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Auto beim Parken beschädigt

Themenstarteram 16. Dezember 2009 um 16:27

Hallo Forumsmitglieder,

heute wurde mein w202 parkend am Straßenrand von einem Corsa gerammt.

Stand mit Links eingeschlagenen Radstand am Strassenrand, die flüchtige Verursacherin hat dem rad ne volle breitseite gegeben, ist wohl Rückwärts dagegen gestoßen.

Nachbar war aufmerksam und hat sich Autonummer gemerkt, und hat die Dame angesprochen, und die meinte Sie muss noch Pakete ausfahren und hat jetzt keine Zeit. wolle aber wieder kommen. Hat keinen Zettel oder sonstwas hinterlassen. Ist aber nicht wieder aufgetaucht und ich musste leider die Rennleitung holen.

Fazit: Stoßstange verkratzt Kotflügel verbeult und Alufelge ziemlich Ramponiert.

Jetzt leuchte die ABS und BAS ESP Lampe und er macht scheppernde Geräusche beim einlenken.

Was könnte Defekt sein ?

Frohe Weihnacht bingbong

.

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24 Antworten

Das wird teuer für die Frau 1. Fahrerflucht 1000€ Geldstrafe, 4 Punkte in

Flensburg, Fahrverbot mind. 4 Wochen.

Wenn du das Kennzeichen hast, dann wird ja wohl die Versicherung

alles zahlen, dann lass mal schön alles von Merc. Reparieren.

Leihwagen nehmen oder auszahlen lassen.

mfg RollyHH

am 16. Dezember 2009 um 16:43

ich hatte durch sowas schon mal nen verbogenen achschenkel ,dadurch hatte der abs-sensorring den sensor zersört,aber dann muß der aufprall ja heftig gewesensein,dda würde ich auf alle fälle die vordrerachse vermessen lassen

Hallo!

Mein Beileid!

Alles nur Spekulation, wenn man hier sagt was evtl. kaputt sein könnte.

Ab in die Werkstatt, zusammen mit einem von dir ausgesuchten, unabhänigen Gutachter. Der soll den Schaden schätzen.

(Ich sage, dass das fast ein wirtschaftlicher Totalschaden ist. Stoßstange und Felge neu ca. 1500€, Fahrwerk und Aufhängung noch mal so viel.)

Hast du schon Anzeige zwecks Fahrerflucht erstattet? Du hast dazu nichts geschrieben. Das würde ich, wenn noch nicht geschehen, auf jeden Fall nachholen.

Die Sache geht eh vor Gericht! Außergerichtlich würde ich mich in diesem Fall nicht einigen.

Wer abhaut obwohl er persönlich von einem Zeugen darauf angesprochen wurde, ist schon ziemlich dreist.

Gehört bestraft! Lass dich da ja nicht einlullen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Gruß

Themenstarteram 16. Dezember 2009 um 17:12

Hallo,

mein w202 ist bj 09.00 und hat erst 100.000 runter, ist ein 240 esprit selection. Die polizei meinte das der Unfallermittlungsdienst sich bei mir meldet, habe aber sonst noch nichts unternehmen können. Totalschaden wär echt der Hammer, ich häng an dem wagen und der ist tadelos (war tadelos).

Naja mal sehen was geht, rechtsschutz ist auf jeden Fall an Board.

Ja das die einfach abhaut und dann nicht wiederkommt ist wahrscheinlich ihrem Alter geschuldet laut Aussage vom Nachbar um die 20 Jahre alt.

Grüsse bingbong

 

am 16. Dezember 2009 um 17:34

AUA!

Geh' zu MB. Die regulieren den Schaden, bestellen den Gutachter etc. Wenn Du einen RA Deines Vertrauens hast beauftrage ihn zu Deiner Absicherung und weil er dabei noch verdient.

Wenn der 180er wirklich ein Totalschaden ist bekommst Du den Restwert bezahlt. Den Schrott kannst Du zum diesem dann von der gegnerichen Versicherung kaufen. Eine freie Werkstatt repariert ihn sicher billiger!

Viel Glück und denoch Frohe Weihnachten.

 

Achja, der Nachbar verdient aber ein "füssiges Dankeschön" und ein paar Blümchen!

Hallo zusammen,

also wenn Du die Autonummer hast,dann gibt es nur auf die Polizei Strafanzeige erstatten wegen Sachbeschädigung mit Fahrerflucht,die hätte die Polizei eigentlich aufnehmen müssen und dannach zum Rechtsanwalt und den den Rest regeln lassen,ganz ist einfach ist das.

Auto in die Werkstatt und den Schaden ermitteln lassen,die junge Dame wird dann Ihrer gerechten Strafe zugeführt und gut ist es.Wenn der Schaden über 1.000€ geht wird die junge Dame mal mindestens 4 Wochen laufen dürfen und über Ihre Sünden nachdenken lassen und das Bußgeld sowieso.

Auf keinen Fall würde ich auf die Strafanzeige verzichten,da Sie einfach abgehauen ist.Kein Pardon,das sind nämlich die Leute wenn Sie einen über den Haufen fahren auch verletzt liegen lassen.

Gruss Uwe

Hallo!

Na, das hört sich so an, als bekommen das die freundlichen Helfer der grün-weißen Fraktion in den Griff.

Dem Nachbar gehört wirklich was überreicht. So viel Courage gehört belohnt.

...Und dem Mädel eins gewürgt....

Wenn du nicht das Geld von der Versicherung (abzgl. MWSt.) nimmst und es selbst reparierst (oder reparieren kannst), dann lass die Rep. in ner MB-Werkstatt oder -Niederlassung machen.

