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Auto gekauft, nach 40km Motorkontrolleuchte an!

Hallo zusammen,

Wir haben für meine Freundin einen Polo Bj. 2004 gekauft.

Nach dem wir das Auto abgeholt haben, hat auf dem Weg nach Hause ca. nach 40km Motorkontrolleuchte und EPC geleuchtet. Ich habe sofort den Verkäufer angerufen aber er hat nicht antwortet.

Am nächsten Tag war die Warnung weg..Nach ein paar Stunden ist sie aber wieder gekommen.

Dann habe ich den Fehlerspeicher in der Werkstatt auslesen lassen.

Da ergab sich:

- Schalter vom Geschwindigkeitsregelungsanlage defekt

- ein Fehler, dessen Grund ein defekter Luftmassenmesser sein kann.

Ich habe ihm gestern noch mal angerufen und gefragt, was das sein kann, was er machen können?

Der Verkäufer war ein Karroserieinstandsetzer und hat das Auto privat verkauft. Das Auto war nicht auf ihm zugelassen. Auf dem Kaufvertrag steht nichts über Garantie oder Gewährleistung.

Der Meinte, der kann den Fehlerspeicher bei der Nachbarwerkstatt löschen lassen..wenn es aber noch mal auftritt, dann haben wir Pech gehabt.

Ist es wirklich so?

Haben wir Pech gehabt oder haben wir rechtliche Ansprüche?

Es kann sein, dass der Fehler mit Luftmassenmesser nach dem Löschen nicht mehr vorkommt.

Aber der Schalter vom Tempomat ist 100% defekt.

Vielen Dank im Voraus

Beste Antwort im Thema

Und wenn sich der Verkäufer weigert die Kosten zu übernehmen, muss ihm der TE nur diesen Screenshot unter die Nase halten, und ihm sagen dass HairyOtter gesagt hat er müsse zahlen.

Was er dann schreckensbleich natürlich sofort tut.

Oder wie stellst Du dir den Ablauf genau vor?

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Hallo

Hier sollten fast alle den PC abschalten! Diese ebärmlichen Beratungs Versuche von Hobbyjuristen und Alleswissern sind ja unerträglich!!!

Zitat:

Original geschrieben von buggymaxi

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

User wie du kotzen mich langsam hier echt nur noch an. Wenn du nichts zu sagen hast, dann schalt doch den PC aus und fahr ne Runde Auto, aber verschone uns mit deinem Halbwissen. Da muss man sich ja schon fremdschämen.

Vielleicht solltest einfach Du den PC ausschalten, wenn Dich die Beiträge Anderer so ankotzen... :rolleyes: Wenn einem ein Beitrag eines Anderen, aus welchen Gründen auch immer, nicht passt, dann ignoriert man diesen entweder, oder man antwortet sachlich darauf. Antworten wie die Deine hingegen sind keineswegs hilfreich, das oft kritisierte Klima im V&S zu verbessern.

Richtig. Zumal ich selbst schon geschrieben habe das die geschichte mit dem KFZ Gewerbe und trotzdem Privat verkaufen eine ganz andere Baustelle ist. Und mal wirklich im Ernst: Wegen einem defekten 30€ Bauteil an einem 10 jahre alten Verbrauchswagen mit vorherigem Unfallschaden so eine Welle zu machen, vor Gericht zu ziehen nur um nach mehreren Monaten mit etwas Glück Recht zu bekommen? Der Wertverlust pro Monat ist höher als der Streitwert.

 

Muss ja jeder selbst wissen was er mit seiner Zeit macht. Mir persönlich wäre alles was über einen Anruf mit der freundlichen Bitte um 100€ Nachlass hinausgeht viel zu viel Aufwand bei so einem Pillepalle Fehler.

Ich bedanke mich für das hier gebotene Entertainment und die Tatsache, dass dies noch vergnügungssteuerfrei ist.:D

Sind wir jetzt hier in irgendeiner Weise weitergekommen? Meine Frage ist durchaus ernsthaft gemeint und weder ironisch noch sonst irgendwie geartet.

Wie ich persönlich in dieser Situation reagieren würde ist nun mal nebensächlich. Jedenfalls wüsste ich mir zu helfen ohne das nun hinauszuposaunen.

Was mir momentan nicht so ganz klar ist - und da weiß ich inzwischen nicht (mehr) ob wir eine klare Antwort erhalten - wie die Lösung letztendlich ausschaut? Wir drehen uns doch hier zwischen Gültigkeit des Kaufvertrages, Privatverkauf oder ja? Ansprüche - von mir aus Garantie resp. Gewährleistung - stellen oder Versuch einer Einigung ... im Kreis.

