Ausnutzen der Zweitwagenregelung

Heute beim Mittagessen hat ein Kollege eine interessante Sache erzählt; ich gehe davon aus, dass sie stimmt - hätte aber gerne weitere Meinungen dazu.
Seiner Aussage nach hat er während seiner dreijährigen Ausbildung, die vor zwei Jahren endete, drei Fahrzeuge selbstverschuldet zerlegt - soweit ja kein Problem.
Nach meiner Rückfrage, ob seine Vollkasko SF Klasse dann ja jenseits von Gut und Böse sei antwortet er, dass er damals keine VK hatte sondern nur ~1000 Euro Fahrzeuge gefahren ist. Konnte ich nicht wissen, sein aktuelles Fahrzeug is relativ hochwertig.
Natürlich habe ich nach der Haftpflicht SF Klasse gefragt, da meinte er ebenfalls kein Problem.
- Erstes Fahrzeug als Zweitwagen seiner Mutter bei SF 4 eingestiegen - Totalschaden innerhalb eines Jahres mit Haftpflichtschaden an Unfallgegner.
- Zweites Fahrzeug wieder SF 4 eingestiegen als Zweitwagen (?!), ebenfalls Totalschaden mit geringem Haftpflichtschadenan Unfallgegner.
- Drittes Fahrzeug wieder SF 4 eingestiegen (?!?!), Aquaplaning, Totalschaden mit Haftpflichtschaden an Leitplanke.
Er hat den Unfall bei der Versicherung angezeigt und ging davon aus, dass ab jetzt nichts mehr geht. Tatsächlich kam die Rechnung der Straßenmeisterei aber erst ca. ein halbes Jahr später. Da hatte er bereits parallel sein heutiges Auto wieder als Zweitwagen angemeldet und das dritte Fahrzeug als Schrott verkauft. Rechnung der Leitplanke hat die Versicherung bezahlt. Sein heutiger Vertrag war ja wieder ein anderer.

Frage 1: Kann die Story so stimmen? Das kann doch nicht sein, dass das Geld der Solidargemeinschaft so rausgebuttert wird. Versicherungen müssen doch checken, da stimmt was nicht.
Frage 2: Er meinte, die Versicherung können zwar im Schadensfall den Zweitwagenvertrag kündigen. Der Vertrag des Erstwagens und eines neuens Zweitwages sei dadurch aber nicht kündigbar. Ehrlich?

Bin etwas erschüttert.

Beste Antwort im Thema

Ein völlig normaler Vorgang.
Jedes neue (andere) Fahrzeug stellt ein neues Risiko dar und begründet einen neuen Vertrag.
Eine SF-Einstufung gehört immer zu einem Vertrag und Risiko. Diese kann man auf einen anderen Vertrag übertragen, man muss aber selbstverständlich nicht.

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Zitat:

@Fahrspaz schrieb am 1. Juni 2017 um 19:45:17 Uhr:


Frage 1: Kann die Story so stimmen? Das kann doch nicht sein, dass das Geld der Solidargemeinschaft so rausgebuttert wird. Versicherungen müssen doch checken, da stimmt was nicht.
Frage 2: Er meinte, die Versicherung können zwar im Schadensfall den Zweitwagenvertrag kündigen. Der Vertrag des Erstwagens und eines neuens Zweitwages sei dadurch aber nicht kündigbar. Ehrlich?

1. ja, kann.
2. Quatsch.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es so einfach funktioniert.
Bleiben wir mal beim letzten Fall:
Wenn die Versicherung einen Schaden begleicht, wird der SFR belastet.
Unabhängig davon ob das Fahrzeug noch vorhanden ist, oder ein neues Fahrzeug auf diesem SFR versichert ist.
Normalerweise müsste nach jedem Schaden der Zweitwagenrabatt raufgestuft werden, oder nicht?

Interessant wäre, auf WEN der Zweitwagen versichert wurde.

1) Zweitwagen auf Mutter
2) Zweitwagen auf Vater
3) Zeitwagen auf Bruder/Onkel/Tante.....

Was natürlich auch geht ist, dass jedesmal ein Neuvertrag als Zweitwagen angegeben wurde. Bin mir nicht sicher, in wie weit die Versicherung nach anderen, schadenbelasteten Verträgen suchen.

Ja, genau davon handelt ja der Thread. Jeder weitere Wagen wurde als neuer Vertrag und als Zweitwagen eingestuft. Ergo, direkt SF4 und keine Höherstufung durch den Schaden auf dem alten Vertrag, welcher gekündigt wurde (Fahrzeug abgemeldet).
(Wie) Kann das sein?

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Ein völlig normaler Vorgang.
Jedes neue (andere) Fahrzeug stellt ein neues Risiko dar und begründet einen neuen Vertrag.
Eine SF-Einstufung gehört immer zu einem Vertrag und Risiko. Diese kann man auf einen anderen Vertrag übertragen, man muss aber selbstverständlich nicht.

Glück das nicht geprüft wurde.

Aber bin auch entsetzt, da wundert man sich über die Beiträge... Spätestens nach dem 2. Schaden, hätte das auch aus Kulanz wegen vieler Verträge (gewinnträchtige Lebens-, Renten-, Berufsunfähigkeitsversicherungen) nicht mehr sein dürfen.

