ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Augenärztliches Gutachten

Augenärztliches Gutachten

Themenstarteram 6. Januar 2011 um 16:55

Hallo zusammen,

ich hoffe dass ich mit meiner Frage hier richtig bin...

Als ich vor ca. sechs Jahren meinen Führerschein gemacht habe brauchte ich aufgrund eines Augenleidens ein Äugenärztliches Gutachten anstelle des normalen Sehtests.

Meines Wissens ist dieses Gutachten 6 Jahre gültig, was mir mein Augenarzt heute auch telefonisch bestätigte.

Kurzum: mein Gutachten ist wahrscheinlich kurz vor Weihnachten abgelaufen.

Auf meinem Führerschein steht allerdings nur die Einschränkung 01, also, dass ich Brillenträger bin. Da steht nicht, dass meine Fahrerlaubnis irgendwann erlischt. Von der Führerscheinstelle habe ich bislang keine Post bekommen.

Ein neues Gutachten würde mich 78€ kosten.

Also zu meiner Frage: Muss ich nun zum Augenarzt oder nicht? Brauche ich ein Folgegutachten bzw. ein Neues oder muss ich einfach nichts tun?

Noch zur Ergänzung, weil das in vielen Foren in denen ich bis jetzt gesucht habe zu Verwirrung geführt hat:

Augenärztliches Gutachten ist nicht das gleiche wie der Sehtest beim Optiker!

Das Gutachten ist für Leute, die im normalen Sehtest nicht bestehen würden, oder beispielsweise ein chronisches Augenleiden haben.

Viele Grüße

Stefan

Beste Antwort im Thema

Hat dein Führerschein ein Ablaufdatum? Das steht hinten in Spalte 11 hinter der Führerscheinklasse oder vorne unter 4b. Man bekommt auch keine Post von der Führerscheinstelle, denn es steht ja alles im Führerschein drinn.

 

Wenn du den Führerschein nicht verlängern lassen musst dann brauchst du auch kein Gutachten. Beim LKW Führerschein braucht man das gleiche Gutachten, alle 5 Jahre, da der Führerschein nur für 5 Jahre Gültig ist und dann verlängert werden muss. Das Augenärztliche Gutachten gilt etwa 1 Jahr sowie das Ärtzliche Gutachten, in der Zeit kann man einen neuen Führerschein beantragen, braucht man länger als ein Jahr bis man ihn beantrag ist das Gutachten verfallen. Ich denke dadurch kommt dein Arzt auf die 6 Jahre Gültigkeit.

 

Wobei wenn du weist das du eine Sehschwäche hast dann wäre es evtl von Vorteil für dich wenn du regelmäsig zum Augenarzt gehst, nicht das es sich schleichend Verschlechtert und du das nicht merkst.

 

21 weitere Antworten
Ähnliche Themen
21 Antworten

Hat dein Führerschein ein Ablaufdatum? Das steht hinten in Spalte 11 hinter der Führerscheinklasse oder vorne unter 4b. Man bekommt auch keine Post von der Führerscheinstelle, denn es steht ja alles im Führerschein drinn.

 

Wenn du den Führerschein nicht verlängern lassen musst dann brauchst du auch kein Gutachten. Beim LKW Führerschein braucht man das gleiche Gutachten, alle 5 Jahre, da der Führerschein nur für 5 Jahre Gültig ist und dann verlängert werden muss. Das Augenärztliche Gutachten gilt etwa 1 Jahr sowie das Ärtzliche Gutachten, in der Zeit kann man einen neuen Führerschein beantragen, braucht man länger als ein Jahr bis man ihn beantrag ist das Gutachten verfallen. Ich denke dadurch kommt dein Arzt auf die 6 Jahre Gültigkeit.

 

Wobei wenn du weist das du eine Sehschwäche hast dann wäre es evtl von Vorteil für dich wenn du regelmäsig zum Augenarzt gehst, nicht das es sich schleichend Verschlechtert und du das nicht merkst.

 

Themenstarteram 6. Januar 2011 um 17:59

Danke für deine schnelle Antwort.... also ein ''Verfallsdatum'' steht nicht auf meinem Füherschein. Das ist schon mal gut.

Ich verstehe im Moment nur nicht warum das Gutachten abläuft, die Fahrerlaubnis aber nicht.... . Anderseits: woher soll ich wissen wann das Gutachten abläuft, wenn es nirgens steht?

