Auffahrunfall; wie jetzt verhalten?

27 Antworten

Hallo Leute, und zwar kam es am 10.6 zu einem Auffahrunfall. Ich musste etwas stärker abbremsen an einer Ampel weil der vor mir eine Vollbremsung hingelegt hat. Der hintere ist mir dann drauf gefahren und hat auch die Schuld sofort eingesehen. Wir haben Bilder gemacht und sind dann auf eine Bushaltestelle gefahren um den Verkehr nicht weiterhin zu behindern und haben anschließend die Polizei gerufen. Ich habe seine Versicherung angerufen und alles geschildert, ich sollte ihnen die Fotos vom Schaden zuschicken.

Die Fotos von dem Schaden an meinem Auto lade ich ebenfalls hoch

Jetzt zu meiner Frage:
Soll ich zur Werkstatt fahren und ein Kostenvoranschlag nehmen oder muss ich warten bis die mich wieder kontaktieren? Wie mach ich das am besten? Ich würde den Schaden auch eigentlich erstmal nicht reparieren lassen und lieber das Geld auszahlen lassen. Mitte August wollte ich mit dem Auto in die Türkei fahren und eventuell dort reparieren lassen.

Wie gesagt, mein erster Unfall und daher würde ich mich über jede Hilfe und Tipps freuen.

Liebe Grüße

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+2
27 Antworten

Zitat:

@_Tuono_ schrieb am 18. Juni 2023 um 20:44:01 Uhr:



Zitat:

@remarque4711
PS: die bisherigen Tipps kannst Du fast alle vergessen, damit machst Du -.

Na, ich denke Du solltest den Thread nochmals genau lesen und nicht so arrogant reagieren.

Da Du Dich auch angesprochen fühlst:
Ich denke, ich habe den Thread ganz gelesen und sogar verstanden.
Ich denke, Deine Tipps sind nicht richtig, um den Schaden des TE vollumfänglich reguliern zu lassen.
Ich denke, dass nach den Antworten vom @berlin-paul noch weitere hilfreiche Antworten kommen werden.
Ich denke, wenn der TE den schnellen €uro machen will, kann er die Kohle vom KVA nehmen und damit glücklich werden.
Ich denke, Du solltest andere User nicht als arrogant bezeichnen - vor Allem, wenn Du nicht weißt, wen Du so bezeichnest.
Ansonsten denke ich hier im Versicherungsforum nur noch wenig.

Sehe ich auch so...
Auf gar keinen Fall nur einen "einfachen" KVA machen lassen...; dafür ist der Schaden augenscheinlich viel zu hoch!
Wertminderung sollte vermutlich nicht anfallen, müsste nämlich ein iX35 sein glaube ich zu erkennen.
Gehe zum Gutachter und schicke der gegnerischen Versicherung bitte keine Fotos! Warum denn bitte? Kann nur negativ ausgelegt werden...; völlig irrelevant was die wünschen...

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 18. Juni 2023 um 22:31:25 Uhr:


Sehe ich auch so...
Auf gar keinen Fall nur einen "einfachen" KVA machen lassen...; dafür ist der Schaden augenscheinlich viel zu hoch!
Wertminderung sollte vermutlich nicht anfallen, müsste nämlich ein iX35 sein glaube ich zu erkennen.
Gehe zum Gutachter und schicke der gegnerischen Versicherung bitte keine Fotos! Warum denn bitte? Kann nur negativ ausgelegt werden...; völlig irrelevant was die wünschen...

Ja ist ein ix35
Wenn ich zum Gutachter gehe, muss ich ihn dann direkt bezahlen? Oder wird eine Rechnung gestellt für die gegnerische Versicherung? Hatte damit noch nie zutun

@remarque4711 Ich habe noch nie erlebt daß die Versicherung nicht auch am KVA rumstreicht.
....von wegen "das Geld vom KVA nehmen und glücklich werden...".
RV macht sich dann bezahlt.

Ähnliche Themen

Zitat:

@Firtina61 schrieb am 18. Juni 2023 um 22:38:08 Uhr:



Zitat:

@DarkDarky schrieb am 18. Juni 2023 um 22:31:25 Uhr:


Sehe ich auch so...
Auf gar keinen Fall nur einen "einfachen" KVA machen lassen...; dafür ist der Schaden augenscheinlich viel zu hoch!
Wertminderung sollte vermutlich nicht anfallen, müsste nämlich ein iX35 sein glaube ich zu erkennen.
Gehe zum Gutachter und schicke der gegnerischen Versicherung bitte keine Fotos! Warum denn bitte? Kann nur negativ ausgelegt werden...; völlig irrelevant was die wünschen...

Ja ist ein ix35
Wenn ich zum Gutachter gehe, muss ich ihn dann direkt bezahlen? Oder wird eine Rechnung gestellt für die gegnerische Versicherung? Hatte damit noch nie zutun

Bitte als allererstes immer dieses hier lesen: FAQ. Da steht der Grundablauf drin.

Zur Vereinfachung aber nochmals, da du explizit fragst-> Anwalt -> Gutachter -> warten und auszahlen lassen.
Nicht mehr und nicht weniger!

Gegnerische Versicherung handelt immer in eigenem Interesse, deshalb den Anwalt mit denen quatschen lassen. Man geht da gerne mit minus raus, was nicht sein muss.

