Auspuffanlagen
Hallo alle zusammen!
Habe mir an meiner GSX R 600 einen Yoshi drangebaut und das ding hat kein ABE und da wollte ich mal fragen ob die Polizei Biker oft anhält und was man da für ne strafe bekommt im falle das man angehalten wird und auf den auspuff angesprochen wird??(es ist nur der endtopf, keine Komplettanlage)
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Transentreiber
Hi,
Punkte und Bußgeld sind eher noch gering im Verhältnis zu dem was bei einem Unfall auf dich zukommen kann.
Durch den Auspuff erlischt die Betriebserlaubnis für das Motorrad und damit auch der Versicherungsschutz. Und da kannst du dir ja selber ausrechnen was das kosten kann.
Abgesehen davon bekommst du bei einem unverschuldeten Unfall eventuell auch noch eine Teilschuld.
Da lohnt es sich schon eher sich nach einem Legalen Topf um zu sehen, der einen guten Sound hat.Die linke Hand zum Gruß
Bernd
Ist schlichtweg falsch siehe Urteil des BGH. Der BGH hat festgestellt, dass durch eine nichtkonforme Auspuffanlage die Betriebserlaubnis nicht erlischt!!! ein bißchen googeln
Gruß Peter
34 Antworten
Sach ich doch das im Falle eines Unfalles nix passiert da die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges dadurch nicht beeinträchtigt wird!
Ich bin ein HELD😁
Jungs, ihr macht einen gravierenden Denkfehler!
Ihr müsst zwischen legaler Auspuffanlage mit entferntem DB-Eater und illegaler Auspuffanlage (also ohne ABE, Eintragung und Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr) unterscheiden.
Im ersten Fall kommt man inzwischen (leider) meist mit 25€ Bußgeld davon, im zweiten Fall handelt es sich klar um eine erloschene Betriebserlaubnis inkl. der daraus resultierenden Folgen.
Da der TE vom zweiten Fall sprach und sich noch in der Probezeit befindet, wäre ihm also eine Nachschulung und Verlängerung der Probezeit sicher.
Gruß
Frank
🙂 Hi NOMDMA, lange nix gehört, das Du auch 2 Räders hast wusste ich gar nicht 🙂
Was macht denn der Stern?
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Hi Heiko,
bei den MBs bin ich eigentlich auch hin und wieder vertreten (wenn auch etwas seltener wie früher). Ansonsten alles gut. Bei Dir hoffentlich auch? Und ja - ein paar Mopeds habe ich irgendwie auch. Du ebenfalls?
Gruß
Frank
Zitat:
Original geschrieben von NOMDMA
Jungs, ihr macht einen gravierenden Denkfehler!Ihr müsst zwischen legaler Auspuffanlage mit entferntem DB-Eater und illegaler Auspuffanlage (also ohne ABE, Eintragung und Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr) unterscheiden.
Im ersten Fall kommt man inzwischen (leider) meist mit 25€ Bußgeld davon, im zweiten Fall handelt es sich klar um eine erloschene Betriebserlaubnis inkl. der daraus resultierenden Folgen.
Okay, dann klär uns auf, wo genau der Unterschied liegt! Egal ob ohne DB Killer oder einfach nur "illegal" - beide Anlagen haben so keine Betriebserlaubnis und die BE vom Fahrzeug erlischt entsprechend.
Wo genau ist da der Unterschied?
So einfach ist das leider nicht. 😉
Angenommen Du hast Auspuffanlage XY an Deinem Moped, für welches es eine ABE gibt oder die mittels Gutachten eingetragen wurde, so ist diese für sich gesehen rechtmässig.
Hast Du nun keinen DB-Eater, so wird dies rechtlich als Sachmangel eingeordnet. Sprich ein an sich zulässiges Bauteil weist einen Mangel auf und Du bist mit 25€ + Wiedervorführung dabei. Theoretisch könnte man Dir natürlich auch die mutwillige Änderung vorwerfen, was dann kein Mangel mehr wäre und entsprechende Konsequenzen hätte.
