Augen auf beim Auto/ver/kauf
Hallo,
mein Thema hat zwar in einem anderen Zusammenhang mit Sicherheit zutun, jedoch weiss ich sonst nicht wohin mit dem Thread.
Zu meinem Problem:
Ich biete derzeit mein Auto bei autoscout und mobile an. Gestern erhielt ich einen Anruf von einem Kaufinteressenten - soweit alles in Ordnung. Wir wurden uns schnell einig.
Einzig über eine Bedingung, die der Käufer ansprach, stolpere ich.
Er fragte mich ob ich Ihm schriftlich im Kaufvertrag festgehalten, ca 1 Monat nach Übergabe für die Funktion des Autos garantieren könne. Und im Falle, dass etwas kaputt geht, das Auto zurück nehmen würde.
Meine Frage an euch nun, ist sowas üblich? Mir kommts spanisch vor...
Der Wagen ist derzeit ein Firmanewagen und die MwSt. kann ich ausweisen. Soviel dazu.
Danke im VOrraus,
roc
Beste Antwort im Thema
Zitat:
...ca 1 Monat nach Übergabe für die Funktion des Autos garantieren könne
Eine Garantie ist eine freiwillige zusätzliche Vereinbarung, ist eigentlich nicht üblich aber wenn du das gerne machen möchtest.....
..ich würde es nicht machen.
20 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Wieso ist Sixt eine Tochter von Avis Fleet Services, wenn die Familie Sixt deutlich mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Stammaktien über eine Vermögensverwaltungsgesellschaft besitzt?
Ich habe mal einige Jahre bei AVIS Fleet in Neu-Isenburg im Risk Management gearbeitet. Daher weiß ich das.
Eben dämmert es. Sorry, war ein Fehler von mir. Habe Hertz mit Sixt verwechselt.
Alsheimer.
Aber was ist besser?
Alsheimer oder Parkinson?
Natürlich Alsheimer.
Es ist doch besser ein Bier vergessen zu bezahlen, als es zu verschütten.
Ich würde dem Käufer eine ausgiebige gemeinsame Probefahrt anbieten. Gerne auch einen halben Tag lang. Das muss reichen. Man weiß doch gar nicht, unter welchen Umständen er das Auto in der einen Woche benutzen will. Da können selbst völlig intakte Autos kaputt gehen. Dieses Risiko würde ich unter keinen Umständen eingehen.
Auf Garantieversprechen und ähnlich unkalkulierbare Risiken würde ich mich auch nicht einlassen. Neben einer ausgiebigen Probefahrt wäre ein Gebrauchtwagen-Check bei einem der zahlreichen (je nach Gusto mehr oder minder) vertrauenswürdigen Institutionen eine Option, die ich dem Käufer anbieten würde - je nach Kaufpreis anteilig oder komplett zu meinen Lasten.
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ok, vielen Dank.
Das mit diesem Typen und seiner "Garantie" hat sich eh erledigt...
Ich stolpere trotzdem noch über die Gewährleistung. Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist mir geläufig.
Gibt es nicht trotzdem eine Lösung um diese Gewährleistung auszuschließen, auch wenn ich das Auto aus den Büchern an Privat veräußere?
Könnte ich mir das Auto vielleicht für einen Euro vom Chef kaufen, und es dann Privat weiterverkaufen? Oder wäre das ein Scheingeschäft?
Ich muss doch irgendwie um diese Gewährleistung rumkommen! Sixt war vielleicht ein blödes Beispiel. Nehmen wir doch Bäcker, Schlosser, Techniker, Schuster, Ärzte etc etc, die es zu hunderttausenden gibt. Alle diese kleinen Unternehmen haben ihre Firmenwagen. Und die nen alten Transporter aus nem Unternehmen haben wollen dann kann man dafür doch nicht mehr Gewähr leisten. Zumal die durch den Verkauf - genau wie ich - keinen Gewinn erzielen wollen. Er soll nur aus den Büchern. Was machen diese Leute? Alle in die Röhre gucken?
grüße roc
Zitat:
Original geschrieben von rocoroc
Nehmen wir doch Bäcker, Schlosser, Techniker, Schuster, Ärzte etc etc, die es zu hunderttausenden gibt. Alle diese kleinen Unternehmen haben ihre Firmenwagen. Und die nen alten Transporter aus nem Unternehmen haben wollen dann kann man dafür doch nicht mehr Gewähr leisten. Zumal die durch den Verkauf - genau wie ich - keinen Gewinn erzielen wollen. Er soll nur aus den Büchern. Was machen diese Leute? Alle in die Röhre gucken?
grüße roc
fast alle die ich kenne, geben dann den Wagen einem Händler für was neues in Zahlung. Zwischen Gewerbetreibenden kann man nämlich die Gewährleistung ausschliessen.
Für den Trick mit dem 1€-Kauf und privatem Weiterverkauf wird sich vielleicht auch das Finanzamt freuen, wenn der Wagen komplett abgeschrieben ist und der Erlös nun als Gewinn versteuert wird