Der Gutachter holt sich sein Geld vom Anwalt, der wiederum holt sich das Geld von der gegnerischen Versicherung. Handelst du so wie ich oben beschrieben habe, musst du garnichts machen, dich um nichts kümmern und nichts zahlen.
[editiert, Moorteufelchen]

Habs genau so gemacht, wie @freespace49 beschrieben hat und bin damit gut gefahren.
Mir wurde von der Werkstatt von einem KVA abgeraten, weil einige Versicherungen sich da an verschiedenen Poster gerne mokieren. Also Gutachten, Anwalt, Abtretungserklärungen auch für die Werkstatt (wollte reparieren lassen). Hatte damit fast nix mehr zu tun und Versicherung hat alles bezahlt.

Zitat:

@freespace49 schrieb am 18. Juni 2023 um 22:51:14 Uhr:



Zitat:

@Firtina61 schrieb am 18. Juni 2023 um 22:38:08 Uhr:


Ja ist ein ix35
Wenn ich zum Gutachter gehe, muss ich ihn dann direkt bezahlen? Oder wird eine Rechnung gestellt für die gegnerische Versicherung? Hatte damit noch nie zutun

Bitte als allererstes immer dieses hier lesen: FAQ. Da steht der Grundablauf drin.

Zur Vereinfachung aber nochmals, da du explizit fragst-> Anwalt -> Gutachter -> warten und auszahlen lassen.
Nicht mehr und nicht weniger!

Gegnerische Versicherung handelt immer in eigenem Interesse, deshalb den Anwalt mit denen quatschen lassen. Man geht da gerne mit minus raus, was nicht sein muss.

Der Gutachter holt sich sein Geld vom Anwalt, der wiederum holt sich das Geld von der gegnerischen Versicherung. Handelst du so wie ich oben beschrieben habe, musst du garnichts machen, dich um nichts kümmern und nichts zahlen.

[editiert, Moorteufelchen]

Hey vielen Dank für diese Nachricht und deine Hilfe. Laut Google Bewertungen habe ich hier wohl einen sehr guten Gutachter der mir auch einen Anwalt besorgt. Werde dann morgen mal zu ihm gehen und mich informieren

Gern geschehen. Das Hauptproblem ist, dass von neuen Mitgliedern erwartet wird, dass sie die FAQ lesen oder die Forenregeln auswendig kennen. Seit kurzem wurden die Regeln etwas gelockert, wodurch hier eine gute Hilfe wieder möglich wurde. Vielen Dank an die Moderation dafür!

In den FAQ steht wirklich sehr viel drin, was ich selbst bei meinem ersten Post nicht gelesen hatte. Vieles wird dort erklärt. Allerdings weiß keiner, dass er dort suchen muss. :-)

Zitat:

@freespace49 schrieb am 18. Juni 2023 um 22:51:14 Uhr:



Zitat:

@Firtina61 schrieb am 18. Juni 2023 um 22:38:08 Uhr:


Ja ist ein ix35
Wenn ich zum Gutachter gehe, muss ich ihn dann direkt bezahlen? Oder wird eine Rechnung gestellt für die gegnerische Versicherung? Hatte damit noch nie zutun

Bitte als allererstes immer dieses hier lesen: FAQ. Da steht der Grundablauf drin.

Zur Vereinfachung aber nochmals, da du explizit fragst-> Anwalt -> Gutachter -> warten und auszahlen lassen.
Nicht mehr und nicht weniger!

Gegnerische Versicherung handelt immer in eigenem Interesse, deshalb den Anwalt mit denen quatschen lassen. Man geht da gerne mit minus raus, was nicht sein muss.

Der Gutachter holt sich sein Geld vom Anwalt, der wiederum holt sich das Geld von der gegnerischen Versicherung. Handelst du so wie ich oben beschrieben habe, musst du garnichts machen, dich um nichts kümmern und nichts zahlen.
[editiert, Moorteufelchen]

Zitat:

@freespace49 schrieb am 18. Juni 2023 um 22:51:14 Uhr:


...

Der Gutachter holt sich sein Geld vom Anwalt, der wiederum holt sich das Geld von der gegnerischen Versicherung. Handelst du so wie ich oben beschrieben habe, musst du garnichts machen, dich um nichts kümmern und nichts zahlen...

Da muss ich nun doch mal ganz leicht korrigierend eingreifen:

Das Vertragsverhältnis kommt zustande zwischen Anwalt und Mandant einerseits und Gutachter und Mandant andererseits. Auch dann, wenn der Gutachter vom Anwalt beauftragt wird, der handelt in Vollmacht des Mandanten. Schuldner der Gutachtervergütung ist daher immer der Mandant. Der hat ggf. aber einen Erstattungsanspruch gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung (materieller Schaden / Sachfolgeschaden).
Wenn die nicht, nicht vollständig oder nicht schnell genug bezahlt, dann kann es schon vorkommen, dass sich der Gutachter direkt an den Mandanten wendet und von diesem die unmittelbare Bezahlung will.

Überflüssiges Vollzitat entfernt, Moorteufelchen

Ist alles korrekt.

Habs in Bezug auf den aktuellen Fall vereinfacht. Da die Schuldfrage hier eindeutig geklärt ist, sollte das nach oben genanntem Prinzip funktionieren. ;-)

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