Auflastung Kosten bei Zulassungsstelle?

Nach langen Kampf (Laufereien seit Mai), bin ich die Woche etwas ausgerastet und konnte nun doch fluchs mein Wohnwagen wieder rücklasten...
Das dieses Gutachten Geld kostet war klar, aber gestern bekam ich dann fast zweiten kleinen Anfall bei der Zulassungsstelle, da habe ich 52€ bezahlt für die Änderung der max. Last, allein 40€ schon für " Anerkennung des Gutachten der Prüforganisation" ist das normal?

28 Antworten

Zitat:

@navec schrieb am 29. Juli 2015 um 11:15:40 Uhr:


Es kommt wohl darauf an, was die Prüfstelle daraus macht...

So ist es.

Zur 21-er Abnahme: Mehr oder weniger ist es eine Vollabnahme. Die fahrzeugseitigen Änderungen müssen eingehend ge- und überprüft werden. (dafür benötigt man das Ingenieursstudium) Danach muss der aaS mit sich und seinem Gewissen vereinbaren (und später ggfs. auch die Haftung übernehmen), ob er die Änderung einträgt/abnimmt.

Bei den 19-er Abnahmen ist es so, dass dort die Prüfungen etc. schon extern durchgeführt und bescheinigt worden sind. Der Prüfer begutachtet dann nur den ordnungsgemäßen Einbau und bescheinigt dann, dass alles OK ist.

und, musstest du auch eine Anerkennungsgebühr des TÜV-Gutachtens berappen?

Zitat:

Bedeutet aber für mich, dass die damalige Ablastung nicht den Werksvorgaben entsprach, sondern eine individuelle Lösung war oder?

meine damalige Ablastung war auch "individuell" (sogar auf einen "krummen" Wert), was sich aber bezüglich "Anerkennung" bei den Gebühren nicht ausgewirkt hatte.

Zitat:

Zur 21-er Abnahme: Mehr oder weniger ist es eine Vollabnahme. Die fahrzeugseitigen Änderungen müssen eingehend ge- und überprüft werden. (dafür benötigt man das Ingenieursstudium) Danach muss der aaS mit sich und seinem Gewissen vereinbaren (und später ggfs. auch die Haftung übernehmen), ob er die Änderung einträgt/abnimmt

Danke für die Erklärung.

Wofür brauche ich bei der Beurteilung einer Ablastung zwingend ein Ingenieursstudium?
Hauptschule und eine Tabelle für Mindestzuladung sollte dafür eigentlich reichen.

wenn es keine techn. Änderungen gibt, sollte bei Beurteilung der späteren Auflastung auf die Original-Werte ebenfalls kein Ingenieursstudium nötig sein.

Ich streite ganz gewiss nicht ab, dass es bei den Prüforganisationen Fälle gibt, wo ein Studium angebracht ist. Bei solchen reinen Zahlenspielen auf dem Papier oder bei vielen Änderungen bezüglich der 9. Ausnahmeverordnung ist das m.E. nicht der Fall und so etwas könnte daher auch deutlich kostengünstiger erfolgen.
Ich würde sogar so weit gehen, zu sagen, dass es in vielen Fällen gar nicht notwendig ist, zum TÜV zu gehen, denn das könnte ein Mitarbeiter der Zulassungsstelle gleich in einem Abwasch mit erledigen.

Eine Vollabnahme (mit Ingenieur...) wäre nur notwendig, wenn die mit technischen Änderungen verbunden wäre, die nicht durch eine ABE abgedeckt sind.
War das beim TE denn der Fall?

Zitat:

@navec schrieb am 29. Juli 2015 um 11:52:54 Uhr:


Eine Vollabnahme (mit Ingenieur...) wäre nur notwendig, wenn die mit technischen Änderungen verbunden wäre, die nicht durch eine ABE abgedeckt sind.
War das beim TE denn der Fall?

Wie gesagt, so tief stecke ich da auch nicht drin und ich weiß nicht, was der TE vorgelegt hatte und was der aaS da sonst noch so fabriziert hat.

Was ich damals für die Ablastung bezahlt habe, kann ich gar nicht genau beziffern.
Die TÜV-Gebühren für Vollabnahme wegen Import und Erteilung eines deutschen Briefes, 100-km/h-Zulassung und Ablastung hatte der Verkäufer übernommen.

Die Zulassungsarie auf dem Amt dauerte so ca. eine 1/2 bis 3/4 Stunde bis sie alles eingetippt und ausgedruckt hatte. Gekostet hatte die Zulassung irgendwas um die 60 € meine ich.

Ähnliche Themen

Zitat:

@navec schrieb am 29. Juli 2015 um 11:06:30 Uhr:


ich weiß immer noch nicht, was eine 21er-Prüfung ist...

Vollgutachten gemäß § 21 StVZO

Zitat:

@DerMeisterSpion schrieb am 29. Juli 2015 um 07:04:44 Uhr:


Nach langen Kampf (Laufereien seit Mai), bin ich die Woche etwas ausgerastet und konnte nun doch fluchs mein Wohnwagen wieder rücklasten...

