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Auto gekauft..wie gehts weiter?

Themenstarteram 13. Oktober 2018 um 21:59

Moin moin,

Folgende Frage:

Ich habe ein KFZ über das Internet bei einem Autohaus gekauft.

Da es sich um einen Neuwagen handelt, sagte mir der Verkäufer dass es am einfachsten ist, wenn ich den Wagen bei mir vor Ort vor dem abholen anmelde.

Die Vertraglichen Sachen sind soweit alle geklärt.

Am Wochenende habe ich dem Händler alle nötigen Unterschriften gefaxt , sodass er am Montag den Fahrzeugbrief zu meiner ansässigen Zulassungsstelle schickt.

Nun die frage.

Der Wagen ist auf meinen Namen Finanziert, kann meine Frau den Wagen trotzdem auf ihren Namen anmelden?

Beste Antwort im Thema

alles Mutmaßungen, nur die finanzierende Bank kann ihren Willen ausdrücken. Und da ist es egal, wie es andere vielleicht machen würden.

Also bleibt nur, die Bank zu fragen.

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Kommt drauf an, was der Kreditgeber der Zulassungsstelle vorgibt.

Gruß M

Prinzipell ist es unwichtig auf wen die finanzierung läuft. Entscheident ist der Kaufvertrag der den Eigentümer ausweißt. Wenn Du auch da drin stehst dann sollte Deine Frau besser eine Vollmacht bekommen.

Die einfacshte Möglichkeit ist die folgende: Geh zu einem Service anbieter und laß das Auto anmelden. Der ADAC bietet das z.B. über den TÜV an. Der TÜV selber macht es auch. Nicht überall und auch zu unterschiedlichen Preisen aber es erspart eine Menge wartezeit und Ärger. Die Können dir auch helfen was die benötigten Unterlagen angeht.

Das ganze hat in meinem Fall wie folgt funtioniert: ich bin zur ADAC Geschäftsstelle gegenagen, hab da 5 (!) Euro bezahlt und einen Umschlag mit allen nötigen Infos und Dokumenten bekomen (Vollmacht, Antragsformulare etc.) hab das ausgefüllt und alle benötigen Unterlagen in den Umschlag gesteckt und konnte den am nächsten Tag wieder abholen. Da waren dann beide Zulassungen (Teil I und II) und die Schilder drin. Dann hab ich natürlich noch die Anmeldegebühren bezahlt und konnte die Schilder aufs Auto schrauiben. Die Gebühren legt die jeweilige Gemeinde fest in der das Fahrzeug zugelassen ist. Da kommen dann noch die Schilderkosten und die 5 € für die Umweltplakette dazu. Insgesammt mußt du so mit ca. 100€ rechnen. Den Brief hab ich dann an den Händler ausgehändigt, der ihn dann an die Bank weitergegeben hat (ist auch finanziert) und das wars dann schon.

Zitat:

@J.N.H. schrieb am 13. Oktober 2018 um 23:59:11 Uhr:

 

Der Wagen ist auf meinen Namen Finanziert, kann meine Frau den Wagen trotzdem auf ihren Namen anmelden?

@StephanRE

Da der Wagen finanziert ist , muss die Bank abnicken wer Halter wird. Das steht im Anschreiben an die Zulassungsstelle drin,wenn diese die ZB 2 erhält.

Und die Gebühr für die Zulassung legt nicht die Gemeinde fest, sondern diese ist in der GebOSt festgelegt.

Gruß m

Zitat:

@windelexpress schrieb am 14. Okt. 2018 um 12:45:17 Uhr:

Da der Wagen finanziert ist , muss die Bank abnicken wer Halter wird. Das steht im Anschreiben an die Zulassungsstelle drin,wenn diese die ZB 2 erhält.

Auch das ist nicht pauschal richtig. Viele Banken zehmen die ZB heute gar nicht mehr in "Gewahrsam". Ist einfach auch ein Kostentreiber. Entsprechend ist es denen egal, wer als Halter eingetragen ist, erst recht wenn es die Ehefrau wird.

Das erfragt man aber am besten bei der Bank, oder ließt es einfach in seinem Vertrag nach.

Der TE hat nirgends erwähnt,dass er die ZB 2 ausgehändigt bekommt. Dann hätte er sich diese ja auch zuschicken können.

