Außenspiegel Pflicht?
Hallo,
sind eigentlich dei verlängerten Außenspiegel Pflicht? Unser Bürstner club 440 ist 2,10 m breit, da würde es, so finde ich auch noch ohne gehen aber wie ist das gesetzlich?
Beste Antwort im Thema
@Fridoky:
Zitat:
Da macht die Erklärung mit dem erkennen der hinteren Ecke schon Sinn, aber angehalten und abkassiert wird man trotzdem.
wieso "aber"?
Bei Spiegeln, die an ihren äußeren Enden nur rund 2m auseinander stehen, kannst du die hinteren Ecken bzw, die Seitenwand des 2,3m breiten WoWa nicht sehen, wenn du geradeaus fährst. Da das nicht zulässig ist, bist du halt abkassiert worden.
So ungewöhnlich finde ich das nicht.
Mit 2,3m breitem WoWa und normalem Pkw mit Serienspiegeln auf größere Tour zu fahren, finde ich persönlich durchaus etwas leichtsinnig/blauäugig.
45 Antworten
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 24. August 2016 um 01:29:00 Uhr:
Also mein Van ist zwar etwas schmaler als mein WW, trotzdem sehe ich mit den Serienspiegeln genug.
Was "genug" ist, ist ja in der StVZO definiert. Danach müsste sich und wird sich wohl auch ein Polizist/Richter/Versicherung etc. richten. Von Zusatzspiegeln steht da nichts - "genug" Sicht muss halt sein - wie immer sie erreicht wird (zumindest vorerst noch ausschließlich durch Spiegel).