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Aufstellungsort Umweltzonenschild

Themenstarteram 31. Dezember 2016 um 12:03

Moin,

Eigentlich ist es doch so, daß ein Schild ab seinem Aufstellungsort seine Gültigkeit für den Verkehr hat.

Nun ist mir gestern aufgefallen das dies in Münster für die Umweltzone wohl anders ist.

Wenn ich über die B54 nach Münster hineinfahre komme ich bereits vor dem Yorkring an dem ersten Sperrschild vorbei.

Die Umweltzone beginnt aber erst etwa einen km weiter.

Auf dem Ring selbst sind dann Umweltzonenschilder mit dem Zusatzschild Pfeil Rechts aufgestellt.

Ich bin also an einem Sperrschild vorbeigefahren und stelle hinterher fest es ist ungültig und deckt sich auch nicht mit der offiziellen Karte der Umweltzone Münster.

Gibt es für diese Schilder andere Aufstellungsregeln?

Weis jemand was das soll?

Moorteufelchen

Beste Antwort im Thema

Es gibt selbstverständlich Ankündigungen, gerade damit Du nicht Ausversehen in die Zone einfährst. Dann kann sich der Ignorant hinterher auch nicht damit herausreden.

Kann aber auch der letzte "Point of no Return" sein, bevor die Zone beginnt. Dann wäre das Schild einfach vorgelagert.

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Es gibt selbstverständlich Ankündigungen, gerade damit Du nicht Ausversehen in die Zone einfährst. Dann kann sich der Ignorant hinterher auch nicht damit herausreden.

Kann aber auch der letzte "Point of no Return" sein, bevor die Zone beginnt. Dann wäre das Schild einfach vorgelagert.

Hier ist so ein "Point of no Return":D, in die kleine Straße rechts darf nicht eingefahren werden. (Glaube, das Schild steht heute an der Kreuzung davor)

Themenstarteram 1. Januar 2017 um 7:44

Zitat:

@Schwarzwald4motion schrieb am 31. Dezember 2016 um 13:21:45 Uhr:

Es gibt selbstverständlich Ankündigungen, gerade damit Du nicht Ausversehen in die Zone einfährst. Dann kann sich der Ignorant hinterher auch nicht damit herausreden.

Kann aber auch der letzte "Point of no Return" sein, bevor die Zone beginnt. Dann wäre das Schild einfach vorgelagert.

Also bei 30er Zonen gibts ja auchkeine Vorankündigung. Und bei Geschwindigkeitsbeschränkungen gilt es ab Schild und nicht 1 Km weiter erst.

Letzter Point of no Return kann auch nicht sein. Ich kann ja auf dem Ring um Münster fahren.

Moorteufelchen

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 1. Januar 2017 um 08:44:51 Uhr:

 

Also bei 30er Zonen gibts ja auchkeine Vorankündigung.

Logo, weil in eine 30er Zone so ziemlich jeder reinfahren darf. Bei einer Umweltzone musst schon die entsprechende Plakette geklebt haben. Ansonsten musst draussen bleiben.

Themenstarteram 1. Januar 2017 um 14:12

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 1. Januar 2017 um 09:26:26 Uhr:

[

Logo, weil in eine 30er Zone so ziemlich jeder reinfahren darf. Bei einer Umweltzone musst schon die entsprechende Plakette geklebt haben. Ansonsten musst draussen bleiben.

Auch ein sonstiges Ein- oder Durchfahrtsverbot wird nicht vorangekündigt.

Kein Temposchild gilt erst in einem Kilometer.

Moorteufelchen

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 1. Januar 2017 um 15:12:20 Uhr:

[...] Auch ein sonstiges Ein- oder Durchfahrtsverbot wird nicht vorangekündigt.

Kein Temposchild gilt erst in einem Kilometer.

Moorteufelchen

So so.

1. Ankündigung

2. Ankündigung

Point of final Return (für Alle, die es bis hier immer noch nicht glauben wollten :))

Ein gewaltfreies Jahr 2017 wünscht Mischkolino

 

 

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 1. Januar 2017 um 15:12:20 Uhr:

 

Auch ein sonstiges Ein- oder Durchfahrtsverbot wird nicht vorangekündigt.

Kein Temposchild gilt erst in einem Kilometer.

Moorteufelchen

Hier geht's aber nicht um eine Tempobeschränkung, sondern um eine Umweltzone. Und sei doch froh, dass sie angekündigt wird und dir sogar die Richtung gewiesen wird, wo diese zu erwarten ist. Vermutlich besteht nur schwer eine Wendemöglichkeit, dass Fahrzeuge ohne Plakette gar nicht erst in diese Richtung fahren.

Was stört dich eigentlich an dem Schild ?

Themenstarteram 2. Januar 2017 um 18:53

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 2. Januar 2017 um 08:18:50 Uhr:

 

Hier geht's aber nicht um eine Tempobeschränkung, sondern um eine Umweltzone. Und sei doch froh, dass sie angekündigt wird und dir sogar die Richtung gewiesen wird, wo diese zu erwarten ist. Vermutlich besteht nur schwer eine Wendemöglichkeit, dass Fahrzeuge ohne Plakette gar nicht erst in diese Richtung fahren.

Was stört dich eigentlich an dem Schild ?

Nun ich habe das Schild nicht als Vorankündigung wahrgenommen.

Ich weis nicht ob es überhaupt einen Zusatz gibt.

Ich persöhnlich habe eine grüne Plakette und bin somit nicht betroffen.