Kenne nur eine Bank,die eine Auto Finanzierung anbietet und die ZB 2 nicht bei sich liegen hat.

Gruß m

Zitat:

@windelexpress schrieb am 14. Okt. 2018 um 13:23:55 Uhr:

Dann hätte er sich diese ja auch zuschicken können.

Andere denkbare Situation ist, dass die Finanzierung/der Kauf noch nicht rechtgültig durch ist, sprich noch Unterschriften o.Ä. bei Übergabe fehlen.

 

Ich kenne tatsächlich viele Banken, die das machen. Die findet man aber nicht zwingend bei "Check24" oder "Verivox" auf Platz 1. Da zählt Kundenservice mehr, als der letzte gesparte Euro.

Themenstarteram 14. Oktober 2018 um 13:20

Also in unserem Fall behält die Bank den Brief.

Werde morgen einfach mal die Bank kontaktieren.

Hätte ja sein können das hier jemand gerade einen ähnlichen Fall hatte.

Zitat:

@guruhu schrieb am 14. Oktober 2018 um 13:35:13 Uhr:

Zitat:

@windelexpress schrieb am 14. Okt. 2018 um 13:23:55 Uhr:

Dann hätte er sich diese ja auch zuschicken können.

Andere denkbare Situation ist, dass die Finanzierung/der Kauf noch nicht rechtgültig durch ist, sprich noch Unterschriften o.Ä. bei Übergabe fehlen.

Ich kenne tatsächlich viele Banken, die das machen. Die findet man aber nicht zwingend bei "Check24" oder "Verivox" auf Platz 1. Da zählt Kundenservice mehr, als der letzte gesparte Euro.

Ich finanziere meine Fahrzeuge nicht, bin Barzahler. Und des Weiteren nutze ich die von Dir angegebenen Portale nicht.

@J.N.H.

Solch ähnliche Fälle hab ich jeden Tag , nur von der anderen Seite aus.

Rufe bei der Bank an, die wissen was im Anschreiben an die Zulassungsstelle vorgegeben wurde. Wenn die nichts dagegen haben,dass Deine Frau Halter wird,dann sollen sie ein Fax an die Zulassungsstelle schicken,dass das Fzg auf Deine Frau zugelassen werden soll und alles geht reibungslos.

Gruß M

Zitat:

@windelexpress schrieb am 14. Okt. 2018 um 19:9:52 Uhr:

Ich finanziere meine Fahrzeuge nicht, bin Barzahler. Und des Weiteren nutze ich die von Dir angegebenen Portale nicht.

Ich komme mit ebensolchen Themen von der Finanziererseite in Berührung, von daher kann ich es recht sicher sagen ;)

Ich weiß ja nicht bei welchem Finanzierer Du tätig bist, aber ich hab noch kein Schreiben eines Finanzierers/Bank gesehen, in dem der Halter nicht vorgegeben wurde. (Die meisten mit dem Zusatz,dass einer anderweitigen Verwendung,außer der vergebenen widersprochen wird)

Mag ja sein, dass das bei Euch anders ist

Gruß M

Eigentlich dürfte es der Bank egal sein wer der Halter sein wird. Die Bank bleibt ja sowieso der Eigentümer bis das Fahrzeug abbezahlt ist.

Eigentlich hast Du vielleicht Recht. Aber wenn im Schreiben der Bank(Eigentümer) steht A wird Halter, kann nicht B sagen ich werde Halter.

Diese Entscheidung obliegt dem Eigentümer. Das diese einen abweichenden Halter vom Kreditnehmer akzeptieren hat ja niemand ausgeschlossen, nur muss es vorher geklärt werden mit der Bank.

Gruß M

alles Mutmaßungen, nur die finanzierende Bank kann ihren Willen ausdrücken. Und da ist es egal, wie es andere vielleicht machen würden.

Also bleibt nur, die Bank zu fragen.

am 15. Oktober 2018 um 7:20

In der Regel muss der Halter (in dem Fall die Frau) als DN 2 in die Finanzierung oder die Bank lässt eine Drittbenutzervereinbarung zu. Das wird man aber nur durch Gespräch mit der Bank rausfinden

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