ausländisches Auto anmelden
Hallo,
Ich bin vor 4 Monaten mit meinem französischen Auto nach Deutschland gezogen.
Ich hatte mich erkundigt und gelesen, dass ich mein Auto in Deutschland erst nach einem Jahr anmelden muss. Da ich aber in etwa 4-5 Monaten wieder nach Frankreich ziehen werde, dachte ich, ich würde das Auto nicht ummelden, um es dann einen Monat später in Frankreich wieder umzumelden.
Aber heute Morgen wurde ich von der Polizei kontrolliert und mir wurde erklärt, dass ich nur 6 Monate Zeit habe, um mein Auto in Deutschland anzumelden.
Muss ich mein Kennzeichen jetzt ändern lassen und es dann in ein paar Monaten in Frankreich wieder umtauschen lassen?
Danke
Diane
32 Antworten
Wahrscheinlich wirst Du mit Deinem ausländischen Kennzeichen regelmäßig rausgezogen. Hat ja jetzt wohl offensichtlich auch nicht lange gedauert.Schon alleine das wäre es mir wert die Zeit über ein Deutsches Schild zu haben.
Zitat:
@Incommunicado schrieb am 08. Dez. 2024 um 16:5:38 Uhr:
Wahrscheinlich wirst Du mit Deinem ausländischen Kennzeichen regelmäßig rausgezogen.........
Wieso das denn? 🙄
Ich bin in über 40 Jahren mit ausländischen Kennzeichen dreimal in Italien und der Schweiz angehalten worden. Zweimal war ich zu schnell und einmal bin ich in eine Kontrolle im Zuge einer Fahndung geraten. Wie lange ich schon im Land war, hat mich nie jemand gefragt.
Man kann auch Panik bei der TE verbreiten🙄+
Zitat:
@gardetzki schrieb am 8. Dezember 2024 um 15:49:02 Uhr:
Erkundige dich auf der nächst gelegenen Kfz Zulassungsstelle.
Ich an deiner Stelle würde nichts unternehmen. Sonst musst du ja auch eine neue Versicherung und TÜV Abnahme usw..............
Gültige HU des Herkunftlandes wird anerkannt und muss nicht erneuert werden.......und zur Zulassungsstelle würde ich auch nicht gehen, weil ich ja keine schlafenden Hunde wecken will.
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Zitat:
@-5- schrieb am 8. Dezember 2024 um 16:01:39 Uhr:
Unter Umständen sogar bis zu 3 Jahre (Absatz 7).
Aber sobald der regelmäßige Standort des Fahrzeugs in Deutschland ist, ist unverzüglich umzumelden.
Die 3 Jahre aus Absatz 7 beziehen sich mMn im Wesentlichen auf Firmenwagen.
So wie man als Münchener Mitarbeiter eines Konzerns aus Hamburg ja auch problemlos in München wohnen und ein Hamburger Kennzeichen an seinem Firmenwagen haben darf, so wird man wohl auch als Mitarbeiter eines Pariser Konzerns in München wohnen und ein Pariser Kennzeichen haben dürfen, in dem Fall halt nur für 3 Jahre (was bei üblichen Firmenwagen ja kein Problem ist).
Beim TE handelt es sich aber, wenn ich es richtig verstanden habe, um ein privates Fahrzeug. Wenn man nun mit seinem privaten Auto von Buxtehude (Kreis Stade) nach Frontenhausen (Landkreis Dingolfing-Landau) umzieht, dann muss man es auch unverzüglich ummelden. Auch dann, wenn man die Absicht hat innerhalb von 10 Monaten nach Kallmuth (Kreis Euskirchen) weiterzuziehen, was eine weitere Ummeldung erfordern würde. Entsprechend ist es dann auch, wenn man von Paris nach Hamburg und später weiter nach Madrid umzieht: es gibt keine Frist, sondern die Ummeldung ist "unverzüglich" durchzuführen.
Und, ja: unabhängig von der formalen Rechtslage hängen etwaige Probleme in der Praxis sehr von der jeweiligen Nachweisbarkeit ab, und ob es überhaupt jemandem auffällt und jemanden interessiert.
Kommt vielleicht auch auf die Region an. Hier in München sehe ich in meiner Straße seit Jahren das gleiche österr. Auto stehen, juckt niemand. In Buxtehude würde es vielleicht eher auffallen.
