1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. Auslesepflicht ?

Auslesepflicht ?

hallo

ich bin ein freiberufler und die firma für die ich viel arbeite hat sich einen 12 tonner gekauft natürlich mit digitalen fahrtenschreiber
man sagt uns da wir keine reinen kraftfahrer sind müssten wir die fahrerkarten auch nicht auslesen lassen
ist das richtig oder mussich auch alle 28 tage meine karte auslesen lassen ?

LG

17 Antworten

hey,

wenn du die fahrerkarte 1x im digi-tacho hattest dann musst du sie auch spätestens alle 28tage auslesen ...

wenn du sie noch nicht benutzt hast musst du sie nicht auslesen

auslesepflicht besteht für alle karten, aber mach dir da mal keine gedanken, DU brauchst diese daten nicht, sondern das unternehmen für das du fährst...

die müssen die daten auslesen und archivieren, wie sie das auch mit tachoscheiben machen müssten...

die firma muss dir auch die gelegenheit geben zum auslesen...

ich seh das so, wenn sie die daten nicht wollen, dann sollen sie auch hinterher schauen, wie sie klarkommen, sollte mal eine betriebsprüfung oder ähnliches vorkommen

Hallo,

Wenn du innerhalb der 28 Tage mit dem LKW gefahren bist auf alle fälle auslesen (lassen)!

Grüße
Steini

Zitat:

Original geschrieben von Matze1390


hey,

wenn du die fahrerkarte 1x im digi-tacho hattest dann musst du sie auch spätestens alle 28tage auslesen ...

wenn du sie noch nicht benutzt hast musst du sie nicht auslesen

Das stimmt IMHO nicht ganz 😉 Wenn du nur einmal pro Jahr fährst reicht es wenn du direkt nach der Fahrt auslesen lässt.

Sonst müsste ich ja nach ner zb Probefahrt TGX mir jemanden suchen der mir alle 28tage die Karte ausließt 😉

Grüße
Steini

soweit zur theorie....

aber was passiert, wenn nicht ausgelesen wird?

meine karte ist seit der ersten benutzung noch kein einziges mal von meinem chef, der in seinem auftrage ausgelesen worden....

leider sind auch immernoch alle daten drauf (int fv), das einzigste, was mein chef in dem jahr, das ich nun auf diesem auto fahre, getan hat, ist 2 mal den tacho auszulesen, das wars....

und nu?
ich bekomme doch keine probleme, wenn die daten nicht da sind....
die probleme bekommt doch mein chef, weil er sich nicht gekümmert hat....

Zitat:

Original geschrieben von scandrive


soweit zur theorie....

aber was passiert, wenn nicht ausgelesen wird?

meine karte ist seit der ersten benutzung noch kein einziges mal von meinem chef, der in seinem auftrage ausgelesen worden....

leider sind auch immernoch alle daten drauf (int fv), das einzigste, was mein chef in dem jahr, das ich nun auf diesem auto fahre, getan hat, ist 2 mal den tacho auszulesen, das wars....

und nu?
ich bekomme doch keine probleme, wenn die daten nicht da sind....
die probleme bekommt doch mein chef, weil er sich nicht gekümmert hat....

hallöle

da du als fahrer auch einer nachweißpflicht unter liegst, weis ich nicht so genau ob du so einfach aus dieser nummer raus kommen würdest, mein chef hat sich nicht gekümmert?

er könnte dann ja sagen, trotz mehrmaligen aufforderungen kam herr xy nicht seiner pflicht nach seine fk nach 28 tagen auslesen zulassen!

das wäre wahrscheinlich die praxis?

gruß nobsch

ich aktualisier mich mal selber:

In § 2 Abs. 5 S. 1 FPersV steht das so drin:

Zitat:

Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass die Daten der Fahrerkarten spätestens alle 28 Tage, beginnend mit dem ersten Tag der Aufzeichnung, zur Speicherung im Betrieb kopiert werden.

- Danach kann nur eine Fahrerkarte ausgelesen werden, zu der ein Unternehmer gehört - sprich: Wer in keinem Beschäftigungsverhältnis steht, braucht nicht alle 28 Tage auszulesen.

 

- Die Fahrerkarte ist alle 28 Tage - das sind Kalendertage (!!!) - ausgelesen werden.

 

- Gehört man zu einem Unternehmen, muss die Fahrerkarte auch dann ausgelesen werden, wenn sie nicht benutzt wird. Ist man allerdings nicht beschäftigt oder selbständig, weil z. B. arbeitslos, braucht sie nicht in den Intervallen ausgelesen zu werden.

