Auto der Freundin beschädigt, Versicherung will Geld

Hallo! Ich hoffe sehr, mir kann hier jemand helfen.

Ich habe eine Probefahrt mit dem Wagen meiner Freundin gemacht. Dabei habe ich blöderweise versehentlich eine Beule in den vorderen rechten Kotflügel gefahren.
Wir hatten die Möglichkeit, den Wagen von einem Bekannten meines Vaters reparieren zu lassen für etwa 300 Euro oder eben über ihre Versicherung beim Adac, sie ist Vollkasko Versichert.
Da mein Vater noch im Urlaub war, es aber schon Käufer für den Wagen gab, haben wir uns darauf geeinigt es über ihre Versicherung machen zu lassen, weil es dadurch schneller geht.
Meine Freundin meinte, ihre Versicherung würde den Schaden übernehmen, dass wäre alles kein Problem und ich habe ihr geglaubt. Sie musste eine Selbstbeteiligung von 300 Euro zahlen, die ich übernommen habe und wurde hochgestuft. Ich dachte die Sache wäre damit erledigt, allerdings bekam ich heute einen Brief vom Adac,sie wollen aufgerundet 1400 Euro von mir wieder haben.
Jetzt ist meine Frage, ist das rechtens, kann ich da noch irgendwas tun oder bleibe ich wirklich auf diesen großen Kosten sitzen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von KariToyana



Meine Freundin meinte zu mir an dem Tag als ich gefahren bin, dass sie die Probefahrt bei ihrer Versicherung angemeldet hat und es okay wäre. Die wussten also Bescheid.

Hör mal, wenn Du eine vernünftige Antwort haben möchtest, dann solltest Du den gesamten Hergang vollständig schildern und nicht nur auf Nachfrage scheibchenweise irgendwas nachliefern, was noch immer nicht reicht, um zu werten, was da abgegangen ist.

Was für eine Probefahrt und warum angemeldet? Was hat sie da angemeldet?

Momentan gibt es für mich zwei Varianten:
1.) Du nimmst uns auf den Arm (Ferien).
2.) Du hast irgendwelchen Mist gebaut und suchst eine Ausrede, die wir Dir liefern sollen und zwar am besten, ohne die Hintergründe zu kennen.

Wenn DU berechtigter Fahrer warst, mit Führerschein, ohne Alk usw., wird der ADAC Dich nicht in Regress nehmen. Da er es offenbar doch tut, ist da wohl noch etwas anderes vorgefallen.

Ich habe ganz oben schon gefragt, was genau in dem Brief steht.

Persönlich habe ich keine Lust, hier noch weiter Ratespielchen zu spielen.

Viel Erfolg bei der Sache.

Hafi

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Wie gesagt: darum meine ich ja auch, dass -jedenfalls nach den Infos, die wir haben- in diesem Fall kein Regress genommen werden  kann.
Aber da werden wir ja hoffentlich morgen mehr Infos bekommen.

Hafi

Beruft sich der Versicherer evtl. auf ein Urteil des OLG Köln? Oder ist das eine gänzlich andere Geschichte?

Ich wollte den Wagen ja eigentlich kaufen, aber dann doch nicht weil. Es hieß die ganze Zeit, der Wagen kostet 2000 und plötzlich hieß es, oh ne die Raten sind ja doch 600 Euro mehr. Wenn du die nicht zahlen kannst, kriegste das Auto nicht mehr. Ich hatte aber nicht mal eben 600 Euro mehr, das heisst diese ganze dämliche Probefahrt war vollkommen umsonst. Wäre ich nur nie in dieses Auto gestiegen.
Und ich wollte den Wagen ohne Versicherung reparieren lassen, für 300! Euro, aber da es eben andere Käufer gab die den Wagen schnellstmöglich kaufen wollten (was sie nun doch nicht getan haben)
lief es eben dann doch über die Versicherung.
Und eigentlich will ich mich da auch nicht rauskaufen, weil ich jetzt viel viel mehr für die Reparatur zahlen müsste. Versteht mich nicht falsch, ich wollte ja für den Schaden aufkommen aber zwischen 300 Euro und jetzt 1300 nochwas is ein riesen Unterschied!

@bits1011: Möglich, aber das würde ja nicht erklären, wieso  der Regressverzicht  lt. AKB nicht gelten soll.
Übergangsfähige Ansprüche gegen den Fahrer bestehen beim selbstverschuldeten Unfall praktisch immer.
Daher der Verzicht, da ja sonst die Kasko nur für den VN selbst wirksam wäre.

Hafi

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Zitat:

Ich wollte den Wagen ja eigentlich kaufen, aber dann doch nicht weil. Es hieß die ganze Zeit, der Wagen kostet 2000 und plötzlich hieß es, oh ne die Raten sind ja doch 600 Euro mehr. Wenn du die nicht zahlen kannst, kriegste das Auto nicht mehr. Ich hatte aber nicht mal eben 600 Euro mehr, das heisst diese ganze dämliche Probefahrt war vollkommen umsonst.

Ab hier versteh ich gar nichts mehr...

Ich auch nicht...
😕

Zitat:

Original geschrieben von svendrae



Zitat:

Ich wollte den Wagen ja eigentlich kaufen, aber dann doch nicht weil. Es hieß die ganze Zeit, der Wagen kostet 2000 und plötzlich hieß es, oh ne die Raten sind ja doch 600 Euro mehr. Wenn du die nicht zahlen kannst, kriegste das Auto nicht mehr. Ich hatte aber nicht mal eben 600 Euro mehr, das heisst diese ganze dämliche Probefahrt war vollkommen umsonst.