Freie Werkstatt würde ich nicht empfehlen. Warum solltest du es billiger machen lassen, wenn du selbst für den Schaden doch gar nicht bezahlen musst.

Noch eins: Es könnte sein, dass sich die gegnerische Versicherung wegen der begangenen Fahrerflucht querstellt und nicht zahlt (was legitim wäre). Dann musst du das Geld von der Verursacherin fordern.

Hierbei wäre es sinnvoll einen guten Rechtsbeistand zur Seite zu haben.

Gruß

Achso: Selbst wenn es ein wirtschaftlicher Totalschaden wäre, was ich bei dem Alter und Modells des Kameraden nicht glaube, ist eine Reparatur trotzdem möglich. Also mach dir mal keine Sorgen um den Benz. Wenn du das möchtest wird er dir auch die nächsten Jahre noch treue Dienste leisten.

Nur nichts überstürzen!

Es steht dir übrigens pro Tag auch ein bestimmter Satz für Nutzungsausfall zu, solange bis der Wagen wieder fahrbereit ist. Bei Not mit einklagen! Sagt dir aber der RA auch noch.

Gruß

ICh klinke mich mal kurz ein....

Zitat:

Noch eins: Es könnte sein, dass sich die gegnerische Versicherung wegen der begangenen Fahrerflucht querstellt und nicht zahlt (was legitim wäre). Dann musst du das Geld von der Verursacherin fordern.

Die Versicherung muss in Vorleistung treten und sich das dann von der Verursacherin holen. Zahlen muss sie erst mal!

Und wie die Vorredner hier schon schrieben: der Gang zum RA ist hier wirklich angeraten.

Edit: wenn du ne Gute freie Werkstatt hast, und die das PREISWERT und nicht billig macht freu dich über das Geld das du über hast und gönn dir was nettes.

Ich schließe mich meinem Vorredner an und behaupte das Gegenteil!!!!

100% Zustimmung in allen Fällen.

Habs selbst gerade noch mal gegoogelt - Versicherung muss bezahlen!

Themenstarteram 16. Dezember 2009 um 20:12

Hallo,

danke für die Hilfreichen tipps, kontaktiere morgen die Polizei.

Und werde mir qualifizierten Rechtsbeistand nehmen.

Hab mir einen rausgesucht über einen Suchservice für RA.

Berichte wie es weitergeht,bzw ausgeht.

 

Grüsse bingbong

am 16. Dezember 2009 um 20:19

Hallo. Gleiches Problem hatten wir vor ein paar Wochen, ein Ausparker meinte einfach in den fließenden Verkehr einbiegen zu müssen. Kotflügel, Beifahrertür und bißchen hintere rechte Tür wurden getroffen. Bei Mercedes wurde mir geraten, statt einem Kostenvoranschlag ein Gutachten machen zu lassen. Wenn die Schuldfrage eindeutig ist muß die Haftpflicht des Verursachers für so Sachen wie Gutachten und Rechtsbeistand aufkommen. Ist sicherer als Kostanvoranschlag, wenn Schaden hoch und Wert des KFZ relativ gering. Ergebnis bei uns Schaden 3300€ netto, Wertverlust 100€, Gutachten 600€ plus Anwalt. Auf jeden Fall würde ich sofort zum Anwalt und voll durchladen. Und die Anzeige wegen Fahrerflucht nicht vergessen, das bringt der Dame zwar richtig Ärger, aber so ein Verhalten ist inakzeptabel und gehört bestraft. Wir lassen jedenfalls auszahlen und reparieren preiswert, ne 4000€ Raparatur bei nem Auto was vor dem Unfall ca. 5000€ Wert hatte halten wir für etwas übertrieben. Rest wird gespart für den nächsten Benz:)

Alles Gute weiterhin.

Zitat:

Original geschrieben von Angelus

Geh' zu MB. Die regulieren den Schaden

und wer zahlt dann?!

eine abtretungserklärung an mb ist zwar schnell unterschrieben, aber mb wird nach spätestens 6wochen sich mit der rechnung an den auftraggeber (also den te) wenden, wenn kein zahlungseingang der vers. erfolgt ist!

Zitat:

Original geschrieben von Freiluftschraub

Die Versicherung muss in Vorleistung treten und sich das dann von der Verursacherin holen. Zahlen muss sie erst mal!

die versicherung "muss" NICHTS!

die "müssen" das ganze erstmal prüfen, je nach vers.gesellschaft dauert dies 2-6wochen, fordern die noch die akte der polizei an dauerts 3monate und länger! ohne anwalt bzw. klageandrohung kanns durchaus ein halbes jahr und länger dauern, erst recht wenn es sich hierbei noch um einen schaden aus einer straftat handelt!

ich pers. würde die sache einem anwalt übergeben!

ob es sich bei einem solch alten fz "lohnt" den schaden in einer mb werkstatt richten zu lassen waage ich stark zu bezweifeln, eine gute kostengünstige werkstatt kann das ebenfalls!

am 16. Dezember 2009 um 20:33

Da schließe ich mich meinem Vorredner an. Der Gutachter meinte, lieber sofort zum Anwalt weil er immer wieder erlebt, dass die Versicherungen zum Beispiel von den Reparaturkosten nur 80% auszahlen mit der Begründung, das wird ja eh woanders und billiger repariert. Da gegen zu halten klappt meist nur mit Hilfe des Anwalts, der schreibt die Antwort an die Versicherung gleich im richtigen Ton.

Mirko

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