Auflastung ja oder nein.
Hallo erst mal,
mein Womo ist ca. 7 Meter und bis 3,5 Tonnen zugelassen.
Eine Zusatzluftfederung ist verbaut und könnte daher problemlos aufgelastet werden.
Was würde für eine Auflastung und was gegen eine Auflastung sprechen?
Beste Antwort im Thema
Wir fahren auch aufgelastet (bis 4t). Vorteil ist natürlich das man nicht so groß rechnen muss bei der Zuladung. Man fährt rechtlich sicherer. Ohne Zuladung haben wir schon 3,15t. Da ist leider nicht viel Luft bis 3,5t ;-(.
Ein großer Nachteil ist der jährliche Termin beim TÜV, statt der üblichen 2 Jahre. Auch die Auflagen im Ausland bspw. Maut wie bei einem richtigen LKW stören gewaltig. das sind Unterschiede wie Tag und Nacht zwischen LKW und PKW.
Ganz idiotisch finde ich den Umstand das ich bei einer Ablastung mit dem gleichen Fahrzeug ohne diese Nachteile genauso durch die Gegend fahre. Es ändert sich nur auf dem Papier etwas. Typische Beamtenk..ke.
54 Antworten
Ein Womo(3,5-7,5t), welches als Sonder-KFZ so zugelassen ist darf auf "ausgeschilderten Kraftfahrstrassen und Autobahnen" 100 fahren. Auf Landstrassen 80. Gilt nicht mit anhänger.
Hallo,
gilt auch für Anhänger wenn der Anhänger eine tempo 100 km Zulassung hat.
Zitat:
Original geschrieben von punkgord
Hallo,gilt auch für Anhänger wenn der Anhänger eine tempo 100 km Zulassung hat.
da bin ich mir nicht so sicher, denn Zugwagen über 3,5t dürfen mit Anhänger, meines Wissens nach, immer nur max. 80km/h in D fahren - siehe auch Reisebusse, da gibt es noch keine 100 km/h Erlaubnis, da es in dem Fall nicht um PKW sondern um LKW mit Anhänger geht, selbst die Sache Sonntagsfahrverbot müßte da genauer überprüft werden. Für mich würde das nach Ärger mit Kontrollen riechen!
Joe
Das Sonntagsfahrverbot gilt auch mit Anhänger ausdrücklich nur für LKW.
Reisebusse, PKW und Sonder-Kfz (z.B. Womo) sind davon nicht betroffen, egal ob mit oder ohne Anhänger und egal wie schwer.
Gruß
MS
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Zitat:
da bin ich mir nicht so sicher, denn Zugwagen über 3,5t dürfen mit Anhänger, meines Wissens nach, immer nur max. 80km/h in D fahren - siehe auch Reisebusse, da gibt es noch keine 100 km/h Erlaubnis, da es in dem Fall nicht um PKW sondern um LKW mit Anhänger geht, selbst die Sache Sonntagsfahrverbot müßte da genauer überprüft werden. Für mich würde das nach Ärger mit Kontrollen riechen!
MarkSawyer MarkSawyer
Zitat:
Schräglagenfaker
Suzuki
Das Sonntagsfahrverbot gilt auch mit Anhänger ausdrücklich nur für LKW.
Reisebusse, PKW und Sonder-Kfz (z.B. Womo) sind davon nicht betroffen, egal ob mit oder ohne Anhänger und egal wie schwer.
Gruß
MSund auch Reisemobile > 3,5 to dürfen 100 km/h fahren
Stop, Reisebusse die normal eine 100km/h Zulassung haben dürfen mit 100km/h zugelassenen Anhänger nur 80km/h fahren!!
Weil es so ist, sollte man sich mal wirklich darüber informieren, wie dieses Sonderfahrzeug gesehen wird, denn es muß von der rechtsgewichtung als PKW oder als LKW gewichtet sein. Meines Wissens nach geht es aus den Papieren hervor, sonst muß man sich eben bei der Polizei mit den Unterlagen erkundigen, um nicht Ärger zu bekommen.
In der Verkehrsrechtssprechung gibt es vieles, was es eigentlich nicht geben sollte, von daher mag ich so pauschale Angaben hier nicht, denn die können in eine Falle führen.
Joe
Mucks hat recht. 80 km/ h für Womo mit Anhänger bis 3,5 t , auch wenn der Anhänger bis 100km/ zugelassen ist. Womo über 7,5 t nur mit Hänger auf Landstr. nur 60km/h.
In der Vorschrift ist die Höchstgeschwindigkeit vorgeschrieben und die richtig sich nach der Festlegung Wohnmobil mit Anhänger. Nachzulesen § 3 STVO.
Giovanni.
Hallo, die Frage ob mit dem alten 3 oder der Klasse B was gefahren werden darf, konzentriert sich in allen Threads häufiger auf 7,49 t zul. Gesamtmasse. Das ist falsch . Es sind definitiv 7,5 t. Ab 7501 kg ist es verboten bez. C1 pflichtig.
Ich gehe auf diese alten Beiträge deshalb ein , weil diese Zahl immer wieder umhergeistert.
Giovani.
Das ding mit der 100er zulassung und anhänger erledigt sich schon in so weit, das in den vorraussetzungen für die 100er zulassung für anhänger vorgeschrieben ist, das das zugfahrzeug nicht schwerer als 3,5t sein darf (zgg).
Busse sind in der Regel Als KOM (Kraftomnibus) eingetragen. Wären es PKW, so unterlägen sie keiner geschwindigkeitsbegrenzung.
Das sonntagsfahrverbot gilt nicht für Wohnmobile mit anhänger.
Zitat:
Original geschrieben von giovannibastanza
Ab 7501 kg ist es verboten bez. C1 pflichtig.
Ich denke mal, dass die "1" hinter dem "C" zuviel ist ;-)