Ich denke die Tatsache, dass die letzte Rechnung verspätet kam hat diese Möglichkeit auch noch unterstützt. Warum kann der Hauptvertrag oder der neue Zweitwagenvertrag nicht nachträglich gekündigt werden?

Zitat:

@benprettig schrieb am 2. Juni 2017 um 12:01:05 Uhr:


Glück das nicht geprüft wurde.

Aber bin auch entsetzt, da wundert man sich über die Beiträge... Spätestens nach dem 2. Schaden, hätte das auch aus Kulanz wegen vieler Verträge (gewinnträchtige Lebens-, Renten-, Berufsunfähigkeitsversicherungen) nicht mehr sein dürfen.

..jupp, in der Versicherung arbeiten ja auch nur Menschen und manchmal sind sie
auf beiden Augen blind.

Selbst erlebt..allerdings im Bereich Vollkasko..
Hatte innerhalb von vier Jahren, zwei VK Schäden
der erste : hintere Stoßstange plus Kofferraum
der zweite : Beifahrer Tür "verbeult", da beim einparken ein Poller übersehen wurde..
So wurde dann von SF25 dann nur noch irgendwas um die SF10 in der VK..

Der "Unfallwagen" wurde dann verkauft. Ein paar Monate später ein preiswerter
Wagen gekauft, welcher nur in Haft versichert wurde.
Nach 3-Jahren wich dieser einem Neuwagen, der mit VK versichert wurde und,
wie es der Zufall will, bekam ich in der VK die SF-Klasse so ob nie was gewesen wäre,
sprich gleich niedrig wie die Haft.

Wie gesagt, manchmal "kann" mann auch Glück haben tun 😉

Grüße

Zitat:

@Fahrspaz schrieb am 2. Juni 2017 um 09:01:46 Uhr:


(Wie) Kann das sein?

Ich habe Deine Frage ja schon bejaht. Es kann sein. Es kann aber auch ein Märchen sein.

Dir muss klar werden, dass jeder Versicherer in seinen Bedingungen regelt, wie jemand eingestuft wird. Um Deine Frage zu beantworten, muss also erst einmal geklärt werden, welche Vertragsbedingungen für die jeweils einzelnen Verträge zu Grunde liegen und wer jeweils Versicherungsnehmer gewesen ist..

Mal ein Beispiel
Wir zum regeln in unseren AKB einen Übernahmevorrang ein bestehenden Verlaufes. Man muss also einen bestehenden Verlauf vor einer Ersteinstufung gegen sich gelten lassen. Dies ist aber nicht marktgangig.

Jeder macht es anders. Die AD zum Beispiel kennt einen solchen Passus nicht. Schau mal hier ein Beitrag von mir. Die AdmiralDirekt ist es zum Beispiel egal, ob der VN vorher schon einmal eine Zweitwagenregelung hatte. Du kannst bei denen Zweitwagen nach Belieben nach einander schrotten und wirst immer fleißig neu eingestuft.

Zu dem ist es die Frage, ob eine gegen eine weitere Einstufung lautende Klausel auch tatsächlich geprüft bzw. sich auf diese berufen wird. Theorie und Praxis laufen hier auseinander. Der Technologisierungsgrad spielt hier auch eine große Rolle. Möglicherweise auch die Geschäftspolitik des Versicherers. Vielleicht nimmt dieser diese Fälle in Kauf, anstatt tausende Euro an Kosten zu verursachen jeden Vorgang auf "Bibelfestigkeit" zu prüfen. Recht und Wirtschaftlichkeit sind hier zwei paar Schuhe.

Zitat:

@Fahrspaz schrieb am 2. Juni 2017 um 13:07:03 Uhr:


Ich denke die Tatsache, dass die letzte Rechnung verspätet kam hat diese Möglichkeit auch noch unterstützt. Warum kann der Hauptvertrag oder der neue Zweitwagenvertrag nicht nachträglich gekündigt werden?

Frag die Gesellschaft. Geschäftspolitik? Vorhandenes Ausgleichsgeschäft? Vitamin B? Technisch das hohe Risiko nicht erkannt. Alles spekulativ.

Hallo @phaetoninteressent
Vielen Dank für deine ausführliche Erklärung.

Dann bleibt bei mir nur ein flaues Gefühl im Magen zurück, dass jemand einen Zweitwagen nach dem anderen schrotten kann und (legal+geduldet+in Übereinstimmung mit den AKB) mit jedem neuen Fahrzeug wieder als Zweitwagen SF4 einsteigt.

SF4 ist eine sondereinstufung und jede versicherung darf ein anders einstufen. Es heisst nicht das jede versicherung ein zweitwagen mit sf4 versichert. Die meisten stufen ein 2t wagen auch mit sf 1/2 ein..

Zitat:

Ein paar Monate später ein preiswerter
Wagen gekauft, welcher nur in Haft versichert wurde.
Nach 3-Jahren wich dieser einem Neuwagen, der mit VK versichert wurde und,
wie es der Zufall will, bekam ich in der VK die SF-Klasse so ob nie was gewesen wäre,
sprich gleich niedrig wie die Haft.

Das ist normal. Hast du ein Jahr lang keine VK, gilt bei Neuverträgen der SF der Haftpflicht.

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