Tatsache ist ja unbestritten, es ist kein Neuwagen. Trotzdem denke ich, hängt es vom Vermögen (pardon, möchte nicht persönlich werden) des Käufers ab, welchen Weg er geht. Bei DEM Kaufpreis ist es fraglich, ob die Kosten für einen Rechtsstreit überhaupt in der Kasse sind. Von daher wäre damit dieser Weg schon mal ausgefallen, zumal es ein ungewisser Ausgang ist. Bleibt noch die "Bitteltour" (NICHT Betteltour!) und hoffen, dass der Verkäufer mitspielt, was ich persönlich allerdings nicht glaube. Trotzdem sollte man erst mal versuchen eine gütliche Einigung zu erzielen.

Letztendlich bleibt wahrscheins nur die Eigeninitiative und Selbst reparieren oder billig auf dem Hinterhof instand setzen lassen.

Ich gebe zu keine Ahnung von der Materie zu haben was das Zusammenspiel Tempomat und 2. Fehler angeht.

Bleibt vielleicht nur noch den Fehler zu akzept- und ignorieren, wenn man den Nerv dazu hat und sonst keinerlei Nachteile.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22: "... sind wir jetzt hier in irgendeiner Weise weitergekommen? ... wie ich persönlich in dieser Situation reagieren würde ist nun mal nebensächlich. Jedenfalls wüsste ich mir zu helfen ohne das nun hinauszuposaunen ...".

 

Mmh. Und ich dachte, genau darum geht es hier im Forum. Keiner darf hier Rechtsberatung leisten, wohl aber eigene Erfahrungen kundtun oder beschreiben wie man sich selbst wohl verhalten würde.

Ich bin kein Jurist, aber für mich sieht das eindeutig aus:

 

(a) Entweder akzeptiert der TE, dass ein Kaufvertrag zwischen zwei Privaten vorliegt. Dann hat er Pech gehabt und muss die Mängel auf eigene Rechnung beseitigen.

(b) Oder der TE ficht den Kaufvertrag an, da einer der Parteien sich als Gewerblicher zu Unrecht den Deckmantel des Privaten umgelegt hat.

Dazwischen gibt's nix. Also am Vertrag festhalten und gleichzeitig Mängelbeseitigung haben wollen, ist nicht drin.

meint der HHH1961

Ist schon richtig ... nur, irgendwie sind wir der Lösung trotzdem nicht näher gekommen, auch ohne Rechtsberatung. Will schreiben: Der TE hat sich doch nicht geäußert was er nun macht oder erreicht hat. Oder habe ich etwas überlesen?

Das Urteil von Traumtänzer (danke für den Link in diesem Zusammenhang) zeigt im Prinzip eine ähnliche Lage.

Daraus könnte man dann Verhaltensweisen ableiten bzw. es besser machen als der Käufer aus dem Urteil.

Aber was will man hier Anleitungen geben? Nichtmal ein Anwalt könnte mit Sicherheit sagen wie das ausgeht, selbst wenn auf privat entschieden wird, da "Verschleiß" auch umstritten ist. Da haben wir uns hier auch schonmal gestritten ob AGR Ventile Verschleißteile sind (manche Audi und Opel fressen die im Dutzend) oder nicht.

Und vor Gericht und auf hoher See sind wir sowieso in Gottes Hand.

Wenn ein Richter nen Audi hat könnte er nach "allgemeiner Lebenserfahrung" entscheiden, daß es normaler Verschleiß ist - er hat auch erst eins zahlen müssen... Wenn der Richter nen Volvo fährt oder nur Fahrrad... ;)

Der Vertrag ist gültig, ABER der Gewährleistungsausschluss unwirksam. Der Käufer hat volle Rechte auf Nachbesserung bei Mängeln und das sogar 2 Jahre lang (bzw. 6 Monate Beweislastumkehr). Besser hätte es euch gar nicht ergehen können. Juristisch gesehen wird der Vertrag wie von einem Händler betrachtet. Es spielt dabei übrigens keine Rolle ob der Händler seine Privatadresse als Verkäufer eingetragen hat.

Für euch wäre jetzt der nächste Weg eine Nachbesserung zu fordern und nicht selbstständig Teile austauschen zu lassen. Dem Verkäufer muß die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben werden. Ein übliches Intervall sind 14 Tage.

