Auto der Eltern des Kumpels beschädigt

Hallo, folgende Situation: A fährt mit befreundetem B in den Urlaub nach Kroatien. Das Auto gehört den Eltern von B. Die Urlaubskosten, also Sprit, Maut und Unterkunft teilen sich A und B. Die Versicherung des benutzten Fahrzeugs umfasst auch fremde Fahrer, somit ist es kein Problem, dass sich A und B auf der langen Fahrt abwechseln. Am Ziel angekommen, erkrankt B und bittet den A, die Fahrerei vor Ort zu übernehmen. Dabei verursacht A in einer unübersichtlichen Situation einen Blechschaden in niedriger 4 stelliger Höhe, Fremde sind nicht beteiligt.
Die Rückfahrt kann mit dem notdürftig reparieren Fahrzeug noch angetreten werden. Wieder zuhause fordert nun B den A zur vollständigen Kostenübernahme des finanziellen Schadens auf, der nach Regulierung durch die VK Versicherung des Fahrzeugs, das auf die Eltern von B läuft.
Der finanzielle Schaden setzt sich zu ca. 25 % aus der Selbstbeteiligung zusammen + 75 % der Mehrbeitrag wegen Rückstufung der SF-Klasse.
Vor der Reise hat es keinerlei Absprache zur Haftungsübernahme gegeben. Der Versicherungsvertrag für das Fahrzeug enthält auch keinen Rabattretter.

Besteht der Anspruch auf vollständige Erstattung an den A zu Recht ? Oder ist es mehr eine "moralische" Verpflichtung ?

21 Antworten

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 7. September 2023 um 18:42:23 Uhr:


Wo steht, dass die SB 500 Euro beträgt?

Im Versicherungsschein, dieser liegt mir in Kopie vor.

Zitat:

@cockie_1 schrieb am 7. September 2023 um 18:45:54 Uhr:



Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 7. September 2023 um 18:42:23 Uhr:


Wo steht, dass die SB 500 Euro beträgt?

Im Versicherungsschein, dieser liegt mir in Kopie vor.

Hattest du das hier bereits geschrieben? Dann habe ich was auf den Augen.

Zitat:

@cockie_1 schrieb am 07. Sept. 2023 um 15:16:47 Uhr:


Jetzt reden wir über insgesamt 1700 €,

Das hat er geschrieben.

Etwa 25% von 1700 Euro ergibt mit etwas rechnen 500 Euro SB.

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Ah. Zu dieser Kombinationsleistung war ich gerade nicht in der Lage. Ich sollte mal wieder etwas mehr schlafen….

Zitat:

@cockie_1 schrieb am 7. September 2023 um 15:16:47 Uhr:


...
Jetzt reden wir über insgesamt 1700 €, und weder A noch B haben ein regelmäßiges Einkommen.
..

A und B sollten einfach mal ein paar Wochen bei REWE Regal einräumen und den Eltern ein repariertes Auto präsentieren ... 850 Taler für jeden .. ist nun keine utopisch hohe Summe...😉, evtl. noch ein nettes Essen oder WE irgendwo für ein paar Taler organisieren und für echte Eltern sollte wieder alles ok sein.
Wenn sie ganz gut drauf sind, reicht ihnen schon die Absicht / ein Teil und sie bestehen garnicht stur auf alles was ihnen nach einer Versicherungsabrechnung zu stehen sollte ... die Versicherung kann man dann ganz raus lassen ...

Sowas ähnlich ist mir auch schon mal passiert ... Vaters Auto vor Jahren mal für einen Italientrip bekommen, zu 3, viel Gepäck, Irrfahrten im Gebirge und um den Vesuv mit gefühlten "Wanderwegen" Steigung >20% , hat es die Kupplung nahezu zerlegt ... wir haben dann fair durch 3 geteilt und Vatern ein Auto mit neuer Kupplung zurückgegeben ... und als er die Story erfuhr, wollte er die Rechnung und gab uns das Geld zurück .. mit dem Spruch "Für die nächste Reise"...ziehmlich beste Kumpels sind wir 3 heute übrigens immer noch 😁😎

Kurzes Update wie es ausgegangen ist: A (also der Fahrer zum Zeitpunkt des Unfalls) hat 2/5 der SB gezahlt plus noch 250 € für den Höherstufungsschaden, also in Summe 450 (das war der Vorschlag der Eltern des B, also die Fahrzeugbesitzer). Dafür dass anfangs ein telefonisch von der Versicherung genannter Gesamtschaden (also Summe aus SB und Höherstufungsschaden) von ca. 1700 im Raum stand, war das für alle Beteiligte eine faire Lösung.

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