagen in eine Börse einstellen und das dort erzielte Gebot in sein Gutachten aufnehmen und der Versicherer wird genau danach abrechnen.
Anwalt geht im Kasko Schaden auf Deine Kappe (und ist meistens auch taktisch unklug. Wer im Kasko-Fall sofort mit dem Anwalt kommt, vergiftet das Klima oder hat Dreck am Stecken😎).
Gruß
Hafi
Zitat:
Original geschrieben von BlackyBayern
Mir geht es hier in erster Linie um den Datenschutz.
Wo liegt dein Problem - in einer Restwertbörse werden in der Regel lediglich anonymisierte Bilder des beschädigten Fahrzeuges eingestellt. Weder das Kennzeichen, die Fahrgestellnummer noch der Name des Halters, seine Anschrift, sein Geburtsdatum und auch das Geburtsdatum seines Dackels werden veröffentlicht.
Zitat:
Original geschrieben von BlackyBayern
hallo
zur Info: Es ist ein KaskoschadenMir geht es hier in erster Linie um den Datenschutz.
Die Fahrzeuge werden anonymisiert das heisst ohne Kennzeichen und Fahrzeughalter- Daten eingestellt.
Der "Datenschutz" ist also gewähleistet.Und erst in zweiter Linie dann um "Mondpreise", die in solchen Börsen geboten werden - und die laut BGH ohnehin nichtig sind. Zu diesem Thema will ich keinen Thread eröffnen, das klärt mein Anwalt.
Den Restwertbörsen sind professionelle Aufkäufer angeschlossen, die sich sehr wohl mit den Marktpreisen auskennen. Sie sind auch verpflichtet das Fahrzeug zu dem verbindlichen Gebot abzunehmen. Also entsteht dir hier überhaupt kein Schaden. Was bitte soll den "dein Anwalt" -den du wie Hafi schon richtig bemerkt hast selber bezahlen wirst- hier geltend machen. Evtl. deinen entgangen Gewinn oder was? 😁
Ich habe den SV nicht ermächtigt, auf diesem Weg mit Bekanntgabe der Daten rund um mein Auto inklusive Bildern den Wagen öffentlich zur Schau zu stellen (offenbar inklusive Kennzeichen)
Wie schon geschrieben. Du hast dem Sachverständigen gerade in Kasko keine Weisungen zu erteilen. Auftraggeber ist die Versicherung.
Unter den vorstehenden Ausführungen weis ich ehrlich gesagt auch nicht, wo dein Problem liegt.
Gruss
Delle
danke für die Antworten
ich werde hier nicht alle Details zum Fall nennen, deswegen sind einige Eurer Antworten für mich zwar gut gemeint, aber in meinem Fall eben nicht richtig.
Ob diese Börsen aber so anonymisiert sind, wie von euch geschrieben, wusste/weiß ich eben nicht, da ich mir nur das Gutachten selbst angesehen habe - und auf dem ist zum Beispiel eindeutig mein Nummernschild dargestellt.
Mir geht es in erster Linie um den Datenschutz. Wenn tatsächlich alles anonymisiert ist, ist das alles okay.
Unabhängig davon ist es aber laut Rücksprache mit meinem Rechtsschutz so, dass eben diese Onlinebörsen laut BGH nicht bindend sind - und bei meinen Recherchen zum Thema habe ich zahlreiche Fälle gefunden, in denen eben doch "Mondpreise" geboten worden sind und der Kunde der Depp der Versicherung war.
Gruß
Hallo BlackyBayern,
Du hast hier eine Frage gepostet, die wir aufgrund unserer Berufserfahrung in diesem Bereich versucht haben, so gut wie möglich zu beantworten.
Natürlich geben wir nur allgemeine Auskünfte. Was die Besonderheiten in Deinem Fall sind, wissen wir nicht.
Grundsätzlich läuft es so, wie oben beschrieben.
Die Auskunft Deines "Rechtsschutzes" (wer oder was da auch immer Auskunft erteilt hat) war jedenfalls Käse...
Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes kann ich nicht erkennen.
Welche personenbezogenen Daten sollen denn auf dem Foto gefährdet sein?
Dein Kennzeichen sieht jeder andere Verkehrsteilnehmer den ganzen Tag und abends mit Beleuchtung.
Viel Erfolg bei der Abwicklung.
Hafi
Hallo,
das Kennzeichen ist höchstens im Gutachten selber zu sehen, das die Versicherung im Kaskofall in Auftrag gibt und dem Versicherungsnehmer eine Mehrfertigung zusendet.
In den Unfallwagen-Börsen sind personen- und fahrzeugbezogene Daten, die eine eindeutige Identifizierung des Halters zulassen würden, nicht zu sehen.
Im Kaskofall hat die Versicherung das Weisungsrecht bei der Veräußerung des Restwertes.
Im Haftpflichtschadensfall würde es wieder anders aussehen, da zählt der vom SV ermittelte Wert am regionalen Markt.
Anwaltskosten werden im Kaskofall nicht von der Versicherung ausgeglichen.
Bitte immer schön trennen zwischen
Kasko = Vertragsrecht (Grundlage AKB der Versicherung)
Haftpflicht = Schadensersatzrecht (Grundlage der BGB / § 249 mit der einschlägigen Rechtsprechung)
SV Stoll