Und wenn sich der Verkäufer weigert die Kosten zu übernehmen, muss ihm der TE nur diesen Screenshot unter die Nase halten, und ihm sagen dass HairyOtter gesagt hat er müsse zahlen.

Was er dann schreckensbleich natürlich sofort tut.

Oder wie stellst Du dir den Ablauf genau vor?

Wenn der Verkäufer sich endgültig weigert eine Nachbesserung vorzunehmen, kann man vom Vertrag zurücktreten.

Was dein Spam soll weiß ich nicht. Für weiteres empfehle ich deine Signatur.

edit: Da gibt`s noch Danke dafür, was für ein Armutszeugnis.

Zitat:

Original geschrieben von HHH1961

...

Ich bin kein Jurist, aber für mich sieht das eindeutig aus:

 

(a) Entweder akzeptiert der TE, dass ein Kaufvertrag zwischen zwei Privaten vorliegt. Dann hat er Pech gehabt und muss die Mängel auf eigene Rechnung beseitigen.

(b) Oder der TE ficht den Kaufvertrag an, da einer der Parteien sich als Gewerblicher zu Unrecht den Deckmantel des Privaten umgelegt hat.

Dazwischen gibt's nix. Also am Vertrag festhalten und gleichzeitig Mängelbeseitigung haben wollen, ist nicht drin.

meint der HHH1961

wenn a) dann evtl. noch arglistische Täuschung wenn Mängel bewusst verschwiegen wurden.

Aber das nachzuweisen wird schwer werden.

Zitat:

Original geschrieben von HairyOtter

Was dein Spam soll weiß ich nicht.

Dann erkläre ich dir das natürlich gerne:

Auf der einen Seite gibts natürlich den rechtlichen Aspekt.

Möglich dass der ganze Vertrag ungültig ist, vielleicht auch nur der Ausschluss der GL, vielleicht ist auch alles i.O.

Weiss man hier im Moment halt nicht.

Auf der anderen Seite gibts den Händler Verkäufer, der bereits signalisiert hat, daß er sich nicht in der Pflicht sieht den Mangel zu beseitigen.

Und an dritter Stelle steht der Käufer, der der Meinung ist der Verkäufer habe für all das gerade zu stehen.

Wie bekommmt man diese Dinge nun unter einen Hut?

Vermutlich nicht in dem man schlaue Sprüche darüber was richtig ist und was falsch absondert, die eine Sicherheit suggerieren die der Käufer derzeit nicht hat.

 

Natürlich kann ich mich nun hinstellen und dem Verkäufer ein pathetisches "Ich trete vom Vertrag zurück" an den Kopf schmettern.

Aber was bringts?

Glaubst Du tatsächlich, der macht dann vor Schreck gleich die Geldbörse auf?

Ich hab einen Verdacht: Tut er nicht.

Aus all diesen schlauen Worten kann also nur ein Rechtsstreit folgen, alles andere ist Wunschdenken.

Ob der TE diesen führen will oder nicht ist seine Sache.

Er kann obsiegen, unterliegen, vielleicht endet auch alles in einem Vergleich, der ihn teurer kommt als der bereits vorgeschlagene Kompromiss.

Wer weiss das anhand der vorliegenden Informationen schon so genau?

Nicht zu vergessen: All das bei einem Schaden, der mit etwas gutem Willen bei 100€ liegt.

 

Zitat:

Original geschrieben von HairyOtter

Wenn der Verkäufer sich endgültig weigert eine Nachbesserung vorzunehmen, kann man vom Vertrag zurücktreten.

Was dein Spam soll weiß ich nicht. Für weiteres empfehle ich deine Signatur.

edit: Da gibt`s noch Danke dafür, was für ein Armutszeugnis.

ne, 3. und die auch noch zurecht :p

Zitat:

Glaubst Du tatsächlich, der macht dann vor Schreck gleich die Geldbörse auf?

Ich hab einen Verdacht: Tut er nicht.

Aus all diesen schlauen Worten kann also nur ein Rechtsstreit folgen, alles andere ist Wunschdenken.

Wohl kaum. Letztendlich bestimmen nur die Paragraphen. Die Reihenfolge ist normalerweise so: wissen, zu was man rechtlich verpflichtet wäre und daran sein Handeln anpassen und nicht umgekehrt.

Wenn ein KFZ-Händler ein Auto privat verkauft, ist die Rechtssprechung eindeutig. Die Gewährleistung gilt immer.

Letztendlich ist es auch egal, der TE wird den Rechtsweg nicht beschreiten und damit hat es sich!

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