Ausländisches Fahrzeug im Ausland fahren?
Hallo,
würde gerne wissen ob ich ein ausländisches Fahrzeug im nicht EU Ausland (Kroatien) fahren darf?
Ich bin deutscher und lebe in Deutschland + deutscher EU-Führerschein. Darf ich von jemanden privat in Kroatien das Auto fahren??
Beste Antwort im Thema
Klar darfste das, du darfst aber nicht das Auto des kroatischen Bekannten hier in Deutschland bewegen.
29 Antworten
Die Rede hier ist von Privat-Auto und nicht Autoverleih
Wenn ich jetzt hier dem Bekannten (nicht Familie) mein Auto gebe und er wird dann von der Polizei angehalten, kann die Polizei dann nicht behaupten ich würde illegales/schwarz Autoverleih betreiben??
Deswegen z.b. ist in Kroatien verboten ein kroatisches Boot zu fahren. Nur über Bootsverleih erlaubt. Ist es ein Privat-Boot wird sofort eine hohe Geldstrafe fällig + Boot beschlagnahmt!
@ MMGolfGT:
Solche Spezial-Gesetze kann keiner so genau wissen, wenns noch keinen betroffen hat.
das bedeutet aber auch, daß Dir kaum einer, bei solchen Spezial-Gesetzen, eine passende Antwort geben kann.
-> Polizei:
Hatten wir auch schon geklärt: Warum sollte die Polizei was illegales unterstellen?
Es gibt ja keine Anhaltspunkte.
-> Papiere dabei?
-> Papiere passen zum Auto?
-> keine Diebstahlmeldung?
Und Geld nimmst Du ja auch nicht. Denn sonst würde es unter Umständen andere Probleme geben:
-> Gewerbe angemeldet?
-> Steuern?
Aber ganz ehrlich, so eine Frage hat für mich wirklich schon was kurioses.
Bezug zu Deinen kroatischen Booten:
Wie bitte?
Es gibt in Kroatien also keine Fischer? So so ... 😕
Oder bezieht sich das auf Ausländer die in Kraotien ein kroatisches Boot fahren?
Die wirfst mit dem kroatischen Spezialfall um Dich, fragst aber allgemein.
Wenn Du solche Spezialregelungen wie in Kroatien kennst, muß Du bei Deiner Frage auch unweigerlich das Land angeben um welches es sich bei DIR handelt.
Wie sollen wir sonst wissen obs DA eventuell auch eine Spezialregelung gibt.
Viele liebe Grüße
-->GreenHeaven
PS:
Das mit der Versicherung ist noch nicht beantwortet!
So aus dem Bauch heraus kann ich mir nicht vorstellen das der TE ein Problem bekommt wenn er als Ausländer in Kroatien ein PKW das dort zugelassen ist fährt. Steuertechnisch ist damit doch alles in Ordnung.
Etwas anderes ist es doch nur dann wenn jemand als seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, aber sein Fahrzeug unter deutschen Hoheitszeichen weiterfahren möchte. Da ist es doch klar das der entsprechende Staat möchte das derjenige das Auto verzollt (ok in der Schweiz hat man Glück wenn man es als Übersiedlungsgut durchbekommt).
Fazit meinerseits:
Als deutscher mit deutschem Führerschein und im Ausland mit inländischem Fahrzeug kein Problem.
Ausnahme:
Spezielles Gesetz was einem genau das verbietet. Habe ich aber in Europa noch nie davon gehört.
Wichtig in meinem Augen ist immer der Wohnsitz. Und man muss auch nicht so einfach ein Auto vertzollen wenn man damit über die Grenze fährt. In der Regel gibt es da höchstens eine Verpflichtung den Wagen in einer bestimmten Frist wieder auszuführen. Verstreicht die Frist werden natürlich Steuern und Zoll fällig.
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Zitat:
@Drahkke schrieb am 24. November 2011 um 00:19:16 Uhr:
Das ist definitiv erlaubt. Ich mache das jedes Jahr, wenn ich mit meinem Privatwagen nach Kroatien in Urlaub fahre.Zitat:
Original geschrieben von ulmamo
Die Frage von MMGolfGT ist doch, ob ich (deutscher Staatsbürger) in Kroatien ein Fahrzeug benutzen darf, das in Kroatien nicht zugelassen ist.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 24. November 2011 um 00:19:16 Uhr:
Das ist definitiv erlaubt. Ich mache das jedes Jahr, wenn ich mit meinem Privatwagen nach Kroatien in Urlaub fahre.Zitat:
Original geschrieben von ulmamo
Die Frage von MMGolfGT ist doch, ob ich (deutscher Staatsbürger) in Kroatien ein Fahrzeug benutzen darf, das in Kroatien nicht zugelassen ist.
Zitat:
@Praxisgirl schrieb am 12. Januar 2016 um 21:40:00 Uhr:
Zitat:
@Drahkke schrieb am 24. November 2011 um 00:19:16 Uhr:
Das ist definitiv erlaubt. Ich mache das jedes Jahr, wenn ich mit meinem Privatwagen nach Kroatien in Urlaub fahre.
Und mit drei Antworten hintereinander kramst Du jetzt einen mehr als vier Jahre alten Thread aus?
Egal wie alt, das Hervorkramen war es wert. Denn der Beitrag von Drahkke ...
Zitat:
@Drahkke schrieb am 24. November 2011 um 00:19:16 Uhr:
Das ist definitiv erlaubt. Ich mache das jedes Jahr, wenn ich mit meinem Privatwagen nach Kroatien in Urlaub fahre.Zitat:
Original geschrieben von ulmamo
Die Frage von MMGolfGT ist doch, ob ich (deutscher Staatsbürger) in Kroatien ein Fahrzeug benutzen darf, das in Kroatien nicht zugelassen ist.
... war köstlich trocken. Ob die Ironie damals wohl verstanden worden ist?
Zitat:
@Praxisgirl schrieb am 12. Januar 2016 um 21:41:49 Uhr:
Zitat:
@Drahkke schrieb am 24. November 2011 um 00:19:16 Uhr:
Das ist definitiv erlaubt. Ich mache das jedes Jahr, wenn ich mit meinem Privatwagen nach Kroatien in Urlaub fahre.
Hallo ...ich habe ein anderes Problem
Ich habe eine CH Führerausweis und ein CH Auto lebe in CH .... Habe aber auch ein Wohnsitz in Kroatien und dort kroatische Autos .....darf ich nun offiziell mit meinem ch Führerschein dort meine kroatischen Autos bewegen oder nicht ... Ich streite derzeit mit den Schweizern da ich bisher 2 Ausweise hatte die miteinander gekoppelt waren und jedesmal bei Verlängerung streiten muss
Ich hatte in Kroatien deswegen Probleme da sie sagten ich lebe ebenso dort mit Haus und Fahrzeugen und muss deswegen auch einen kroatischen Ausweises haben ....der Schweizer kennt keine 2 Wohnsitze und sagt ich muss den Führerschein von der Schweiz haben .... Bisher hatte ich 2 scheine mit einem Eintrag das sie nur zusammen gültig sind ...