Servus.

Mal blöd gefragt, warum tut man Zurücklasten?

Bin denn gerade an dem Thema auflisten dran und wundere mich. Aber vielleicht gibt's ja einen Grund ihn nicht aufzulasten......der mir aber nicht einfallen mag.

Gruß
Andreas

Hallo,

spontan fallen mir 2 Gründe für eine Ablastung eines Anhängers ein:

1.) 100 km/h-Regelung nutzen

2.) Führerschein reicht nicht aus.

Gruß Rainer

Zitat:

@Rainer560sk schrieb am 28. Januar 2017 um 23:39:59 Uhr:


Hallo,

spontan fallen mir 2 Gründe für eine Ablastung eines Anhängers ein:

1.) 100 km/h-Regelung nutzen

2.) Führerschein reicht nicht aus.

Gruß Rainer

Evtl. noch finanzielle Gründe 😁

Die Kfz-Steuer für zulassungspflichtige Anhänger beträgt 7,46 Euro je 200 kg
verkehrsrechtlich zulässigem Gesamtgewicht.

Ich tippe auf Führerschein.

Da zählt nämlich das eingetragene zulässige Gesamtgewicht.
Die werden,Zugwagen u.Hänger, addiert und dürfen nicht mehr wie zusammen 3,5 to haben
bei der neueren Führerscheine.

Zitat:

@PIPD black schrieb am 29. Juli 2015 um 12:34:24 Uhr:


Was ich damals für die Ablastung bezahlt habe, kann ich gar nicht genau beziffern.
Die TÜV-Gebühren für Vollabnahme wegen Import und Erteilung eines deutschen Briefes, 100-km/h-Zulassung und Ablastung hatte der Verkäufer übernommen.

Die Zulassungsarie auf dem Amt dauerte so ca. eine 1/2 bis 3/4 Stunde bis sie alles eingetippt und ausgedruckt hatte. Gekostet hatte die Zulassung irgendwas um die 60 € meine ich.

Da ich den ganzen Papierkram gerade vor mir habe:
-Gutachten nach §21 StVZO (Import-Wohnwagen) incl. Ablastung auf 1.300 kg: 96,25 €
-100-km/h-Zulassung: 39,70 €
-Zulassung incl. neuer Brief und Wuschkennzeichen: 63,00 €
(Preise Oktober 2013)

Heute wurde der Wohnwagen auf 1.500 kg aufgelastet.
-Unbedenklichkeitsbescheinigung von KnausTabbert: 100,00 €
-Gutachten nach §21 StVZO incl. textlichen Anpassung der 100-km/h-Zulassung an das neue Gewicht: 106,40 €
(ohne technische Änderungen, Reifen waren auch schon die passenden drauf)

was die Zulassungsstelle berechnet erfahre ich dann heute Abend.

Die technische Änderung hätte 11,70 € gekostet.

Da ich aber gleichzeitig eine Umkennzeichnung mit Wunschkennzeichen vornehmen lassen habe, habe ich 37,80 € bezahlt. Darin enthalten sind 0,60 € für die technische Änderung.

Keine Gebühren für Anerkennung von Gutachten.

Mein Adria Wohnwagen wurde damals Abgelastet von 1500 auf 1300 Kilo weil er nach Frankreich ausgeliefert wurde.Jetzt habe ich müssen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen und Typenschild.Die Adria hat erst nachgeforstet warum er Abgelastet wurde.Nach langen hin und her kam die Bescheinigung.Jetzt geht es zum Tüv.
Und dann zur Zulassung.Meine frage ist brauche ich dort denn Brief der auf der Bank liegt.Oder reicht der Fahrzeugschein.Und was kostet die eintragung

Schau doch mal auf die Homepage deiner Zulassungsstelle. Dort ist aufgelistet, was du für welche Dinge vorlegen mußt. Ich bin der Meinung, dass du den Brief vorlegen mußt.

Kosten für die Eintragung der Auflastung liegen hier bei 11,70 €. Das ist aber regional unterschiedlich. Wenn du den Wohnwagen gleichzeitig zuläßt, fallen etwas höhere Gebührn an. Kann man auch auf der HP der Zulassungsstelle nachlesen.

Sehe ich ähnlich ...

Zitat Zulassungsstelle Augsburg zu den nötigen Dokumenten für die Eintragung einer technischen Änderung:

Zitat:

Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
Das Auto muss noch vom TÜV abgenommen sein!
Bei Omnimbussen und Fahrzeugen über 7,5 t Nachweis über die Sicherheitsprüfung

D.h. für Dich Fahrzeugschein und -brief, sowie gültige HU-Bescheinigung.

Auch noch ein Zitat der gleichen Seite zu den Kosten:

Zitat:

Für die Eintragung der technischen Änderung in den Fahrzeugpapieren werden Kosten in Höhe von 16,10 bis ca. 30,00 EURO fällig.

Kann aber in anderen Zulassungsstellen durchaus abweichen - wie schon von @PIPD black angemerkt.

Gruß
NoGolf

Deine Antwort
Ähnliche Themen