Auflage bei Zubehörfelgen ?
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens
Was bedeutet das ?
Reifengröße ist die selbe wie ab Werk. Kommt das weil die Felge 0,5 Zoll breiter ist ?
Beste Antwort im Thema
Ich will dir ja nichts unterstellen,aber willst du uns verarschen oder kapierst es echt nicht???????????????????
73 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Schweinesohn
Nur du musst zugeben, dass es sehr komisch ist, dass ne Auflage da steht und man nichts ändert.
Was bringt das dann ?Möchte ja erstmal den Sinn wissen um das verstehen zu können.
Dann rufe den Hersteller der Felgen an oder das zuständige Prüfinstitut was die Felge abgenommen hat.
Zitat:
Original geschrieben von Passat_V6
Du liest aber seit nun mehr 3 Seiten nur die hälfte bzw. das was du willst!!!
Danke, den Anschein habe ich im moment auch mal wieder.
Zitat:
Original geschrieben von Schweinesohn
Du scheinst auch nicht zu lesen was man schreibt :-)Es hat null mit Glauben zu tun.
Was bringt eine Auflage wenn man sie nicht erfüllen muss oder wie soll ich das sonst nennen ?
WARUM steht sie dort wenn es gar nicht zutrifft ?
Die Auflagen stehen drinnen weil nicht jeder MX-5 gleich ist, sag mal willst es nicht kapieren, bei einem passts beim anderen nicht!!
JA SORRY mein Gott ey. Woher soll ich das wissen.
FÜr mich ist JEDER MX-5 Kaminari gleich. Sonst müste das ja bei allen Sachen an JEDEM Auto einzeln geprüft werden.
Warum kann man das nicht direkt mal sagen, nein immer nur Vorwürdfe mnachen ich will nichts verstehen und so weiter.
Sowas nervt einfach, jetzt weiss ich worum es geht.
Wenn du dann sagst z.B. die ET passt, dann passt das auch.
Also wäre das in so einem Fall auch "nur" montieren und glücklich werden ohne zum TÜV ? So habe ich es verstanden
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Zitat:
Original geschrieben von Passat_V6
Die Auflagen stehen drinnen weil nicht jeder MX-5 gleich ist, sag mal willst es nicht kapieren, bei einem passts beim anderen nicht!!
Wobei es schon mal bei Rial und MX5 Toleranzprobleme gibt.
Andere Felgenhersteller sind dort genauer und wenn man sich an die von mir angegebnen ET bei den Felgenbreiten hält gibts auch keine Probleme.
So ein Schrott hier.
Man fragt warum Auflagen im Gutachten stehen, es wird NICHT drauf eingegangen und dann liest man nicht.
Auflagen sind anscheinend zum nicht beachten da.
Es wurde auch nicht beantwortet wer beurteilt ob das was montiert werden muss, z.B. ein Prüder oder sonstwer.
Einfach zum Kotzen dass man immer als Blödmann hingestellt wird und doch nichts beantwortet wird.
Hallo Schweinesohn,
habe bisher ruhig mitgelesen.
Aber dein letzter Thread strotzt nur so von ***. Ja ist zum k***.
Wer so schreibt kann kaum auf eine saubere Antwort hoffen.
Benehmen, auch hier, ist alles.
Somit bin ich auch wieder draußen ..........................
Also darf man hier Antworten auf gestellte Fragen erhoffen, sondern muss munter andere Antworten akzeptieren ?
Zitat:
Es wurde auch nicht beantwortet wer beurteilt ob das was montiert werden muss, z.B. ein Prüder oder sonstwer.
Bei allen Auflagen, die Karrosseriearbeiten oder Tachoanpassungen erforderlich machen
könnten, steht auch folgende Auflage:
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen
Zitat:
Also darf man hier Antworten auf gestellte Fragen erhoffen, sondern muss munter andere Antworten akzeptieren ?
Du kannst auch das Gutachten
lesen. Wenn die obige Auflage drin steht, brauchst du nicht diskutieren, du
musstsofort, ohne Umwege, zur (TÜV)-Abnahme.
DAS ist mal eine Aussage ! Danke. Dachte ich mir schon..
D.h. wenn er meint, das passt so nicht, dürfte ich das nicht fahren nehme ich mal an.
Dann wäre es ja echt egal ob die Auflage drin steht oder ich komplett abnehmen lassen muss.
Ich will dir ja nichts unterstellen,aber willst du uns verarschen oder kapierst es echt nicht???????????????????
Zitat:
Original geschrieben von Passat_V6
Aber willst du uns verarschen oder kapierst es echt nicht???????????????????
So was hab ich auch schon gedacht, aber du brauchst nur alle Beiträge von Schweinesohn lesen (teileweise recht unterhaltsam) dann fällt das verarschen automatisch weg 😉
Zitat:
Original geschrieben von Schweinesohn
Also schaue ich lieber nach Felgen die den mist nicht im Gutachten stehen haben. Wenn original 7 Zoll Breite ist dürfte es ja bei 7 Zoll eigetnlich keine Probleme geben oder
dieser mist steht bei allen zubehör felgen drin,ist quasi ne absicherung vom hersteller,ich war vorgestern beim TÜV,und hab mir 225/45/16er reifen auf ner 7zoll felge mit 11mm mehr einpresstiefe eintragen lassen,und das gleich 2x (winterräder,und sommerräder,ging ohne probleme,nun kommt alles 16 mm weiter nach aussen,sieht geil aus,..lol