Ich hab jetzt aber erstmal keinen Bock auf der Führerscheinstelle anzurufen und zu fragen... am Ende wecke ich noch schlafende Hunde.

Beim Augenarzt hab ich jetzt erstmal nen Termin für den 25.02.11, aber wenn sich rausstellt, dass ich das nicht brauch, sag ich eben rechtzeitig wieder ab.

Nur so am Rande, damit hier kein falscher Eindruck entsteht:

Zum Thema Sehschwäche... ich fahre nicht blind umher ;-), kann mit den meisten ''gesunden'' Autofahrern durchaus mithalten :-) und hatte auch noch nie einen Unfall...

Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen sind eigentlich jedem zu empfehlen und werden im Gegensatz zu diesem blöden Gutachten auch von gesetlichen Krankenkassen übernommen.

Das Gutachten ist nur deswegen ein Jahr "gültig", weil es in dieser Zeit ja zu einer Änderung kommen kann. Ein Arzt kann ja keine Gewähr dafür übernehmen, dass etwas in x Jahren noch genauso ist wie zum Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens. Nur für diesen Zeitpunkt und die kurze Zeit danach ist er verantwortlich für die Richtigkeit des Gutachtens.

Die 01 als Eintrag meint ja erst mal nur, dass du eine geeignete Sehhilfe brauchst. Wenn sonst nichts im FS steht, dann war das augenärztliche Gutachten auch nur zur Erlangung der FE nötig.

Gruß Tecci

Moin Tecci,

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

 

Die 01 als Eintrag meint ja erst mal nur, dass du eine geeignete Sehhilfe brauchst.

gilt das "01" eigentlich für alle Sehhilfen, also Brillen und Kontaktlinsen? Oder gibt es da Unterschiede?

 

MfG

invisible_ghost

am 6. Januar 2011 um 21:50

Steht für Sehhilfe. Brille oder Kontaktlinse ist egal.

Gruß

Frank, Schneebrille ist wieder was anderes :D

Soweit mir bekannt, ist das egal. Geeignet kann ja alles mögliche sein, aber ich denke, mit Brille und Linsen dürften 99% der Fälle abgedeckt sein ;)

Gruß Tecci

Edit: War einer schneller ;) Aber sehe ich genauso, auch wegen Schnee und so :D

am 6. Januar 2011 um 21:55

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Edit: War einer schneller ;)

Das ist doch egal. Lieber 2x richtig.

Gruß

Frank

Themenstarteram 6. Januar 2011 um 22:05

Na dann bin ich ja erstmal beruhigt... ich hab mich heute erst mal volle Hütte erschrocken. Es hätte ja sein können, dass ich seit einem Monat ohne Führerschein umhergurke und nichts davon weiß... . Aber ich sehe das im Moment genauso... es steht nichts im FS dass die Fahrerlaubnis irgendwann erlischt, ich habe keine Aufforderung erhalten ein Gutachten vorzulegen... also wird das schon passen.

In anderen Foren habe ich gelesen, dass es solche Aufforderungen von der Führescheinstelle durchaus gibt.

Noch ne kurze Frage an stolze Besitzer einer LKW-Fahrerlaubnis: wie sieht denn das bei euch aus? wo steht denn da auf dem FS, wann die Erlaubnis erlischt? Ihr braucht doch auch so blöde Untersuchungen alle 5 (?) Jahre... . Werdet ihr dazu noch explizit aufgefordert oder ist Eigeninitiative gefragt?

Vielen Dank bis hierher... jetzt kann ich erstmal ruhig schlafen ;-)

Stefan

@Frank & Tecci

Theoretische Frage: Könnte sich ein Brillenträger, welcher diese warum auch immer nicht trägt; bei einer Kontrolle damit herausreden, daß er Kontaktlinsen trägt?

 

MfG

invisible_ghost

 

 

ps: Falls die korrekte Antwort etwas illegales beinhalten sollte, dann verzichtet bitte darauf.

Themenstarteram 6. Januar 2011 um 22:08

Wenn man genau hinsieht, erkennt man ob in einem Auge eine Kontaktlinse ist oder nicht... das ist die Gelegenheit einem Polizisten tief in die Augen zu sehen :-) (wenn man das will)

am 6. Januar 2011 um 22:13

Zitat:

Original geschrieben von xxxstefanxxx

Noch ne kurze Frage an stolze Besitzer einer LKW-Fahrerlaubnis: wie sieht denn das bei euch aus? wo steht denn da auf dem FS, wann die Erlaubnis erlischt? Ihr braucht doch auch so blöde Untersuchungen alle 5 (?) Jahre... . Werdet ihr dazu noch explizit aufgefordert oder ist Eigeninitiative gefragt?

