Auskunft von Straßenverkehrsamt

Hallo,

hat hier jemand schon mal eine Auskunft von einem Straßenverkehrsamt (bzw. einer ähnlichen Behörde) verlangt? (Zum Beispiel die Begründung für ein Tempolimit o. ä.)
Kam eine (zufriedenstellende) Antwort? Wie lange hat es gedauert? Habt ihr das Amt vielleicht sogar zu einer "guten Tat" 😉 bewegen können?

Ich habe mir letztens den Spaß erlaubt, aber bis jetzt kam (leider erwartbar) nicht mal eine Eingangsbestätigung.

Soweit ich weiß, gibt es ja einen Rechtsanspruch auf Auskünfte?

Beste Antwort im Thema

Meine Güte! Wie kann man das nur so missverstehen. Die Mail selbst war kein Spaß. Er hatte eine ernst gemeinte Frage an das Amt. Den "Spaß" hat er nur als Umschreibung des Prozesses benutzt, da das zu erwartende Ergebniss eine fehlende Antwort des Amtes war. Und bisher hatte er ja damit recht.

Boar ey... 🙄

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Der trollt doch nur. Wenn widerlegt, kommen nur noch Luftblasen.

Wie wäre es denn, wenn du dich trotzdem mal an die Beschilderung hälst, und nicht "was du glaubst fahren zu können" ?
Gehe zum Amt und rede mit denen, deine Fragen werden sicher beantwortet.

Warum nur besprechen? Da soll sich das Amt schön in einer schriftlichen Auskunft festlegen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Allgemeinverfügung dem äußerlichen Anschein nach nicht vorliegen.

Da werden sich Mails stapeln bis unter die Decke.
Das ist halt so, wird aber auch keine Dringlichkeit beigemessen.
Ich kann aber hingehen und mit denen Reden, das machen die.
Und ich habe dann eine gute und sichere Erklärung.
Ob ich damit leben kann ist eine andere Sache.
Aber es gibt dann Klarheit.

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Nach 3 Monaten Untätigkeit...

Ach, ich muss ja nicht über jedes noch so abwegige Stöckchen springen.

Einfache und oft gelesene Begründung für die Beibehaltung des Limits ist der neue Straßenbelag. Der bietet eine geraume Zeit noch nicht den nötigen Grip.

Zitat:

@mick070 schrieb am 6. November 2018 um 10:21:22 Uhr:


Nach 3 Monaten Untätigkeit...

Ach, ich muss ja nicht über jedes noch so abwegige Stöckchen springen.

So so, aber Wichtiges und vor allem Richtiges zum Thema kannst du nicht beitragen?

Auch hier: was ist nicht richtig?

Ach, lass stecken. *plonk*

Zitat:

@PeterBH schrieb am 6. November 2018 um 10:26:19 Uhr:


Einfache und oft gelesene Begründung für die Beibehaltung des Limits ist der neue Straßenbelag. Der bietet eine geraume Zeit noch nicht den nötigen Grip.

Oder ist lauter als der alte Belag und dient damit dem Lärmschutz. Gibt tausend Möglichkeiten...

Zitat:

@PeterBH schrieb am 6. November 2018 um 10:26:19 Uhr:


Einfache und oft gelesene Begründung für die Beibehaltung des Limits ist der neue Straßenbelag. Der bietet eine geraume Zeit noch nicht den nötigen Grip.

Aber doch nicht seit Mitte August?

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 06. Nov. 2018 um 10:28:39 Uhr:


So so, aber Wichtiges und vor allem Richtiges zum Thema kannst du nicht beitragen?

Diese Frage kommt ausgerechnet von dir? Welche wichtigen und richtigen Beiträge kamen denn hier von dir? Oder sind dazu nur die anderen verpflichtet?

Grüße vom Ostelch

Jawol so ist´s richtig, fragen darf man, und dazulernen auch.

Darf man sein Kennzeichen bei Streckenverboten abdecken? Schließlich geht es niemanden etwas an, dass ich von einem Streckenverbot betroffen bin. Gibt die DSGVO da irgendeine Handhabe? (wir klammern das konkurrierende Veränderungsverbot nach dem StVG mal aus). 😎 😁 ....*nichternstgemeint* 😉

ich habe mich schon mehrfach an die Stadt gewandt:
- Fußgängerampel mit fehlendem Geradeauspfeil (Linksabbiegen ging vor dem Überweg)
- Litfasssäule mitten in den Radweg gebaut
- Vorfahrt beachten Schilder standen am Kreisverkehr nach dem fahrbahnbegleitenden Radweg

In allen Fällen entstand nicht nur ein freundlicher Kontakt, mein Anliegen wurde auch aufgenommen und die Beschilderung kurzfristig geändert.

Zitat:

@Mario_G7 schrieb am 6. November 2018 um 07:06:26 Uhr:


Hallo,

….

Ich habe mir letztens den Spaß erlaubt, aber bis jetzt kam (leider erwartbar) nicht mal eine Eingangsbestätigung.

Auf Spaß-eMails würde ich auch nicht reagieren.

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