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Auto angemeldet: Eintragungen nicht im Fahrzeugbrief übernommen

Themenstarteram 3. Februar 2020 um 8:11

Hallo,

ich habe ein Auto bei der Zulassungsstelle auf mich angemeldet. Das Auto hat davor rein rechtlich gesehen meinem Vater gehört, ich habe es immer gefahren. Es wurde sozusagen auf mich umgeschrieben, soviel zur Vorgeschichte.

Ich bin mit meinen Papieren hin, unter anderem der alte Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2, der große Wisch) und dem Teil 1, der Fahrzeugschein. Das Fahrzeug hatte Zusatzeintragungen wegen den Felgen, die sowohl im Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein meines Vaters vermerkt waren.

Nun, habe ich auf dem Zulassungsamt einen neuen Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein erhalten. Beide haben auch ein neues Layout, da es sich um ein altes Auto von 1998 handelt, waren die alten Dokumente auch dementsprechend veraltet. Soweit so gut.

In meinem neuen Fahrzeugschein (Teil 1) stehen die Eintragungen bezüglich der Felgen drin. In meinem neuen Fahrzeugbrief (Teil 2) stehen die Eintragungen allerdings NICHT drin. Es steht lediglich bei Bemerkungen die Fahrzeugbriefnummer des alten drin, und das der alte entwertet wurde. Den alten Fahrzeugbrief habe ich auch mitbekommen, der hat auch einen Stempel drin, dass er entwertet wurde.

Als ich den Beamten gefragt habe, warum im neuen Fahrzeugbrief keine Eintragungen steht, meinte er, dass wird in den neuen Fahrzeugbriefen nicht mehr eingetragen, außerdem steht es ja noch im alten Fahrzeugbrief und im Fahrzeugschein steht die Eintragung auch.

Macht für mich irgendwie trotzdem kein Sinn, dass ein entwertetes Dokument trotzdem noch Gültigkeit bezüglich Eintragungen hat. Außerdem sollten doch die Eintragungen im Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief identisch sein.

Hat der Beeamte recht?

Wird das tatsächlich nicht mehr in den neuen Fahrzeugbriefen eingetragen?

Viele Grüße

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 3. Februar 2020 um 09:18:24 Uhr:

Habe gefragt was denn die Polizei bei einer Kontrolle macht. Antwort war (das ist deren Problem). ;)

Der OP schreibt doch, dass die Eintragung nur im Brief fehlt, aber im Schein steht. Dadurch ist doch die Situation bei einer Kontrolle klar - den Brief hast du zu Hause zu lassen.

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Zitat:

@Klingone007 schrieb am 3. Februar 2020 um 19:05:54 Uhr:

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 3. Februar 2020 um 18:41:50 Uhr:

 

Noch mal: Neuerdings steht sowas in der, zu den Fahrzeugpapieren gehörenden, COC.

Als 'Ersatz' für die COC bekommst du den alten Fahrzeugschein entwertet zurück.

COC --> EWG / EG-Übereinstimmungsbescheinigung.

Ich habe den alten Fahrzeugschein nicht bekommen, nur den alten Fahrzeugbrief. Und das würde ja wiederum bedeuten, dass ich ihn bei mir führen müsste im Falle einer Polizeikontrolle.

Ich wüsste nicht, dass der 22 Jahre alte W202 ein CoC Dokument hat, welches die Polizei abfragen kann.

@Kai R. hatte doch schon geschrieben, dass bei Ausstellung neuer Papiere alle relevanten Eintragungen nur noch in der ZUB I ("Fahrzeugschein"), nicht mehr auch in der ZUB II ("Fahrzeugbrief") erfolgen. Weder CoC (soweit für ein älteres Fahrzeug überhaupt vorhanden) noch ein entwerteter alter Fahrzeugbrief müssen mitgeführt werden. Die ZUB I reicht.

Grüße vom Ostelch

Themenstarteram 3. Februar 2020 um 18:17

Ich hatte halt bloß Sorge, dass irgendeine Eintragung durch die Erstellung der neuen Papiere "untergegangen" ist.

Ist halt komisch warum überhaupt die Felgen in meinem neuen Fahrzeugschein stehen ("225/45ZR17 A.Lm Räder, ALU-Tec, 8JX17H2, ET35"). Laut Mercedes sind die 225/45R17 für das Fahrzeug zugelassen. Siehe hier

Aber die Alutec Räder sind eine Sondereintragung, Das muss übernommen werden.

Themenstarteram 3. Februar 2020 um 19:42

Zitat:

@Kai R. schrieb am 3. Februar 2020 um 20:31:25 Uhr:

Aber die Alutec Räder sind eine Sondereintragung, Das muss übernommen werden.

Woran siehst du, dass der Eintrag "Auch gen.: 205/55R16 91T A.Felge 7JX16H2, ET 37MM*, Ziff. 27 GEN.: E1 00-0086, Falls werkseitig montiert*" keine Sondereintragung ist, die nicht übernommen werden muss? Ich habe keine Ahnung was damals werkseitig montiert wurde, falls das der Indiz sein sollte.

Meine Sommerreifen sind auf 205/55R16 Alufelgen.

Die Eintragung zur Anhängerkupplung ist so in jedem Fall aus dem KBA-Datensatz. Alles was davor steht deshalb auch.

In die ZBI (neuer Fahrzeugschein seit Oktober 2005) werden grundsätzlich nur noch Eintragungen übernommen, die sich nicht aus der Typgenehmigung ergeben.

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