Stefan

Der LKW-Führerschein ist bis zum 50. Lebensjahr gültig. Ablaufdatum steht auf dem Führerschein (Scheckkartenführerschein)

Soll er weiter gültig sein, muss man selber aktiv werden, sich untersuchen und den Führerschein verlängern lassen.

Gruß

Frank, jetzt ohne LKW-Führerschein unterwegs.

Themenstarteram 6. Januar 2011 um 22:19

Ahh... alles klar. Wenn es auf dem LKW-FS so steht, müsste es ja dann bei mir, im Fall meine Fahrerlaubnis wäre nur zeitlich begrenzt, auch so vermerkt sein.

Dann liegen wir wohl richtig mit unserer Einschätzung

BTW: hat sich das mit der LKW-FE nicht geändert? Muss man jetzt nicht schon ab dem Erwerb der FE alle paar Jahre zum Arzt? Meines wissens musste man früher (mit der alten FE) ab 50 und jetzt, mit der neuen LKW-FE immer alle paar Jahre hin.

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost

Theoretische Frage: Könnte sich ein Brillenträger, welcher diese warum auch immer nicht trägt; bei einer Kontrolle damit herausreden, daß er Kontaktlinsen trägt?

Rausreden wird nicht sein, Sehhilfe muss zwingend getragen werden. Und man kann relativ leicht erkennen, ob jemand Kontaktlinsen drin hat.

Zitat:

Original geschrieben von xxxstefanxxx

BTW: hat sich das mit der LKW-FE nicht geändert? Muss man jetzt nicht schon ab dem Erwerb der FE alle paar Jahre zum Arzt? Meines wissens musste man früher (mit der alten FE) ab 50 und jetzt, mit der neuen LKW-FE immer alle paar Jahre hin.

Ja, das ist korrekt. Man muss vor Erwerb und zur Verlängerung dann alle 5 Jahre ein augenärztliches Gutachten und ein ärztliches Attest vorlegen. Finde ich zwar ein wenig übertrieben, zumindest bis zu einem gewissen Alter, aber das ist ja eine andere Diskussion...Wobei sich das ja auch unterscheidet, ob man die FE vor oder nach nem bestimmten Datum gemacht hat. Und bei den gewerblichen Fahrern kommen dann ja auch noch die fünf Module dazu, die man innerhalb der fünf Jahre vorweisen muss. Alles nicht mehr so einfach wie früher ;):(

Gruß Tecci

Bei besonderen Augenleiden oder Sehfehlern wird ein ärztlichen Gutachten gefordert, der kleine Sehtest reicht dann nicht aus.

Alles weitere findet sich, je nach dem Augenleiden, im Gutachten:

- eine eventuelle Befristung, weil es sich um "veränderliches" Augenleiden handelt, dann findet sich im Gutachten auch der Hinweis, dass eine Neubegutachtung nach 5 Jahren (oder wie eben notwendig) gemacht werden muss und dann wird auch der Führerschein auf diesen Zeitraum befristet - liegt hier wohl nicht vor.

- eine feste Vorgabe für eine Brille, dann findet sich die Schlüsselnummer 01.01 bei den Auflagen - Kontaktlinsen dürfen nicht getragen werden

- eine feste Vorgabe für Kontaktlinsen, dann findet sich die Schlüsselnummer 01.02 bei den Auflagen - eine Brille darf nicht getragen werden.

Sind keine Besonderheiten im Zusammenhang mit dem Leiden vorhanden oder zu erwarten, dann gibt es keine Befristungen für den Führerschein und auch keine feste Vorgabe in der Art der Sehhilfe.

Es wird dann, wie nach einem allgemeinen Sehtest auch, das 01 als Schlüsselnummer eingetragen. Mit dem Eintrag ist es egal, was getragen wird, Hauptsache man trägt es.

Da so ein Gutachten immer nur für eine begrenzte Zeit eine Aussagekraft hat, ist das Gutachten befristet, was aber keinen direkten Zusammenhang auf den Führerschein haben muss.

Was u.U. passieren kann, wenn sich zB. "Flüchtigkeitsfehler" häufen, ist die befristete Aufforderung zur Vorlage eines aktuellen Gutachtens.

Deine Antwort
Ähnliche Themen