Nun zum nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassenen Auspuff. Dessen Anbau ist kein "Sachmangel", sondern an sich nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Sprich Du bist mit Geldbuße und Punkte dabei. Im Zweifel kann hier das Motorrad auch sofort ausser Betrieb gesetzt werden und Du darfst Taxi fahren.
Gruß
Frank
Und selbst wenn eigentlich die unzulässige Veränderung nicht zum Erlöschen des Versicherungsschutzes führen müsste:
Das erklär bei einem Unfall mal der Versicherung. Wahrscheinlich nur mit Rechtsanwalt...
NOMDMA:
Sprich ein an sich zulässiges Bauteil weist einen Mangel auf und Du bist mit 25€ + Wiedervorführung dabei.
Ahja, sehr interessant ... also heißt das, wenn meine Bremsen nicht funktionieren zahle ich 25€+Wiedervorführung und das wars?
Wenn ich aber einen nicht zugelassenen Pott vorführe, dann können die mir das Moped stilllegen?
Was passiert eigentlich mit dem Pott ... ich mein ein an sich zugelassener Auspuff ist ja nur dann zugelassen, wenn er komplett ist - d.h. mit DB-Eater.
Imo macht es keinen Unterschied ob ohne DB-Eater, oder ob der Pott an sich illegal ist.
Der Auspuff ist so illegal ohne DB-Eater (= Betriebserlaubnis erlischt) und ein illegaler Auspuff an sich ist auch illegal.
Warum sind die meisten komplett illegalen ESD illegal? Richtig, weil zu laut. Warum bezahl ich aber bei einem ESD, wo ich den DB-Eater entferne (und der entsprechend zu laut ist) nur 25€, bei einem der von vorn herein hat aber mehr?
Imo kann ich das so recht nicht glauben ...
Na voodoo44, nicht aufgepasst was?
Der Auspuff erfüllt ja seine Aufgabe, nur durch das Eingreifen nicht mehr, was als SACHMANGEL gilt ( Behördentechnisch)
( Zulassung mit DB eater war erteilt)
Der Illegale(Race-) Endtopf hat KEINE CHANCE eingetragen zu werden, gilt halt als Änderung der ABE.( Stillegung und anderes MÖGLICH)
( Wie Vorgepostet, auch evtl mit Vorsatz zu sehen)
Auch macht es einen Unterschied ob Probezeit oder nicht! Die Bestrafung fällt anders aus (Probezeit= andere Einstufung der Relevanz)
Darin sieht die Behörde ( Polizei z.B.) einen Unterschied!!
Im Übrigen gilt auch der Umstand und Art der Gefährdung.( Überholen mit/ohne Gefährdung z.B.)
Ein Auspuff ist ein kleines Übel, verglichen mit nicht funktionstüchtigen Bremsen }> Höhe der Gefährdung/ Einstufung der Relevanz !!
Aber zB hast ja Stoßstangen am Auto, reiss mal eine Ecke so auf das eine scharfe Kante vorsteht...= Sachmangel...
Nicht funktionierende Scheinwerferbirnen..Sachmangel etc etc^^
Und zur Versicherung vl noch folgendes:
Glaubt Ihr wirklich die zahlen sang und klanglos OHNE es sich zurück zu holen???
*Hüstel*
Also Vers. zahlt ( um die Ansprüche der Gegenpartei zu befriedigen, Ersatzleistungshaftung, gesetzlich in D-land gegeben),
danach werdet Ihr auf Ersatz von der eigenen Vers. verklagt und latzt das fein ALLES zurück!!
Konkreter Fall: 2 Jungen ( 15 und 16Jahre) zündeten Stroh-Rundballen an, 2 auf Bahngleise gerollt.
Anzeige etc , Ersatzleistung der Versicherung: 18tsd Euronen
Eltern zur Haftung verklagt ( die Vers. wohlgemerkt) und die Eltern bezahlen heut die 18k fein in Raten ab.....
ahhhh der "Rauswurf" aus der Vers. inkl. ( Lest z.B. mal in den Unterlagen einer Priv. Haftpflicht...)
Resümeé:
Versuche sooo einem Stress aus dem Weg zu gehn, suche eine Soundähnliche Anlage mit ABE und Ruhe ist!