Ab hier versteh ich gar nichts mehr...

Ich schon, ich hatte weiter oben gefragt ob er denn gekauft hat, hat er aber nicht. Daher ist meine Vermutung von weiter oben hinfällig er könnte ja schon selbst VN ohne VK gewesen sein während der Unfall geschah 😉

Grüße
Steini

Ich persönlich würde mir als erstes Gedanken über diese Beziehung machen. Wenn sie Dir das Auto verkaufen will und nicht einmal den Preis genau weiß... Oder war dann doch nur das vermeintlich bessere Angebot Ausschlag gebend... Nun gut, Deine Sache .

Dann würde ich einmal bei der Versicherung anrufen wieso plötzlich Rückgriffe auf Dich geltend gemacht werden, zumal anscheint z. Zp. eine Kasko- Versicherung bestand die auch in Anspruch genommen wurde.

Ist es nicht so, dass der potentielle Käufer (sollte ggf. nachgewiesen werden) im Rahmen einer Probefahrt ein "berechtiger Fahrer" im Sinne der Versicherungsbedingungen ist?

So heisst es z.B. im Tarif Eco (weiß nun nicht welcher Tarif versichert ist, Eco ist aber der Kleinste, als der mit den geringsten Leistungen)

A.2.15 Können wir unsere Leistung zurückfordern, wenn Sie nicht selbst gefahren sind?

Fährt eine andere Person als Sie berechtigterweise das Fahrzeug und kommt es
zu einem Schadenereignis, fordern wir von dieser Person unsere Leistungen nicht
zurück. Dies gilt nicht, wenn der Fahrer das Schadenereignis grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeiführt (A.2.16.1).
Lebt der Fahrer bei Eintritt des Schadens mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft, fordern wir unsere Entschädigungsleistung selbst bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens nicht zurück. Bei vorsätzlicher Verursachung bleibt es bei der Rückforderung.
Abs. 1 und 2 gelten entsprechend, wenn eine in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach A.1.2 mitversicherte Person, der Mieter oder der Entleiher beim sonstigen Gebrauch des Fahrzeugs einen Schaden herbeiführen.

hier der passende Link dazu ----> klick

Fazit: Es gibt zwei Varianten

1. Du bist in Häuslicher Lebensgemeinschaft (siehe oben)
2. Du bist ein berechtiger Fahrer im Rahmen einer Probefahrt

Zitat:

Original geschrieben von steini111


Daher ist meine Vermutung von weiter oben hinfällig er könnte ja schon selbst VN ohne VK gewesen sein während der Unfall geschah 😉

Wäre ja auch ziemlich unlogische. Eine Probefahrt macht man ja in der Regel bevor man das Fahrzeug kauft. Und selbst wenn der TE das Fahrzeug danach gekauft hätte: Zum Unfallzeitpunkt war der Wagen über die Bekannte des TE versichert.

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von zille1976



Zitat:

Original geschrieben von steini111


Daher ist meine Vermutung von weiter oben hinfällig er könnte ja schon selbst VN ohne VK gewesen sein während der Unfall geschah 😉
Wäre ja auch ziemlich unlogische. Eine Probefahrt macht man ja in der Regel bevor man das Fahrzeug kauft. Und selbst wenn der TE das Fahrzeug danach gekauft hätte: Zum Unfallzeitpunkt war der Wagen über die Bekannte des TE versichert.

Mfg Zille

Wenn aber, wie weiter oben geschrieben, der Zeitpunkt der Übergabe und des Unfalls nicht plausibel zueinander (zb durch fehlende Uhrzeit auf dem Kaufvertrag) sind, wäre es zu dieser Möglichkeit gekommen.......

Ist es aber hier nun halt nicht 😉

Grüße
Steini

Ist ja auch eigentlich Latte.

Das Beispiel zeigt nur wieder, keine Geschäfte unter Freunden.

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von sv-p.s



Dann würde ich einmal bei der Versicherung anrufen wieso plötzlich Rückgriffe auf Dich geltend gemacht werden, zumal anscheint z. Zp. eine Kasko- Versicherung bestand die auch in Anspruch genommen wurde.

Witzig...

Hast Du den Faden gelesen?

🙄😁

Hafi

Ich kann euch leider nicht mitteilen, wie es weiter geht. Meine Freunde haben leider beide ihr Handy aus und ich kann sie nicht erreichen. Gemeldet haben sie sich auch nicht.
Ich habe mich dagegen entschieden beim ADAC anzurufen, weil es 1. nicht meine Versicherung ist und 2. ich keine Ahnung von Versicherungen habe und wenn die irgendwas erzählen hilft mir das auch nicht.
Habe am Donnerstag einen Termin bei einer Anwältin und weiss dann sicherlich mehr.

Zitat:

Original geschrieben von KariToyana


Habe am Donnerstag einen Termin bei einer Anwältin und weiss dann sicherlich mehr.

Hoffentlich mit Rechtschutzversicherung und ohne Selbstbeteiligung. Wäre schade, Kosten zu haben, wenn es sich vielleicht mit einem einfachen Anruf klären ließe. Falls du ADAC Mitglied bist: Eine erste Beratung wäre kostenlos.

Viel Glück!

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