Ausparkender ist mir beim Vorbeifahren reingefahren - Teilschuld?

Hallo zusammen,

da ich keine passende Antwort gefunden habe, frag ich mal konkret:

Ich habe vor der KITA (ganz links - siehe Skizze) geparkt.
Dann bin ich rückwärts an den ganzen parkenden Autos vorbei gefahren; das "Ausparken" war also schon beendet, und ich war auf der Fahrspur LANGSAM rückwärts am Fahren (~fließender Verkehr).
Ich war bereits in Höhe der "Gegnerin", als diese rückwärts ausparkte, und mir in die Seite fuhr.
Lt. Polizei hat die Gegnerin die "verkehrsrechtliche" Schuld, weil sie rückwärts in den fließenden Verkahr eingefahren ist. Auch hat nur sie ein Verwarngeld bezahlt.

Jetzt gibt mir die gegnerische Versicherung eine Teilschuld von 50%, weil ich nach § 9 Abs. 5 StVO beim Rückwärtsfahren BESONDERS vorsichtig sein muss ... ist wohl so Standard.
Bei den typischen Parkremplern, wo beide rückwärts ausparken, ist 50:50 ja nachvollziehbar, nur in meinem Fall sehe ich das anders.

Meine Ansicht:
Ich bin - natürlich - sehr langsam gefahren, und habe damit der Sorgfaltspflicht lt. § 9 Abs. 5 StVO genüge getan.
Da ich bereits HINTER der Gegnerin war, hätte ich den Unfall - auch durch Bremsen - gar nicht verhindern können, egal ob ich vorwärts oder rückwärts gefahren bin. Sogar wenn ich gestanden hätte, hätte ich den Unfall nicht verhindern können.

Deshalb gehe ICH davon aus, dass die Schuld zu 100% bei der Gegnerin liegt, weil ich - egal ob vorwärts, rückwärts, stehend - den Unfall nicht hätte verhindern können.

Nun zur FRAGE:
Kennt jemand Urteile oder sonstige Quellen, die meine Unschuldsvermutung bekräftigen?

DANKE!
Uwe

Beste Antwort im Thema

Die Rechtsanwaltskosten gehören zu den unmittelbar mit dem Schaden verbundenen Kosten und sind deshalb vom Schädiger als Schadensersatz zu leisten.
Hier ein Mitverschulden zu behaupten, ist völlig neben der Sache.
Aber ohne Anwalt wirst Du gegen diese Dreistigkeit der Versicherung wenig ausrichten.
Die spekuliert hier, wie so oft, auf die Unkenntnis und Feigheit des Geschädigten.

16 weitere Antworten
16 Antworten

Auf keinen Fall irgend etwas mündlich mit der Versicherung besprechen.
Dein Anwalt tut sich nachher unnötig schwer.
Anwälte mögen es auch nicht wenn du allein anfängst mit der Versicherung zu verhandeln.
Das hat auch gute Gründe.
Die Reaktion der Versicherung auf dien Schreiben ist vorhersehbar, sie wird ihre Rechtsauffassung nicht ändern.
Es gibt Anwälte die sich bei geringen Streitwerten weigern einen vermurksten Regulierungsversuch
zu reparieren.

Zitat:

@uwe-mt schrieb am 4. Juli 2018 um 21:45:18 Uhr:


Vielen Dank erstmal!
Ich warte erstmal die Reaktion der Versicherung ab. Wenn die uneinsichtig sind, gehe ich zum Anwalt ;-)

...bisschen beratungsresistent? ? 😮 😁

Deine Antwort
Ähnliche Themen