Auto Import aus Frankreich
Guten Tag an alle Motortalkers ,
ich bin neu hier und bitte euch um Hilfe , vielleicht hat jemand eine Ahnung .
Ich wohne in Hamburg und möchte eine Auto aus Frankreich kaufen (von Privat) und hier anmelden.
weiß jemand was ich da beachten muss , und welche Papiere ich machen muss .
Ich bedanke mich im voraus .
22 Antworten
Wenn Dein Kollege kein deutsch kann, dann mach einen Kaufvertrag in französischer Sprache hier bitte --> Kaufvertrag in franz.
Ich würde deutsche Kurzzulassung nehmen. Alleine schon für den Fall eines Schadens.
Grüsse
Danke euch alle für ihr antworten .
Ich nehme eine deutsche Kurzzulassung ,Das Geld, was ist
Mit der Versicherung ? Kann ich nicht mit seiner fahren bis Hamburg ? Er würde ja sie abmelden erst wenn ich nach hause ankomme .
Zitat:
Original geschrieben von adnaneflamingo
Danke euch alle für ihr antworten .
Ich nehme eine deutsche Kurzzulassung
Das Schild kommt immer mit einer Haftpflichtversicherung. Du bekommst sonst das Kurzzeitschild gar nicht.
Grüsse
Zitat:
Original geschrieben von adnaneflamingo
Danke euch alle für ihr antworten .
Ich nehme eine deutsche Kurzzulassung ,Das Geld, was ist
Mit der Versicherung ? Kann ich nicht mit seiner fahren bis Hamburg ? Er würde ja sie abmelden erst wenn ich nach hause ankomme .
Überlege nur kurz:
Deutsche Kurzzulassung - franz. Versicherung...
Wieso kaufst Du nicht einfach ein Auto in Deutschland bei einem Händler in HH, HB, oder sonstwo im Norden.
Du willst einen A3, der ist auch in HH nicht sehr selten. Guckst Du hier.
Spart Reisekosten, Sprit für die Heimfahrt, Kosten für Kurzzeitkennzeichen, hat evtl. Garantie (vom Händler) und manches Missverständnis.
Ich kenn schon den nächsten Thread:
Auto mit Mängeln in F gekauft, was ist mit Garantie/Gewährleistung/Rückabwicklung?
Ich würde das verstehen, wenn Du in Freiburg oder Saarbrücken wohnen würdest, aber in HH, das sind über 600km. Bei dem radius findest Du Deinen Traumwagen bei einem deutschsprechenden Händler irgendwo in D ohne Papierstress...
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Ich hänge mich mal hier an statt einen neuen Thread aufzumachen. Ich habe einen in Frankreich zugelassenen Wagen von einem Händler in Deutschland gekauft. Dieser Händler hat mir folgendes mitgegeben und versichert, das das langt. Da ich aber mit meinem Amt schon die schikanösesten Erfahrungen (abgesehen von den jedesmal 2 bis drei Stunden Warterei) gemacht habe, die Frage, ob da etwa fehlt?
COC
HU-Bescheinigung
AU-Bescheinigung
Franz. Kennzeichen
Franz Brief
Viele Grüße
Hubertus
geht zum eine Franzoesische Zulassungsstelle, der Verkaeufer meldet das Auto ab und du meldest das Auto mit Export-Ausfuerkennzeichen dort an mit deinem Versicherung.
Und? Wie ging es aus? ich könnte mir vorstellen, dass entgegen der Definition:
Zitat:
Hier ist im §3 Absatz 13 geregelt:
Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.So steht es zumindest in der aktuellen Fassung. Da die neue Regierung (wir haben ja noch keine bessere 😁 ) noch nix Anderes beschlossen hat, denk ich, das gilt noch immer.
auch die Person, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, als Beauftragte der ausländischen Person (= Verkäufer) keine inländische Person im Sinne des Gesetzes sein muss.
Wenn recht zeitnah eine Ummeldung erfolgt (nach 6 Monaten ist es Pflicht, soweit ich weiß) soll sich unser uns an jeder Ecke gängelnde Staat nicht so aufkoffern sondern mit Sinn, Verstand und Bürgerorientierung entscheiden anstatt penetrant, faschistisch und rechthaberisch.