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Ausnahmegeparkgenehmigung "ag-light"

Themenstarteram 25. September 2009 um 6:53

moin zusammen,

die Neuausstellung meiner Ausnahmeparkgenehmigung (GdB 100 % "G") steht Mitte Oktober an.

Gibt es mittlerweile den bundesweit gültigen gelben Ausweis, der ja nach Willen des Bundesrates eingeführt werden soll? Stichwort "ag light".

Das Für und Wieder wurde hier ja schon in aller Ausführlichkeit und zum Teil sehr kontrovers besprochen.

Hat ihn mittlerweile schon jemand von Euch und wenn ja, wo dürft ihr damit parken?

Viele Grüße

der_Unbekannte

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12 Antworten

hallo,arbeite daran ! nur meine akte wird von einen zum anderen geschickt.( hamm-münster-dortmund )und keiner kann damit etwas anfangen.und ich möchte nur eine parkerleichterung mit zeitangabe.und das geht ja garnicht ,hat man mir gesagt! mal sehen ob es in dezember besser geht,bekomme da eine tep verpasst .dann müssen die sich etwas einfallen lassen,beide hände kaputt und dann noch das knie dabei,lasse mich dann überraschen.melde mich dann wenn etwas neues gibt.mfg fritz

bescheid ! das AG light wird nicht von dem versorgungsamt ausgestellt! sonderen im ermessen der stadt ! und das ist auch nur über den daumen !!! das hat mir heute in hamm ,einer vom versorgungsamt erklärt .das das ein abkommen von stadt und versorgungsamt je nach bedarf geschrieben wird.mfg fritz aus hamm

hallo fritz

seit wann gibts denn in hamm n versorgungsamt??? dafür musste man früher immer nach soest ....oder haben die nu ne aussenstelle dort? ich hatte nach meinem unfall 1994 auch versucht was raus zu holen und musste mit meinem krempel halt nach soest eiern. hat aber auch nichts gebracht ;)

so long

John (ex hammer)

hallo,es ist so,denn Soest hat ja dicht gemacht.und sind jetzt in fast jeder Stadt vertreten ! ( die Mitarbeiter) in Soest ist nur noch ein Briefkasten ! von dort aus wird alles weitergeleitet .und das was die da nicht schaffen ( die dösingen) schicken die nach Münster und von da aus noch Dortmund zum verwaltungs Gericht. so hat man sich Soest erspart. das ich aber erst nach meinen wissen auch erst keine 4 Jahre her .

und da ich seid ca 5 Jahren am kämpfen bin ( parkerleichterung ) habe ich die instanzen schon durch. und das ärgert die auch schon mittlerweile, denn nach jeder OP gibt es ein verschlimmerungsantrag. und das nervt die da arbeiten.nach der letzten Festlegung und zusage meines ausweises waren noch 16 Einsprüche offen.die habe ich auch zurückgenommen,da ich ja den Ausweis für immer zugesprochen bekommen habe.jetzt geht es weiter ! denn ohne Buchstaben ist das teil nicht viel wert ! jetzt kommt G ( AG ) dran.

G für meine knieprothese die ich im Dezember bekomme. den Rest für meine anderen Krankheiten.mfg Fritz

Themenstarteram 6. Oktober 2009 um 12:38

moin zusammen,

mal zurück zum eigentlichen Thema :)

ich habe den Ausweis seit heute:

Farbe: orange, nicht gelb

das Ding heißt genau:

"Ausweis zur Ausnahmegenehmigung Nr. XXX/2009 über Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen nach §46 Abatz 1 Nummer 11 StVO"

und ist für zwei Jahre bundesweit gültig.

Die eigentliche Ausnahmegenehmigung ist zusammen mit dem Ausweis mitzuführen und erlaubt

"...1. an Stellen, an denen das eingeschränkte Halteverbot (Zeichen 286, 290 StVO) angeordnet ist, bis zu 3 Stunden zu parken,

2. im Bereich eines Zonenhalteverbotes (Zeichen 290 StVO), in dem durch Zusatzzeichen das Parken zugelassen ist, die zugelassene Parkdauer zu überschreiten,

3. an Stellen, die durch Zeichen "Parkplatz" (Zeichen 314 StVO) oder "Parken auf Gehwegen" (Zeichen 315 StVO) gekenzeichnet sind und für die durch ein Zusatzzeichen eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus zu parken,

4. in Füßgängerzonen (Zeichen 242 StVO), in den das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit zu parken,

5. an Parkuhren oder Parkscheinautomaten zu parken, ohne zeitliche Begrenzung,

6. auf Parkplätzen für Bewohner bis zu 3 Stunden zu parken,

7. in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen zu parken, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern,"

sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden.