 

- Wenn man nur fremde Fahrzeuge fährt, hat das kein Einfluss darauf, dass der Unternehmer (z. B. die Werkstatt) die Fahrerkarten alle 28 Tage auslesen muss.

Zitat:

Original geschrieben von Matze1390


ich aktualisier mich mal selber:

😁

Zitat:

- Wenn man nur fremde Fahrzeuge fährt, hat das kein Einfluss darauf, dass der Unternehmer (z. B. die Werkstatt) die Fahrerkarten alle 28 Tage auslesen muss.

Jepp und da der TE Freiberufler ist würde ich an seiner Stelle zumindest selbst auslesen und die Daten dem Halter des LKW mit meiner Rechnung zukommen lassen 😉

Grüße
Steini

hai matze

unternehmen = chef bedeutet eigentlich fest eingestellt ( beschäftigungsverhältnis)? oder

weiter, so wie ich es sehe, das gerät selber wurde schon ausgelesen, also kümmert sich das unternehmen, schon drum!
also was liegt näher, wenn das kind in den brunnen gefallen ist!
zu sagen der fahrer kam seiner pflicht oder den aufforderungen nicht nach!
da das digi schon öfters als die karte ausgelesen wurde!

In § 2 Abs. 5 S. 1 FPersV steht das so drin:

ist ja alles schon und gut was da steht, nur leider ist es, so das text und praxis zwei sachen sind und es leider immer irgendwo eine klitze kleine lücke gibt wo se dich als fahrer am hintern kriegen wenn sie den wollen.

ich hab so nen schönes kleines buch da schreib ich mir alles rein, was war vom reifen bis bremse und sonst irgendwas und sollte ich nach 20 tagen auf dem hof kommen, dann nehm ich mir die 5 minuten und lass meine karte auslesen und hab dann meine ruhe!

Zitat:

Original geschrieben von steini111



Zitat:

Original geschrieben von Matze1390


ich aktualisier mich mal selber:
😁

Zitat:

Original geschrieben von steini111



Zitat:

- Wenn man nur fremde Fahrzeuge fährt, hat das kein Einfluss darauf, dass der Unternehmer (z. B. die Werkstatt) die Fahrerkarten alle 28 Tage auslesen muss.

Jepp und da der TE Freiberufler ist würde ich an seiner Stelle zumindest selbst auslesen und die Daten dem Halter des LKW mit meiner Rechnung zukommen lassen 😉

Grüße
Steini

das halte ich für eine sehr gute idee und am besten noch die daten für sich selber sichern!

Zitat:

Original geschrieben von nobscheb


das halte ich für eine sehr gute idee und am besten noch die daten für sich selber sichern!

so hatte ich es gemeint 😉

Grüße
Steini

nabend und danke erstmal für die tips

wenn ich es richtig verstehe brauche ich als freiberufler (also nicht als fahrer angestellt) meine karte nicht wirklich auslesen sondern die firma ist verantwortlich nach zu weisen wann und wo ihr lkw unterwegs war
laut bestimmungen gibt es doch auch einen zeitraum von 15 tagen in besonderen fällen wo man ohne fahrerkarte fahren kann wenn man am ende des tages einen ausdruck machen muss und diesen zu unterschreiben hat
somit müssten ja auch lenk und ruhezeiten für nicht berufskraftfahrer entfallen oder ?

Also die Lenk und Ruhezeiten gelten immer!
Die 15 Tage sind nur für Verlust der Karte zulässig, wenn du keine Karte hast darfst du nur Privat fahren aber nicht gewerblich!
Wie ich oben geschrieben habe ist für dich als selbstständiger ebenfalls die Aufbewahrungspflicht gültig 😉

Grüße und guts nächtle
Steini

Zitat:

Original geschrieben von nobscheb



hallöle
da du als fahrer auch einer nachweißpflicht unter liegst, weis ich nicht so genau ob du so einfach aus dieser nummer raus kommen würdest, mein chef hat sich nicht gekümmert?
er könnte dann ja sagen, trotz mehrmaligen aufforderungen kam herr xy nicht seiner pflicht nach seine fk nach 28 tagen auslesen zulassen!
das wäre wahrscheinlich die praxis?

gruß nobsch

das dürfte dann wohl eher auf aussage gegen aussage tendieren....

denn auslesen heisst nicht löschen...
auslesen bedeutet KOPIEREN der daten...

btw, kann ich nachweisen, dass ich nicht am firmenstandort war...und dass keinerlei verträge mit irgendwelchen unternehmen bestehen, merken die kontrollbehörden bei der kontrolle...

ganz nebenbei, für mich persönlich hab ich meine sicherungen der karte...

Deine Antwort