Ich frage mich, was wohl passieren würde, wenn man mit einem nicht umgemeldeten Auto in einen Unfall verwickelt wird. Was sagt eigentlich die Versicherung (in diesem Fall die französische Versicherung) dazu, wenn das Auto längst außer Landes ist und der Halter unter der gemeldeten französischen Adresse längst nicht mehr erreichbar ist?
Das war bei meiner Auswanderung 2021 meine größte Sorge; wir haben auch aus diesem Grund (und weil wir es auch wollten) unsere mitgebrachten Autos so schnell wie es möglich war im Zielland angemeldet. Das Stichwort lautet in der Tat "unverzüglich" und in unserem Zielland Schweden lautet die Frist 14 Tage. 14 Tage ging aus verwaltungstechnischen Gründen nicht (die Zuteilung der Personennummer dauerte länger), aber danach dann SOFORT. Für mich keine Diskussion, das macht man einfach.
Eine Adresse sollte man schon haben, das ist doch leicht zu realisieren. Zb bei Eltern oder Freunden, die die Post weiterleiten.
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 9. Dezember 2024 um 08:41:08 Uhr:
Ich frage mich, was wohl passieren würde, wenn man mit einem nicht umgemeldeten Auto in einen Unfall verwickelt wird. Was sagt eigentlich die Versicherung (in diesem Fall die französische Versicherung) dazu, wenn das Auto längst außer Landes ist und der Halter unter der gemeldeten französischen Adresse längst nicht mehr erreichbar ist?
Ich frage mich vorher die Versicherung, die Information haben soll, dass oder wie lange der Versicherungsnehmer außer Landes ist. Natürlich kann der Versicherte so "schlau" sein und wenn er die Fristen versäumt hat, dies auch der Versicherung auf Nachfrage mitzuteilen.
Außerdem kannst Du Dir die Deutschen Schilder, wenn Du wieder in Frankreich bist, als Andenken an die Wand nageln.
Ist doch auch schön 🙂
Zitat:
@Roman1971 schrieb am 9. Dezember 2024 um 09:04:48 Uhr:
Ich frage mich vorher die Versicherung, die Information haben soll, dass oder wie lange der Versicherungsnehmer außer Landes ist. Natürlich kann der Versicherte so "schlau" sein und wenn er die Fristen versäumt hat, dies auch der Versicherung auf Nachfrage mitzuteilen.
Bitte meinen Text richtig lesen: es ging um die Frage, was ggf. bei einem Unfall in so einer Konstellation passiert. Da wird man wohl Farbe bekennen müssen, wo man denn aktuell wohnhaft ist. Und wenn rauskommt, dass man seit Monaten in einem anderen Land wohnhaft ist und das der Versicherung nicht mitgeteilt hat, ist das sicher eine Obliegenheitsverletzung, abgesehen davon dass auch die Zulassungsbehörden im Zielland da ein Wörtchen mitzureden haben. Auch die Kfz-steuerrechtliche Seite sollte man da nicht außer Acht lassen, das wurde hier an anderer Stelle schon ausführlich besprochen.
Einfach zu sagen, "irgendjemand anders sammelt meine Post ein" ist jedenfalls keine kluge Strategie. So schwierig ist das Ummelden eines Autos ja nun auch nicht.
Steht eigentlich in irgendwelchen AKB, wie lange ein Auto max. im Ausland rumfahren darf? Ich habe darüber bisher noch nirgends was gelesen.
Als ich ein Jahr durchgehend und ein Jahr mit kurzen Unterbrechungen mit meinem Fahrzeug in der Schweiz rumgefahren bin, hat das niemanden interessiert.
Die Versicherungen bekommen nicht mal mit, wenn Halter oder VN verstorben sind, solange der Beitrag noch eingeht.
Manche stellen sogar eVB's auf schon längst verschiedene Personen aus
U.a. wegen solchen Dingen habe ich hier schon geschrieben, dass ich mir wegen ein paar Monaten mit einem ausländischen Kennzeichen in Deutschland keinen Kopf machen würde.
Mich würde aber mal interessieren, ob die Panikmacher hier anstelle der TE ihr Fahrzeug ummelden würden, wahrscheinlich nicht.
Für den TE wird es doch erst kritisch, wenn er zur Umschreibung aufgefordert wird.
Bis das passiert, ist er schon wieder in Frankreich bei rotwein und Camembert