Auto der Freundin beschädigt, Versicherung will Geld
Hallo! Ich hoffe sehr, mir kann hier jemand helfen.
Ich habe eine Probefahrt mit dem Wagen meiner Freundin gemacht. Dabei habe ich blöderweise versehentlich eine Beule in den vorderen rechten Kotflügel gefahren.
Wir hatten die Möglichkeit, den Wagen von einem Bekannten meines Vaters reparieren zu lassen für etwa 300 Euro oder eben über ihre Versicherung beim Adac, sie ist Vollkasko Versichert.
Da mein Vater noch im Urlaub war, es aber schon Käufer für den Wagen gab, haben wir uns darauf geeinigt es über ihre Versicherung machen zu lassen, weil es dadurch schneller geht.
Meine Freundin meinte, ihre Versicherung würde den Schaden übernehmen, dass wäre alles kein Problem und ich habe ihr geglaubt. Sie musste eine Selbstbeteiligung von 300 Euro zahlen, die ich übernommen habe und wurde hochgestuft. Ich dachte die Sache wäre damit erledigt, allerdings bekam ich heute einen Brief vom Adac,sie wollen aufgerundet 1400 Euro von mir wieder haben.
Jetzt ist meine Frage, ist das rechtens, kann ich da noch irgendwas tun oder bleibe ich wirklich auf diesen großen Kosten sitzen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von KariToyana
Meine Freundin meinte zu mir an dem Tag als ich gefahren bin, dass sie die Probefahrt bei ihrer Versicherung angemeldet hat und es okay wäre. Die wussten also Bescheid.
Hör mal, wenn Du eine vernünftige Antwort haben möchtest, dann solltest Du den gesamten Hergang vollständig schildern und nicht nur auf Nachfrage scheibchenweise irgendwas nachliefern, was noch immer nicht reicht, um zu werten, was da abgegangen ist.
Was für eine Probefahrt und warum angemeldet? Was hat sie da angemeldet?
Momentan gibt es für mich zwei Varianten:
1.) Du nimmst uns auf den Arm (Ferien).
2.) Du hast irgendwelchen Mist gebaut und suchst eine Ausrede, die wir Dir liefern sollen und zwar am besten, ohne die Hintergründe zu kennen.
Wenn DU berechtigter Fahrer warst, mit Führerschein, ohne Alk usw., wird der ADAC Dich nicht in Regress nehmen. Da er es offenbar doch tut, ist da wohl noch etwas anderes vorgefallen.
Ich habe ganz oben schon gefragt, was genau in dem Brief steht.
Persönlich habe ich keine Lust, hier noch weiter Ratespielchen zu spielen.
Viel Erfolg bei der Sache.
Hafi
105 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von svendrae
Wenn die Versicherung den Schaden von dir zurückverlangt, mit welchem Recht darf sie dann die Schadenfreiheitsklasse der VK bei deiner Freundin erhöhen?
Welches Recht das nun genau ist, weiß ich nicht. Sie darf auf jeden Fall.
Ob sie ihre Kosten ganz oder teilweise und mit welchem Aufwand wieder eintreiben kann, ist allein das Risiko des Versicherers. Der Geschädigte kann ja auch versuchen, die Kosten direkt vom Schädiger einzutreiben (immer unterstellt, es gibt einen Schädiger, der nach BGB haftbar ist).
Du kannst auch einen klaren Haftpflichschaden über die Kasko regulieren (häufig so bei Unfällen besonders außerhalb der EU). Ob der Versicherer vielleicht über mehrere Gerichtsverfahren und 5 Jahre Wartezeit wenigsten einen Teil seiner Kosten eintreiben kann, erfährst du nicht.
Zitat:
Der Geschädigte kann ja auch versuchen, die Kosten direkt vom Schädiger einzutreiben
Ja, aber wenn der Geschädigte die Kosten direkt beim Schädiger eintreibt ist doch die Versicherung erstmal außen vor. Dort kann sie ja auch nicht einfach mal die SF Klasse erhöhen?
Ich verstehe es einfach nicht. Wenn die Freundin es direkt mit dem TO, ohne Versicherung abgewickelt hätte, so hätte der TO seiner Freundin die ~1400€ für die Reperatur gegeben und diese hätte damit den Schaden reparieren lassen. Die Versicherung ist außen vor, weiß dann nichtmal etwas vom Schaden und kann folglich die SF nicht erhöhen (und selbst wenn sie es wüsste, könnte sie ja nicht einfach die SF Klasse erhöhen, wenn die VS gar nicht einbezogen wird)
Nun hat sie sich aber an die VS gewendet, diese zahlt, verlangt aber das Geld vom TO zurück. Somit sind der VS keine Kosten entstanden (außer Bearbeitung etc. was sie aber dem Schädiger sicherlich auch in Rechnung stellt). Wieso kann sie JETZT die Freundin hochstufen und somit, ohne eigene Ausgaben noch nen fetten Reibach machen?
