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Auflastung Kosten bei Zulassungsstelle?

Themenstarteram 29. Juli 2015 um 5:04

Nach langen Kampf (Laufereien seit Mai), bin ich die Woche etwas ausgerastet und konnte nun doch fluchs mein Wohnwagen wieder rücklasten...

Das dieses Gutachten Geld kostet war klar, aber gestern bekam ich dann fast zweiten kleinen Anfall bei der Zulassungsstelle, da habe ich 52€ bezahlt für die Änderung der max. Last, allein 40€ schon für " Anerkennung des Gutachten der Prüforganisation" ist das normal?

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28 Antworten

für die "Anerkennung des Gutachtens einer Prüforganisation" habe ich noch bei keiner Zulassungsstelle, bei der ich mit einem TÜV-Gutachten ankam, bezahlt.

Die letzten beiden Male (innerhalb des letzten Jahres) waren es 11 bzw. 12€ für einen neuen Schein, der jeweils aufgrund eines TÜV-Gutachtens geändert wurde.

Scheint ne neue Geschäftsidee zu sein....

Themenstarteram 29. Juli 2015 um 6:55

Habe jetzt noch mal bei einer anderen Stelle angerufen und die meinten 21er Gutachten anerkennen kostet schon immer 40€...

was ist ein 21er-Gutachten?

Es gibt verschiedene Arten der Begutachtung durch die aaS der Prüforganisationen.

Das einfachste ist eine Abnahme nach §19. Da gibt es Unterlagen (ABE/Gutachten), die man mitnimmt, wo für den Prüfer alles wesentliche drin steht und er die Texte in seinen Wisch übernehmen kann.

Und dann gibt es die "echten" Abnahmen und Eintragungen, wo er im Prinzip bei 0 anfängt und selbst recherchieren, rechnen, abwägen und sich Gedanken machen muss. Da kommt idR auch ein guter Zeitaufwand zustande, der bezahlt werden will.

es geht hier doch um Gebühren der Zulassungsstelle!

Was hat die damit zu tun?

Was muss die Zulassungsstelle aufwändig für die "Anerkennung des Gutachtens" recherchieren?

 

am 29. Juli 2015 um 8:26

Zitat:

@DerMeisterSpion schrieb am 29. Juli 2015 um 07:04:44 Uhr:

ist das normal?

Moin,

jede Zulassungsstelle hat doch eine Art Preislist wo drin steht was die einzelnen Leistungen kosten.

Die Zulassungsstelle muss es anerkennen.

Das ist das Kleinfürstentum in D.

Die haben ihre eigenen Rechte und Auslegungen.

Ein bekanntes Beispiel: kurze Kennzeichen für US-Fahrzeuge.

Diese müssen in den Papieren eingetragen werden.

Werden sie auch. Aber die Zulassungsstelle versagt dennoch die Ausnahmegenehmigung und Ausgabe und verlangt den Umbau auf Euro-DIN-Kuchenblech.

Zitat:

Die Zulassungsstelle muss es anerkennen

wo ist bezüglich der "Anerkennungsleistung" der Unterschied für die Zulassungsstelle, ob sie ein Gutachten vom TÜV über geänderte Anhängelasten einträgt (so war es bei mir zuletzt, Kosten 12€), zu einem Gutachten vom TÜV, wo drin steht, dass das ehemalige zulässige Gesamtgewicht wieder eingetragen wird (Zusatzkosten von 40€)?

Themenstarteram 29. Juli 2015 um 8:50

Zitat:

@PIPD black schrieb am 29. Juli 2015 um 09:29:00 Uhr:

 

Das einfachste ist eine Abnahme nach §19. Da gibt es Unterlagen (ABE/Gutachten),

Und dann gibt es die "echten" Abnahmen und Eintragungen, wo er im Prinzip bei 0 anfängt

Das ja geil letzteren Fall wollte ich bei der Dekra eigentlich vollzogen haben, ging aber nicht bzw hatte keiner Lust und ich keine Nerven mehr und habe dann ersteren Fall eigentlich durchführen lassen-> somit wäre einen 21er Prüfung ja gar nicht notwendig gewesen, da wurde ich dann ja wieder schön verar...