War aber als Beifahrer in einem BJ 90 Diesel unterwegs und habe mich über die Anordnung der Schilder gewundert da ich wie gesagt kein Zusatzschild gesehen habe.

Hinterher habe ich mir eine Karte der Umweltzohne Münster angesehen.

Wendemöglichkeiten Abbiegemöglichkeiten und freie Durchfahrten sind danach noch dutzende vorhanden.

Daher habe ich den Sinn dieser Aufstellungsposition mal in Frage gestellt und die Frage gestellt ob für diese Zohnenschilder besondere Vorschriften gelten.

Meine Aussage über die nichtvorankündigungen ist missverstanden worden.

Also z.B. eine Strassensperrung mit Anlieger frei wird ja auch nicht vorangekündigt.

Moorteufelchen

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 1. Januar 2017 um 17:20:38 Uhr:

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 1. Januar 2017 um 15:12:20 Uhr:

[...] Auch ein sonstiges Ein- oder Durchfahrtsverbot wird nicht vorangekündigt.

Kein Temposchild gilt erst in einem Kilometer.

Moorteufelchen

So so.

1. Ankündigung

2. Ankündigung

Point of final Return (für Alle, die es bis hier immer noch nicht glauben wollten :))

Ein gewaltfreies Jahr 2017 wünscht Mischkolino

Das VZ 253. Spannend in dem Zusammenhang, dass die "aktuelle Darstellungsweise" bei der ersten und zweiten Ankündigung zu sehen ist und die "veraltete Darstellungsweise" beim Point of no return (halt der LKW mit der angedeuteten Haube)..

Es wird ja hier auch gerne mal (kontrovers) über die Gültigkeit von Verkehrszeichen diskutiert. Vorweg gleich: Wenn ich Fahrzeug > 3,5 t zG hätte, würde ich da nicht langfahren, egal welche Version von VZ 253 da steht. Aber es gibt ja die Möglichkeit, die Regeln "exaktestens" auszulegen.

Wie wäre es also hier?

A) Streckenverbot > 3,5 t zG JA, weil das VZ 253 (unabhängig von der Version) gültig ist?

B) Streckenverbot > 3,5 t zG JA, weil die 2. Ankündigung die aktuelle Version versehen mit einem "Beginn in-Schild" (VZ 1004-xx) ist?

C) Streckenverbot > 3,5 t zG NEIN, weil das VZ 253 am Point of no return stark veraltet und somit nicht mehr gültig ist? (Diese Auffassung wird ja durchaus vertreten.)

LG

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 6. Januar 2017 um 17:25:12 Uhr:

[...] Das VZ 253. Spannend in dem Zusammenhang, dass die "aktuelle Darstellungsweise" bei der ersten und zweiten Ankündigung zu sehen ist und die "veraltete Darstellungsweise" beim Point of no return (halt der LKW mit der angedeuteten Haube)..

Es wird ja hier auch gerne mal (kontrovers) über die Gültigkeit von Verkehrszeichen diskutiert. Vorweg gleich: Wenn ich Fahrzeug > 3,5 t zG hätte, würde ich da nicht langfahren, egal welche Version von VZ 253 da steht. Aber es gibt ja die Möglichkeit, die Regeln "exaktestens" auszulegen.

Wie wäre es also hier?

A) Streckenverbot > 3,5 t zG JA, weil das VZ 253 (unabhängig von der Version) gültig ist?

B) Streckenverbot > 3,5 t zG JA, weil die 2. Ankündigung die aktuelle Version versehen mit einem "Beginn in-Schild" (VZ 1004-xx) ist?

C) Streckenverbot > 3,5 t zG NEIN, weil das VZ 253 am Point of no return stark veraltet und somit nicht mehr gültig ist? (Diese Auffassung wird ja durchaus vertreten.)

LG

Die Rechtslage ist wohl so: man muß das Schild trotz seiner Ungültigkeit befolgen, da es ja einst durch einen rechtsgültigen Verwaltungsakt, der auch heute noch nicht aufgehoben wurde, aufgestellt wurde. Man kann allerdings nicht bestraft werden, wenn man es nicht befolgt :D

In diesem Beispiel wurde allerdings ein zu dieser Zeit (nach 1992) bereits ungültiges VZ angeschraubt. Ach übrigens, um den Kreis zum TE @Moorteufelchen zu schließen, das LKW-Verbot wurde aufgrund einer Moorlinse angeordnet, in welcher die Straße durch den Schwerlastverkehr immer mehr versunken ist (hinter der Brücke über die A10 und dem BÜ).

Hier in MZ ist mir das schon öfter aufgefallen - die Umweltzonen-Schilder stehen auf den großen Ausfallstraßen einfach so mittendrin. An Stellen, wo man im Zweifelsfall nicht abbiegen oder wenden kann, sondern mindestens noch ein paar hundert Meter zur nächsten Kreuzung weiterfahren muss. Vorankündigungen gibt es auch keine. Außer dass auf den Autobahnen ganz allgemein darauf hingewiesen ist, dass es in Mainz und Wiesbaden eine Umweltzone gibt.

Übrigens bin ich auch schon mal, als die Autobahn wegen Bauarbeiten voll gesperrt war, via ausgeschilderter Umleitung in die Umweltzone eingefahren.

Für mich war das alles kein Problem, mein Auto hat ja eine grüne Plakette - aber was wäre mit einem VT, der so etwas nicht hat? Gerade, wenn er wg gesperrter Autobahn auf einer Umleitung landet, wäre es höchstgradig unfair, ihm eine Strafe wegen Einfahrens in die Umweltzone zu verpassen.

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