Auskunft von Straßenverkehrsamt
Hallo,
hat hier jemand schon mal eine Auskunft von einem Straßenverkehrsamt (bzw. einer ähnlichen Behörde) verlangt? (Zum Beispiel die Begründung für ein Tempolimit o. ä.)
Kam eine (zufriedenstellende) Antwort? Wie lange hat es gedauert? Habt ihr das Amt vielleicht sogar zu einer "guten Tat" 😉 bewegen können?
Ich habe mir letztens den Spaß erlaubt, aber bis jetzt kam (leider erwartbar) nicht mal eine Eingangsbestätigung.
Soweit ich weiß, gibt es ja einen Rechtsanspruch auf Auskünfte?
Beste Antwort im Thema
Meine Güte! Wie kann man das nur so missverstehen. Die Mail selbst war kein Spaß. Er hatte eine ernst gemeinte Frage an das Amt. Den "Spaß" hat er nur als Umschreibung des Prozesses benutzt, da das zu erwartende Ergebniss eine fehlende Antwort des Amtes war. Und bisher hatte er ja damit recht.
Boar ey... 🙄
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Meine Güte! Wie kann man das nur so missverstehen. Die Mail selbst war kein Spaß. Er hatte eine ernst gemeinte Frage an das Amt. Den "Spaß" hat er nur als Umschreibung des Prozesses benutzt, da das zu erwartende Ergebniss eine fehlende Antwort des Amtes war. Und bisher hatte er ja damit recht.
Boar ey... 🙄
Also ich hatte zweimal Kontakt mit der Autobahndirektion und zweimal am selben Tag die Antwort erhalten. Einmal eine Erklärung eines Sachverhalts. Einmal ein Dankeschön für einen Hinweis. Letzteres war eine Frage danach, warum nach einem temporären 80er Schild 100m später 120 über die elektronische Schilderbrücke angezeigt wird und man deshalb dann mit 120 durch die Baustelle gondeln kann. Die Begründung war, dass die 120 für die 2. Baustelle in 800m galt, die Anzeige sich aber dummerweise in der 1. Baustelle befand und die Leitstelle von der ersten nix wusste. Wurde online korrigiert.
Behörden tun schon was, nur nicht jede.
Zitat:
@Mario_G7 schrieb am 6. November 2018 um 07:06:26 Uhr:
Ich habe mir letztens den Spaß erlaubt, aber bis jetzt kam (leider erwartbar) nicht mal eine Eingangsbestätigung.Soweit ich weiß, gibt es ja einen Rechtsanspruch auf Auskünfte?
Kannst du den Text, den du weggeschickt hast ein mal Wort für Wort in einem Beitrag schreiben. Danke!
Es gibt so einige Schreiben, wo ich nicht drauf reagiere. 😉
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Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Mit dem schlechten Straßenzustand auf der ....-Straße wurde damals eine Geschwindigkeitsbeschränkung begründet (Link zu Zeitungsartikel; hier steht sinngemäß, dass das Tempolimit wegen den Straßenschäden eingerichtet wurde)
Im Juli und August diesen Jahres wurde die Straße grundlegend saniert, die Geschwindigkeitsbeschränkung in Höhe von 70 km/h jedoch beibehalten. Nach § 3 Abs. 2 StVO für normale Kraftfahrzeuge bis 3,5 t beträgt die reguläre Höchstgeschwindigkeit jedoch 100 km/h.
Ich möchte Sie deshalb fragen:
1. Ist geplant, die Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h aufzuheben?
2. Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?
3. Wie wird die derzeit geltende Geschwindigkeitsbeschränkung begründet? (Bitte ggf. die besonderen örtlichen Verhältnisse nach § 45 Abs. 9 StVO genauer erläutern)Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Zitat:
@PeterBH schrieb am 6. November 2018 um 08:52:31 Uhr:
Ich hab mal im Rahmen eines Owi-Verfahrens ein 70iger Schild bemängelt, welches unmittelbar hinter einem Vorfahrtsstraße-Schild angebracht war und daher erst sehr spät zu erkennen war.Antwort der Behörde: Alles ok, Schild ist bestens in ausreichender Entfernung zu erkennen.
Und kurz danach hing das Schild am gleichen Pfosten, wie das Vorfahrtsstraßen-Schild.
Merke: Behörden machen keine Fehler, sie ändern nur manchmal ihre gute und richtige Ansicht in eine bessere und noch richtigere.
Peter, schreibe das nochmal bitte. Ich kann nur ein Danke vergeben.
Gruß
Falls es noch jemanden interessiert: Ich habe mittlerweile eine Rückmeldung mit zufriedenstellenden Inhalt bekommen.
Zitat:
@Mario_G7 schrieb am 16. Dezember 2018 um 04:38:31 Uhr:
Falls es noch jemanden interessiert: Ich habe mittlerweile eine Rückmeldung mit zufriedenstellenden Inhalt bekommen.
Na dann schieß mal los, was haben sie denn geantwortet? Bin jetzt doch etwas neugierig.
Das Tempolimit soll aufgehoben werden. Wann ist aber unklar, weil noch Griffigkeitsprüfungen des Asphalts durchgeführt werden sollen/müssen.
Zitat:
@Mario_G7 schrieb am 16. Dezember 2018 um 06:36:30 Uhr:
Das Tempolimit soll aufgehoben werden. Wann ist aber unklar, weil noch Griffigkeitsprüfungen des Asphalts durchgeführt werden sollen/müssen.
Du hast alles richtig gemacht. In vernünftiger Sprache dein Anliegen vorgebracht, um eine Auskunft einer Behörde zu bekommen. Und selbstverständlich sind die Behörden angehalten, dem Bürger Auskunft zu erteilen. Ich hatte in der Vergangenheit selbst einige Anfragen an ein Landratsamt geschickt mit zugegebenem spassigem Inhalt, der auch erkennbar war. Die Behörde hatte darauf selbst hunorvoll reagiert und mein "Anliegen" beantwortet. 😛
Zitat:
@Mario_G7 schrieb am 16. Dezember 2018 um 06:36:30 Uhr:
Das Tempolimit soll aufgehoben werden. Wann ist aber unklar, weil noch Griffigkeitsprüfungen des Asphalts durchgeführt werden sollen/müssen.
Danke für die Nachfrage und die Info. Dann sind es also die langsam mahlenden Mühlen der Verwaltung und nicht schiere Willkür, wie von manchem vermutet.
Grüße vom Ostelch