Diese Parkerleichterungen gelten im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Die Ausnahmegenehmigung gilt nicht für Parkplätze mit Zusatzzeichen (Rollstuhlfahrersymbol).

Beim Parken im eingeschränkten Halteverbot muß die Ankunftzeit mit einer Parkscheibe nachgewiesen werden.

Damit läßt es sich doch leben

Grüße

der_Unbekannte

am 6. Oktober 2009 um 14:14

Auf Deutsch gesagt, Du darfst also jetzt so gut wie überall parken, außer auf ausgewiesenen Schwerbehindertenparkplätzen..? Cool :cool:

....und wenn die 2 Jahre um sind geht der Antragszirkus erneut von vorne los.

 

 

Es lebe die Bürokratie Deutschland:mad:, deshalb habe ich - trotz 70 % und

Merkzeichen G, unbefristet - den Kampf um Parkerleichterung aufgegeben.:mad:

Gruss

QQ 777

hallo,stark,werde ich gleich kopieren und meiner anwältin faxen . und dann sofort einspruch einlegen gegen meine ablehnungen.auf ein neues,und die nähsten 4,5 jahre und 200000€ umkosten auf steuerzahler kosten.die dann das versorgungsamt tragen darf !

mfg fritz aus hamm

Bescheid ,die Stadt hamm treibt die kosten schraube mal wieder höher ! und es geht jetzt wieder vor Gericht! nur wenn die es so haben möchten bitte.nur wenn dann ohne zeitlimit möchte ich den Ausweis ! denn alle 2 Jahre neue klage einreichen habe ich keine Lust ,denn es würde bei mir dann länger als 2 Jahre dauern bis ich den wieder bekommen würde.mfg fritz aus hamm

Zitat:

Original geschrieben von leuchtturm 86

Bescheid ,die Stadt hamm treibt die kosten schraube mal wieder höher ! und es geht jetzt wieder vor Gericht! nur wenn die es so haben möchten bitte.nur wenn dann ohne Zeitlimit möchte ich den Ausweis ! denn alle 2 Jahre neue klage einreichen habe ich keine Lust ,denn es würde bei mir dann länger als 2 Jahre dauern bis ich den wieder bekommen würde.mfg fritz aus hamm

Bescheid, wurde verschoben der Termin ! sollte am 10.12.2009 sein. liege leider im Krankenhaus für eine knie TP .danach reha und dann geht es weiter.

die Maschinen BG Dortmund hat mich auch fallen gelassen ,mit der Begründung das ich nicht mehr tragbar wäre zwecks umschulung ! dabei war ich noch garnicht soweit ,geschweige von geredet worden. also Einspruch mal wieder. und vorallen Dingen musste ich mich beim Arbeitsamt melden sofort !! der Brief war vom 13.11 - bekommen am 19.11 und binnen 3 tagen sollte ich auf dem Amt sein.mfg fritz aus hamm

ps .meine Sachbearbeiterin hat nur gelacht ! mit den defekten arbeiten geschweige eine umschulung.

hallo,es geht weiter in hamm ! am 14.01.2010 habe ich die verhandlung,nur es sind weitere umbauten bei mir in der zeit vorgenommen worden.mal sehen wie weit das in meinen akten aufgelistet wurde.ansonsten gibt es den nähsten verschlimmerungsantrag mit einspruch ! melde mich dann was daraus geworden ist.mfg fritz aus hamm

hallo,wollte nur bescheid geben.abgelehnt ! da zwischen meinen fingern noch arme sind ! und mein ausweis wurde bis heute festgehelten da man ja noch Das G eintragen hätte könnte nach meiner knie TP .also in 6 monaten kann ich auf dem knie wieder einen verschlimmerungsantrag stellen und das G beantragen.mfg fritz

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