Auto in Garage abschliessen?
Hallo,
kann mir jemand sagen ob ich mein Auto in der Garage,Tor+Türe verschlossen,Garage direkt mit Haus verbunden, abschliessen muß?
In meiner Police finde ich nix was das klar deutet.
Danke!
Gruß
29 Antworten
Mensch das Hausrat war doch Spaß.
Und geklärt wars auch 😉
Schönes Wochenende
Schreddi
Versteht hier denn keiner Spaß???
Das mit der Hausrat war ein SCHERZ !!! Darum auch die Smilies. 🙂
@Bleman: *Gimme Five* 😉
Grüße
Schreddi
Meine Theorie: Fakt ist, dass ein evtl. Diebstahl des Fahrzeuges erschwert oder gar verhindert würde, wenn das Fahrzeug verschlossen ist - und das allein dürfte für die KFZ-Versicherung relevant sein da es nicht unzumutbar ist, den Wagen zu verschließen.
Ein Anruf bei der HDI bestätigte das (Auto muss auch in abgeschlossener Garage verschlossen sein)! Kann bei anderen Versicherungen natürlich anders sein...
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Also es gibt eine ganze Reihe von Versicherern, die auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit gegenüber dem Versicherungsnehmer verzichten. Es wäre also grob fahrlässig seinen Wagen nicht zu verschließen. Nun kommt es aber: Nicht verzichtet wird beim leichtfertigen Ermöglichen des Diebstahls und fahren unter Alkohol (meist erweitert auf berauschende Mittel). Also immer schön abschließen. Mache ich im übrigen in meiner Garage auch.
Muss ja nicht mehr "schließen", muss nur Knöpfchen drücken.
LEjockel
Zitat:
Original geschrieben von bauks
Meine Theorie: .......
...... wo kriegt ihr immer sooo alte Beiträge her ?
Interessiert mich wirklich.
Zitat:
Original geschrieben von Siggi1803
...... wo kriegt ihr immer sooo alte Beiträge her ?Zitat:
Original geschrieben von bauks
Meine Theorie: .......Interessiert mich wirklich.
SuMa? 😉
OK, da wir hier gerade beim Leichenfleddern sind, sollte man auch ganz dringend darauf hinweisen, dass selbstverständlich auch Motorräder bzw. alle motorisierten Zweiräder ebenfalls in der Garage gegen unbefugte Benutzung und Diebstahl gesichert werden müssen!
D.h., bei einem Motorrad oder Roller muss mindestens die werkseitige Diebstahlsicherung benutzt werden - soll heissen, das Lenkradschloss.
Sonst kann das im Diebstahlfall ebenfalls richtig dicke Probleme nach sich ziehen.
das mit der hausratversicherung war aber garnicht so falsch, wie gedacht 🙂
die hausrat leistet natürlich nicht für den diebstahl des autos, aber für den diebstahl der im auto befindlichen sachen, sofern das auto abgeschlossen war!
der diebstahlbegriff ist nämlich u.a. definiert:
Wenn ein Dieb in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis (in diesem Fall das Auto) aufbricht oder falsche Schlüssel oder andere Werkzeuge benutzt, um es zu öffnen....
nachzulesen ist allen VHBs Punkt 3.2. hier wird der diebstahlbegriff erklärt.
hierzu noch ein kleiner tipp: parkt nie im parkhaus ganz oben, wenn das obere decke offen ist, denn dann ist der begriff "raum" nicht erfüllt, weil hierzu 4wände und decke zählen :-)
Ein Hauptgrund, warum man insbesondere moderne Autos immer abschließen sollte - auch wenn sie sicher in einer Garage stehen, wurde noch garnicht genannt:
Viele Steuergeräte ziehen weiter Strom, somit entlädt sich die Batterie erheblich schneller!
Erst beim Abschließen werden diese abgeschaltet!
[Fehlposting]
Zitat:
Original geschrieben von pfann
der diebstahlbegriff ist nämlich u.a. definiert:
Wenn ein Dieb in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis (in diesem Fall das Auto) aufbricht oder falsche Schlüssel oder andere Werkzeuge benutzt, um es zu öffnen....nachzulesen ist allen VHBs Punkt 3.2. hier wird der diebstahlbegriff erklärt.
Das halte ich jetzt mal für ein Gerücht, dass dies in allen VHB so geregelt ist bzw. das Diebstahl aus KFZ überall mitversichert sein soll. Und vor allem in welchem Geltungsbereich: Deutschland, Europa, Welt?
Ich weiss zumindest, dass ich in USA keinen Versicherungsschutz bei Diebstahl aus KFZ habe, in Italien hingegen schon und dabei ist es unabhängig davon, ob das Auto in der Garage steht oder in der Fussgängerzone!
Zitat:
Original geschrieben von pfann
hierzu noch ein kleiner tipp: parkt nie im parkhaus ganz oben, wenn das obere decke offen ist, denn dann ist der begriff "raum" nicht erfüllt, weil hierzu 4wände und decke zählen :-)
und die begründung dazu? im obersten parkdeck konnte sich der dieb, bewaffnet mit polenschlüssel und laptop, vom helikopter aus abseilen und den wagen klauen. im 2. geschoss wäre das nicht passiert, da der Helikopter da nicht landen kann und somit der dieb nicht in die nähe des wagens kam? 😕
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
Das halte ich jetzt mal für ein Gerücht, dass dies in allen VHB so geregelt ist bzw. das Diebstahl aus KFZ überall mitversichert sein soll. Und vor allem in welchem Geltungsbereich: Deutschland, Europa, Welt?Zitat:
Original geschrieben von pfann
der diebstahlbegriff ist nämlich u.a. definiert:
Wenn ein Dieb in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis (in diesem Fall das Auto) aufbricht oder falsche Schlüssel oder andere Werkzeuge benutzt, um es zu öffnen....nachzulesen ist allen VHBs Punkt 3.2. hier wird der diebstahlbegriff erklärt.
Ich weiss zumindest, dass ich in USA keinen Versicherungsschutz bei Diebstahl aus KFZ habe, in Italien hingegen schon und dabei ist es unabhängig davon, ob das Auto in der Garage steht oder in der Fussgängerzone!
Es war nur ein Beispiel zum Thema Hausrat. Was du nun ansprichst gehört zum Geltungsbereich. Das sind zwei verschiedene paar Schuhe. Das wäre dann über die aussenversicherung gedeckt.
Thema diebstahl wird in jeder VHB gleich definiert.
Thema Parkdeck: oberstes parkdeck hat kein dach, ,daher ist streng genommen der Begriff Raum nicht erfüllt. Wie gesagt, streng genommen.
Ausserdem hast du mein post nicht verstanden, denn es geht nicht um den diebstahl des kfz sondern um Diebstahl von Sachen aus dem kfz
Herjee, wieso so kompliziert? Ein Anruf bei seiner eigenen Versicherung und die Sachlage ist eindeutig geklärt ... 🙄