Aber es gibt auch die mglk. die Anlage evtl Eintragen zu lassen, Nachträglich.( Gewisse Vorraussetzungen / Einzelabnahme Nötig)😉
Nachgerüstete Anlagen dürfen max 5dB lauter sein wie orig. das heißt alles was eingetragen wird und trotzdem lauter ist (wenns ne Einzelabnahme war) kann nichtig sein!
Die Versicherung wird bei nem nicht zugelassenen Auspuff wahrscheinlich keine Mucken machen da dieses Teil höchst wahrscheinlich nicht den Grund für den Unfall verantwortlich ist!
Im schlimmsten Fall zahlt die Versicherung trotzdem (das muss sie) und kann den Halter dann bist 5000€ in Regress nehmen!
@DucFan990S
Okay, dann Gegenfrage:
Warum ist es beim (VORSÄTZLICH) modifizierten Zubehör-Auspuff, der vorher ABE hatte, jetzt nicht mehr, denn nur ein Sachmangel?
Geh mal mit einem offenen Yoshimura Auspuff oder offenem MIVV zum TÜV und frag, ob du den eingetragen bekommst.
Was sagt dir der TÜV? Genau - "Auf das Teil werden sie so NIE ABE bekommen" - anders formuliert: "Der (ehemals legale) Endtopf hat KEINE CHANCE eingetragen zu werden".
Und wo genau siehst du jetzt hier den Unterschied?
och mensch voodoo...
Ein Sachmangel liegt halt vor, wenn ein zugelassenes Anbauteil nicht mehr der Zulassung entspricht ( z.B. Auspuff OHNE Db-eater, def. Scheinwerfer etc).
Dies kann ja teilweise auch ohne Dein Verschulden passiert sein ( Birne Scheinwerfer)
Wobei berücksichtigt wird das es nur ein kleiner Mangel ist und unterstellt wird: KEIN Vorsatz deinerseits!!
( Ein Vorsatz muss auch immer bewiesen werden können, was fast nur bei den Illegalen konkret mögl. ist)
Die 25Euronen sind eine Handhabe der Polizei um keine Anzeigen zu schreiben, heißt Du zahlst und führst evtl MIT Eatern vor, Ende!
Eine schnelle unkomplizierte Handhabe für einen kleinen Mangel.
Ja, vermutlich wollen Sie halt auch nur schnell 25Euronen kassieren ohne Stress. mag sein.
Wenn Du einen Race-Endtopf montierst, gestehst Du damit ja ein, NIEMALS die Absicht gehabt zu haben, eine Zulassung zu erreichen!
Diese Handlung ist halt ein Konkreter Vorsatz und wird genauso verfolgt.( Beweis IST der Anbau)
Mit evtl Stilllegen und Anzeige schreiben etc etc., bringt einem halt ab 3pkt und 75Euros ( inkl Verwaltungsgebühren)ein.
Vieles obliegt auch dem Polizisten,
der eine sieht es super eng, ein anderer beläst es bei nem Verwarngeld.( Selbst bei nem Racetopf!)
Irgendwo muss halt eine Grenze gezogen werden und vieles liegt im Goodwill des Rennleiters der vor Dir steht...
Gruß Sven
Und mit nicht zugelassenen Anlagen am besten nicht in die Eifel, denn da wird aufgrund der netten Belgier und Holländer sehr oft die Lautstärke der Bikes kontrolliert!
Ohne Eater bin ich da nie unterwegs gewesen, allerdings bin ich mittlerweile soweit das mein Akra selbst mit Eatern leiser sein könnte!
Zitat:
Original geschrieben von DucFan 900SS
Wenn Du einen Race-Endtopf montierst, gestehst Du damit ja ein, NIEMALS die Absicht gehabt zu haben, eine Zulassung zu erreichen!
Diese Handlung ist halt ein Konkreter Vorsatz und wird genauso verfolgt.( Beweis IST der Anbau)
Ach so ist das...
Aber wenn ich einen MIVV ESD montiere, die Niete aufbohre und meinen DB-Eater rausnehme, dann ist das KEIN Vorsatz und ich hatte die Absicht, eine Zulassung zu erreichen? 😉