Das ist ja fast so, als würde mir meine Versicherung jetzt einfach mal grundlos die SF Klasse erhöhen um ein bischen mehr zu verdienen.
Für mich einfach unverständlich.
Das ist eigentlich ganz einfach:
Es ist vertraglich vereinbart, dass der Versicherer den SFR belastet, wenn er einen Schaden reguliert.
Also wird der SFR belastet, sobald die Kasko in Anspruch genommen wird.
Das ist alles.
Ob er gleichzeitig die Möglichkeit hat, den Schaden, den er reguliert hat, von einem Dritten ganz oder teilweise zurück zu bekommen, hat mit dieser vertraglichen Vereinbarung nichts zu tun.
Das ist eigentlich auch ganz logisch, denn der sonstige Aufwand, der mit der Regulierung zusammen hängt, ist ja trotzdem entstanden: Da arbeiten eine Menge Leute dran, von denen der Kunde nichts mitbekommt und die wollen alle bezahlt werden, auch wenn die reine Schadensumme zurückbezahlt wird.
Unabhängig davon gibt es Gesellschaften, die den Vertrag freistellen, wenn sie den gesamten Aufwand zurück bekommen haben.
Sie behandeln den Kunden so, als hätte er selbst den Schaden freiwillig zurück gekauft, wenn sie das Geld vom Verursacher zurück bekommen haben.
Das gilt allerdings nicht, wenn der Kunde oder eine mitversicherte Person keinen Versicherungsschutz hatte und im Rahmen des Regresses zurückzahlen muss:
Solche Regresszahlungen führen nie zu einer Entlastung des SFR.
Hafi
Zitat:
Für mich einfach unverständlich.
Vielleicht hilft dieser Vergleich:
Wenn du eine Forderung abtrittst (warum auch immer; jemand gibt dir irgend eínen Betrag dafür - hier entsprechend dem Versicherungsvertrag - und die Sache ist für dich erledigt), dann tust du das mit allen Konsequenzen.
Was der Käufer der Forderung mit deiner Forderung dann macht, geht dich nichts mehr an. Vielleicht kann er sie überhaupt nicht eintreiben (du musst trotzdem nicht zurückzahlen). Vielleicht muss er jahreslang prozessieren. Vielleicht hat er auch Glück, und wird mit einer Pauschale abgefunden, die höher als die Forderung ist (davon bekommst du dann aber auch nichts ab).
Gruß situ
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Zitat:
Sie behandeln den Kunden so, als hätte er selbst den Schaden freiwillig zurück gekauft, wenn sie das Geld vom Verursacher zurück bekommen haben.
Ich verstehe den Brief auch so, dass die "Freundin" (bewusst oder unbewusst) gegenüber der Versicherung vielleicht einfach angegeben hat das sie den Verursacher kennt und dieser den Schaden zurückkaufen möchte?!
Zitat:
Original geschrieben von svendrae
Nun hat sie sich aber an die VS gewendet, diese zahlt, verlangt aber das Geld vom TO zurück. Somit sind der VS keine Kosten entstanden (außer Bearbeitung etc. was sie aber dem Schädiger sicherlich auch in Rechnung stellt). Wieso kann sie JETZT die Freundin hochstufen und somit, ohne eigene Ausgaben noch nen fetten Reibach machen?
Die Versicherung wurde von der Freundin mit der Regulierung des Schadens beauftrag, ergo muß sie die den Aufwand durch die Rückstufung in der SF-Klasse (mit)tragen.
Beim TO holt sich die Versicherung lediglich jene Auslagen zurück, die für die Instandsetzung des Schadens angefallen sind.
Um den durch die Rückstufung entstehenden monetären Schaden der Freundin zu ersetzen, müßte diese sich an den TO wenden und sich das Geld von ihm holen.
Mal rein theoretisch:
Wenn die Freundin zur Versicherung gehen würde und sagt: "Ich möchte den Schaden zurückkaufen." und das Geld an die Versicherung zurückzahlt.
Kein Schaden - keine Forderungen der VS an den TE - keine Hochstufung bei der Freundin.
Oder mache ich da nun einen Denkfehler?
Mfg Zille
Das kommt darauf an, ob der Versicherer den Rückkauf von Kasko-Schäden überhaupt anbietet. Das gibt es längst nicht bei allen Gesellschaften.
Wenn ja, wäre die Sache mit dem Rückkauf erledigt. Zweimal kassiert der Versicherer das Geld nicht.
Hafi
Danke für die Erklärung. Jetzt interessiert mich natürlich noch brennend die gleiche Frage wie den TO, warum die Versicherung den Verursacher hier in Regress nehmen darf, wenn es doch eine von der Versicherung erlaubte (leider nur telefonisch) Fahrt war und Vorsatz wohl nicht vorhanden?
mfg Sven
Auch das ist ganz einfach. Das darf der Versicherer, weil es im Gesetz steht:
§ 86 VVG
Übergang von Ersatzansprüchen
(1) Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
[...]
