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Ausweisbare Umsatzsteuer
Hallo,
ich habe eine ganz doofe Frage:
Mal angenommen ich will ein Auto kaufen. Der Händler hat es für 20.000 Euro im Angebot. Wenn ich dies nun gewerblich kaufen will und die Umsatzsteuer somit ausgewiesen haben möchte, zahle ich dann 17.241 Euro und kriege den Rest ausgewiesen oder zahle ich 23.200 Euro? Weil das Angebot vom Autohändler ist ja an Privatleute gerichtet und sollte demnach schon die Umsatzsteuer beinhalten, oder?
// Joscha
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17 Antworten
Du zahlst als Gewerbetreibender ebenfalls 20.000 € und darfst die auf der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer in Höhe von 2759 € im Wege des Vorsteuerabzuges bei deinem Finanzamt geltend machen, sofern der Wagen ins Betriebsvermögen übergeht.
Dann wird der Wagen für mich ja plötzlich viel billiger. Das ist ja praktisch. :-) Danke für die schnelle Antwort!
gilt übrigens für alles, was Du als Gewerbetreibender einkaufst ...
und auch für Leistungen und Dienste (Telefonrechnungen)
Bei Gebrauchtwagen aber nur, wenn sie nie auf Privatpersonen zugelassen waren. Das ist die berühmte Angabe in Kaufverträgen
MwSt ausweisbar: ja/nein
(oder irre ich mich da???)
Gruß Christian
@J.Ripper: Danke. Das ist mir klar. Auch wenn ich die Rechnungen am Jahresende meistens verschlampt habe und dann doch nicht abrechne...
@Christian74: Richtig. Die MwSt. muss extra als ausweisbar darstehen. Für mich war nur nicht klar, ob die dann oben drauf kommt oder inklusive ist. Dass sie inklusive ist, freut mich natürlich besonders.
Zitat:
Original geschrieben von Joscha2
Auch wenn ich die Rechnungen am Jahresende meistens verschlampt habe und dann doch nicht abrechne...
Du machst keine MONATSabschlüsse?
@Drahkke: Das ist zwar nun reichlich OT aber was ich meinte ist, dass ich meine Steuererklärungen am Jahresende schonmal berichtigen musste, da ich die Rechnungen zu den ausgewiesenen Vorsteuern nicht mehr finden konnte.
Zum Teil ist es aber auch so, dass ich die Vorsteuer erst am Jahresende komplett ziehe.
über ihre "kreative" Buchführung sind schon ganz andere gestolpert - Augenbraue z.B.
Zitat:
Original geschrieben von Christian74
Bei Gebrauchtwagen aber nur, wenn sie nie auf Privatpersonen zugelassen waren. Das ist die berühmte Angabe in Kaufverträgen
MwSt ausweisbar: ja/nein
(oder irre ich mich da???)
Gruß Christian
Kurzer Exkurs. Privatpersonen sind nicht Umsatzsteuerausweis-berechtigt.
- Privatperson kauft ein neues Auto, verkauft es später als Gebrauchtwagen an einen Händler. Privatperson darf keine Mehrwertsteuer in rechnung ausweisen.
- Händler kauft Auto brutto wie netto zum selben Preis, da keine Umsatzsteuer ausgewiesen war, demzufolge auch kein Vorsteuerabzug.
- Händler schlägt Marge auf das Auto (egal ob damit Gewinn realisiert wird oder die Kosten für 4 neue Reifen dem Fahrzeug zugerechnet werden. Die Differenz zwischen Einkaufspreis des Händlers und Verkaufserlös muss Umsatzbesteuert werden.
(deswegen heisst der §25a des USt ja auch Differenzbesteuerung). Diese USt muss der Unternehmer abführen, darf sie nach §25s aber nicht ausweisen.
- ist der neue Käufer eine Firma würde diese das Auto also Brutto kaufen......
ODER: Option zur Regelbesteuerung.
Heisst.
Händler verkauft an Unternehmer ein ursprünglich von privat angekauftes Fahrzeug und weist auf den GESAMTEN VERKAUFSPREIS die USt aus.
Diese ist dann für den Käufer = Unternehmer als Vorsteuer absetzbar.
Das bringt auf den ersten Blick nicht viel. Man kann es aber steuergestaltend nutzen.
An folgenden Beispiel wird es klar:
nach 25a:
Ankauf von Privat: 10.000
Verkauf an Unternehmer: 11.160
Spanne: 1.160
davon USt abzuführen: 160
bleiben 1000 Deckungsbeitrag für Händler
Effektiver Kaufpreis für Käufer = Unternehmer: 11.160
Optiert auf Regelbesteuerung:
Ankauf: 10.000
Verkauf an Unternehmer: 11.000 + UST = 12.760
davon UST abzuführen: 1760
bleiben 1000 Deckungsbeitrag für Händler
für den Händler kein Nachteil.
Effektiver Kaufpreis für Käufer = Unternehmer: 12.760 ./.
Vorsteuer 1760 = 11.000 - Vorteil für Käufer: 160€.
Stellt man sich das vor bei einem Auto, dass ein Händler als Unfall von privat gekauft hat und ordentlich neu aufgebaut hat, kann die Optierung zur Regelbesteuerung mehrere hundert EUR ausmachen und sich daher lohnen.
Wer ausgestiegen ist: Macht nichts. Wenn es betrifft kann es evtl glücklich machen.
:-)
Gruss
N´abend allerseits,
Habe mir ein A4 für 21000,- gekauft,
ausgewiesene USt: 2896,55 Euro.
Ich bin a) angestellt
b) habe ich eine Einpersonen-Gesellschaft nebenher
Meine Fragen:
a) Sehe ich anhand der UST, wieviel der Händler gezahlt hat?
b) kann ich mir von dem Geld irgendwas wieder holen?
(Benutze das Auto zu Fahrten in die Arbeit und für die selbständige Tätigkeit)
Danke für Eure Antworten
Schizo $-)
@Schizojoe
Ist der Wagen auf dich als Privatmann oder auf die Einpersonen-Gesellschaft zugelassen?
@Schizojoe
zu Frage a)
Zitat:
Habe mir ein A4 für 21000,- gekauft,
ausgewiesene USt: 2896,55 Euro.
Nein, denn 2.896,55 Euro sind genau 16% von 18.103. Die MwSt wurden auf den gesamten Preis aufgeschlagen.
@ Beethoven:
Ok, habs kapiert! Habe die 2896 durch die 21t geteilt. Da kam nur 13,x raus. So entstand die Frage, Danke
@ Drahhke
Mir ist kein Unterschied bekannt. Heisst: Alles unter meinem Namen, nur bei der Steuer ein extra Formular.
Habe früher mit nem Kollegen ne GbR gehabt, er ist ausgestiegen
ich mach alleine weiter, das Ordnungsamt teilte mir diese Gesellschaftsform mit...und änderte ohne mein wissen meine Steuernummer ;) aber jetzt wird off topic
Gruss
und weil's so schön ist noch ne Case Study:
Habe vor einigen Jahren ein Kfz geerbt (nichts grosses, also kein Neid notwendig ;) )
Seit 2004 bin ich freiberuflich tätig, das Kfz läuft seitdem als Firmenfahrzeug (weil steuerlich von Vorteil).
Demnächst möchte ich das Fahrzeug verkaufen (eigentlich von privat an privat)
Jetzt die Preisfrage. Muss ich MwSt. ans Finanzamt abführen?
Vielen Dank,
M.