Auslesepflicht ?

hallo

ich bin ein freiberufler und die firma für die ich viel arbeite hat sich einen 12 tonner gekauft natürlich mit digitalen fahrtenschreiber
man sagt uns da wir keine reinen kraftfahrer sind müssten wir die fahrerkarten auch nicht auslesen lassen
ist das richtig oder mussich auch alle 28 tage meine karte auslesen lassen ?

LG

17 Antworten

Hallo @keinfahrer,

Zitat:

Original geschrieben von keinfahrer



wenn ich es richtig verstehe brauche ich als freiberufler (also nicht als fahrer angestellt) meine karte nicht wirklich auslesen ...

stimmt so nicht!

... um Missverständnissen vorzubeugen:

Die Ausführungen von @steini111 sind alle eindeutig (!), schlüssig und korrekt.
D.h.:
Auch als "freiberuflicher" oder "selbständiger" Fahrer unterliegst du der FPersV;
und  DU  bist für deine Nachweise verantwortlich - als Selbständiger mußt du diese (über die 28 Tage hinaus) aufbewahren - genauso wie die Tachoscheiben von den analogen Kontrollgeräten, wenn du auch noch mit anderen Lkws gefahren bist.
D.h.:  DU  mußt auslesen lassen (und aufbewahren), wenn du gefahren bist - entweder gleich nach der Fahrt oder spätestens nach 28 Tagen. Wenn du einen Monat nicht fährst, gibt´s auch nichts zum Auslesen.
... und nicht vergessen: evtl. Bescheinigung(en) von Tätigkeiten gemäss der VO(EG) Nr.561/2006 für die "beschäftigungsfreie Zeit" (früher die sog. "Urlaubsscheine"😉.

Grüsse,
             motorina.

Motorina hat das richtig erkannt.

Wenn Du als Freiberufler ein Fahrzeug im Güterkraftverkehr bewegst, bist Du selbst Güterkraftverkehrsunternehmer und nur um es nochmal erwähnt zu haben: Hierfür brauchst Du auch eine Lizenz.

Du selbst musst Deine Fahrerkarte dann auch spätestens alle 28 Tage auslesen. Bei manchen Transportformen reicht der Speicher allerdings nicht für 28 Tage aus und dann muss sogar öfters ausgelesen werden; wobei es dafür noch keine Rechtsprechung gibt.

Mit dem Fahrzeuggerät bin ich nicht so schlüssig, weil ich noch nicht so recht weiß, wie das Fahrzeug in Dein Nutzungsrecht kommt. Aufgrund der bisherigen Informationen kann ich da auch noch nichts konkret zu sagen.

Es ist gesetzlich verankert, dass der Unternehmer zum Auslesen verpflichtet ist, allerdings der Fahrer auch seine Karte zur Verfügung stellen muss. Auch ist verankert, dass der Fahrer ein Anrecht auf eine Kopie der Daten hat.

Hallo ScaniaChris,

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris


... Mit dem Fahrzeuggerät bin ich nicht so schlüssig, weil ich noch nicht so recht weiß, wie das Fahrzeug in Dein Nutzungsrecht kommt. Aufgrund der bisherigen Informationen kann ich da auch noch nichts konkret zu sagen.

Es ist gesetzlich verankert, dass der Unternehmer zum Auslesen verpflichtet ist, allerdings der Fahrer auch seine Karte zur Verfügung stellen muss. Auch ist verankert, dass der Fahrer ein Anrecht auf eine Kopie der Daten hat.

Was meinst du mit "Fahrzeuggerät"? Das dig.KontrGerät und das Auslesen mit der Unternehmerkarte?

Dürfte in dem Fall von @keinfahrer eindeutig sein: Es scheint bei ihm so zu sein, dass er weder einen Miet- noch einen Überlassungsvertrag für den Lkw hat und somit nur einen Fahrauftrag erledigt.

D.h.: Er hat für diesen Lkw keine Unternehmerkarte (und wird sie auch nicht bekommen).

Begründung:
Eine Unternehmerkarte ist erforderlich und du erhälst sie nur für die auf dich bzw. deiner Fa. zugelassenen Lkws mit digKontrGerät.
Dies ist der Regelfall; bei bestimmten Miet-/Leasingverträgen mag diese Regelung evtl. abweichen.
Soweit mein Informationsstand.

Grüsse,
             motorina.
 

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