Sprich, immer, wenn jemand, der nicht selbst Versicherungsnehmer ist, den Schaden alleine oder mitverursacht hat, hat der Versicherungsnehmer ja selbst Ansprüche gegen den Schädiger. Diese Ansprüche gehen, wenn der Versicherer sie bereits entschädigt hat, auf den Versicherer über. Damit ist einerseits erreicht, dass der Verursacher nicht davon profitiert, dass der Geschädigte seine Kasko in Anspruch nimmt und andererseits wird verhindert, dass der Geschädigte doppelt kassieren kann.
Diese Regelung wird aber in der Regel nur in Anspruch genommen, wenn der Verursacher nicht selbst das kaskoversicherte Fahrzeug gelenkt hat. Also meistens bei Unfällen mit Haftungsquoten oder bei Unfällen, die von Fußgängern oder Radfahrern verursacht wurden (und dann besser eine Privathaftpflicht haben sollten...).
Der Forderungsübergang wirkt grundsätzlich auch gegenüber dem berechtigten Fahrer aber das wird, wie hier beim TE, in den AKB ausgeschlossen. Ausnahme: grobe Fahrlässigkeit, wozu auch Alk usw. gehört.
Gruß
Hafi
Ich mach es mal evtl noch ein wenig Komplizierter 😰
Hat der TE evtl das Fahrzeug direkt nach dem Unfall gekauft und angemeldet übernommen, dann bestand IMHO gar keine VK mehr wenn im Vertrag keine genaue Uhrzeit vermerkt wurde und deswegen fordert die Versicherung nun den Reparaturbetrag vom Verursacher und Halter des PKW zur Unfallzeit zurück.
Nur mal so als Möglichkeit.
Grüße
Steini
@Hafi:
Das würde ja dann auch folgendes bedeuten:
Mein Auto von mir versichert. Gemeldete Fahrer bei der Versicherung: ich und mein Vater. Ich möchte Freitags einen trinken und lasse mich von meinem Vater fahren weil Alkohol + Auto = blöd. Auf dem Rückweg baut Papa einen Unfall.
Versicherung zahlt mir den Schaden, stuft mich hoch, und kann sich das Geld von meinem Vater wiederholen?
Wenn man das nun weiterdenkt, dürfte ich ja nur selber mein Auto fahren, wenn die Versicherung keine Ansprüche gegen einen Dritten haben soll.
Warum sollte ich dann mehr Beitrag zahlen um einen zweiten Fahrer mit in die Versicherung einzuschließen, wenn der Schaden eh im Familienkreis bezahlt werden muss?
Mfg Zille
@Zille:
Nein, genau das Gegenteil hab ich doch geschrieben.
Mal abgesehen, dass es im Familienkreis noch etwas komplizierter wird:
Als Beifahrer darfst Du so besoffen sein wie Du willst und dein Vater darf als berechtigter Fahrer auch fahren und Unfälle bauen.
Siehe oben: Kein Regress gg. den berechtigten Fahrer, außer bei grober Fahrlässigkeit (des Fahrers, natürlich).
Schlecht wär es, wenn Du Papa fahren lässt und er ist selber blau.
Aber das dürfte klar sein, weil Auto+Alk = blöd.
Hafi
PS: bei der Frage nach dem berechtigten Fahrer geht es nur um die Abgrenzung: "Mit Genehmigung des Versicherungsnehmers oder ohne".
Die weichen Tarifmerkmale zum Fahrerkreis haben damit nichts zu tun.
Ob es da in den einzelnen Verträgen zusätzliche Vereinbarungen, wie z.B. Vertragsstrafen, erhöhte SB usw. gibt, weiß ich natürlich nicht.
Na das beruhigt mich ja schonmal. Schade das heute nicht Freitag ist, sonst könnt ich schonmal das Bier holen. 😁
Aber der TE war doch im Prinzip auch der Versicherung gemeldet worden und die scheint ja - telefonisch - ihr okay zur Probefahrt gegeben zu haben.
Ich versteh den Unterschied nicht. 🙁
Mfg Zille
Zitat:
Kein Regress gg. den berechtigten Fahrer, außer bei grober Fahrlässigkeit (des Fahrers, natürlich).
Ja, aber nachdem, wie ich das hier verstehe war doch der TO ein berechtigter Fahrer (laut seinen Angaben)? Wieso darf die Versicherung jetzt trotzdem Regress fordern? Da ist doch was schief gelaufen oder?
Das Problem ist jetzt natürlich, dass ein Telefonat nicht nachgewiesen werden kann. Aber sind Probefahrten nicht sowieso generell erlaubt, wenn man das Auto veräußern möchte, unabhängig davon, wer als Fahrerkreis im Vertrag angegeben ist?
Unterscheidet sich das von der Kasko zur Haftpflicht, oder sieht es da wieder anders aus?
mfg