Jeder Prüfer hat seinen eigenen Ermessensspielraum.

Wenn er sich da nicht ranwagt, ist das sein gutes Recht, auch wenn es für den Außenstehenden nicht greifbar ist. @MeisterSpion was bei dir wie vorlag, weiß ich nicht und hilft dir nun auch nicht mehr weiter.

Dein Ziel hast du aber nun schlussendlich aber doch erreicht.

Die Änderungsabnahmen sind stellenweise auch ein Buch mit sieben Siegeln.

Getoppt wird das ganze dann nur noch von Verwaltungsanweisungen auf Landes- oder Gemeindeebene > Kleinfürstentum. @navec da wirst du die Zulassungsstelle befragen, was sie sich da denkt.

ich weiß immer noch nicht, was eine 21er-Prüfung ist...

Ist das so zu verstehen, dass das quasi ein vollständige Abnahme ist?

Wenn ja, kann es natürlich durchaus sein, dass in solchen Fällen bei der Zulassungsstelle andere Regeln/Gebühren gelten. (Obwohl "Anerkennung eines Gutachtens" dann bei jedem vorgelegten Gutachten der Fall sein müsste...)

Dann wäre es aber von der Prüfstelle ein schwaches Bild, da es sich ja wohl nur um eine Eintragung der ehemaligen Gewichtsverhälnisse handelt. Die können leider in solchen Fällen oftmals mehr oder weniger machen, was sie wollen. Ist bei mir ja auch der Fall gewesen.

Für 40€ o.ä. wird vermutlich keiner einen Gutachterprozess führen...

Themenstarteram 29. Juli 2015 um 9:06

Zitat:

@PIPD black schrieb am 29. Juli 2015 um 10:59:12 Uhr:

 

Dein Ziel hast du aber nun schlussendlich aber doch erreicht.

Leider nicht, habe lediglich die original Masse wieder, hätte gern mehr ausgeschöpft, da Achse,Reifen,Kupplung etc. mehr her gibt , aber egal nun reicht es zumindest das ich nicht mit fast leeren WoWa durch die gegen ziehen muß, nur weil der Vorbesitzer mal so clever war und max. Last fast auf Eigengewicht gesenkt hat.

ich habe übrigens früher den gleichen Fall gehabt:

Zuerst habe ich meinen WoWa abgelastet und später wieder auf den werkseitigen Wert beim TÜV aufgelastet.

Beides hatte keine besonderen "Anerkennungsgebühren" bei der Zulassungsstelle zur Folge.

Es kommt wohl darauf an, was die Prüfstelle daraus macht...

Zitat:

@DerMeisterSpion schrieb am 29. Juli 2015 um 11:06:36 Uhr:

Zitat:

@PIPD black schrieb am 29. Juli 2015 um 10:59:12 Uhr:

 

Dein Ziel hast du aber nun schlussendlich aber doch erreicht.

Leider nicht, habe lediglich die original Masse wieder, hätte gern mehr ausgeschöpft, da Achse,Reifen,Kupplung etc. mehr her gibt , aber egal nun reicht es zumindest das ich nicht mit fast leeren WoWa durch die gegen ziehen muß, nur weil der Vorbesitzer mal so clever war und max. Last fast auf Eigengewicht gesenkt hat.

Das ist natürlich blöd.

Bedeutet aber für mich, dass die damalige Ablastung nicht den Werksvorgaben entsprach, sondern eine individuelle Lösung war oder?

Unser Wohnwagen wurde ab Werk mit 1.400 kg ausgeliefert.

Ablastung auf 1.300 kg ist möglich, haben wir auch gemacht. Viel Zuladung bleibt da natürlich nicht.

Auflastung auf 1.500 kg sind aber auch möglich.

Der TÜV-er hat bei der Ablastung sämtliche Gewichte auf 1.300 kg gesetzt.

Beim nächsten Fahrzeugwechsel wird der WW auf 1.500 kg aufgelastet. Den alten dänischen Brief mit den o. g. Angaben habe ich zum Glück noch in Kopie. Das Original hat die Zulassungsstelle bei Erteilung des deutschen Briefes eingezogen.

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